Witzig ist auch, dass in vielen Städten die Polizei-Bullis auch nicht mehr fahren dürfen... Tun sie aber natürlich trotzdem!
Ausnahmen [Bearbeiten]
Von Verkehrsverboten sind gemäß der Verordnung folgende Fahrzeuge ausgenommen:
* Mobile Maschinen und Geräte
* Arbeitsmaschinen
* Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (Traktoren etc.)
* zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
* Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
* Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen aG, H oder Bl nachweisen.
* Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der StVO in Anspruch genommen werden können (Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr usw.).
* Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden.
* Old- und Youngtimer, die entweder ein H-Kennzeichen haben und somit mindestens 30 Jahre alt sind, oder die mit roter „07er-Nummer“ bewegt werden.
* Zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Umweltplakette#Ausnahmen