Alles nach dem Spiel gegen BvB 2 (25.Spieltag)

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Wo findest du das mit dem Instanzenweg? Ist nicht jedes Urteil von der DFB Bundesgericht revisionsfähig?
  • Schriftliches Verfahren
    Das Gros der Verfahren vor dem DFB-Sportgericht läuft im schriftlichen Verfahren. In diesen Fällen entscheiden der Vorsitzende, sein Stellvertreter oder ein vom Vorsitzenden benannter Beisitzer als Einzelrichter ohne mündliche Verhandlung.
  • Mündliche Verhandlung
    Mündliche Verhandlungen vor dem DFB-Sportgericht sind selten. Sie erfolgen immer dann, wenn gegen ein Urteil des Einzelrichters mündliche Verhandlung beantragt wird.
  • Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht, entscheidet nicht mehr allein der Einzelrichter, sondern ein Gremium in einer Besetzung mit drei Sportrichtern.
  • Rechtsmittel
  • Gegen eine Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist innerhalb einer Woche nach Verkündung oder mangels Verkündung nach Zustellung des angefochtenen Urteils Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich, das verbandsintern abschließend über ein Sportgerichtsverfahren entscheidet. (Quelle dfb)
 
@Zauberer
Danke für Deine Sichtweise und Nachfrage meinerseits (als Laie)...

Entscheidend für die Bewertung der Sachlage scheinen zwei Dinge zu sein: Die Spielordnung (§43, Absatz 2, 6 und 7) sowie die Rechts- und Verfahrensordnung (§12)...

Konkret:

§43 Spielordnung - Verwarnung (Gelbe Karte)

2. Ein Spieler einer Mannschaft der 3. Liga, den der Schiedsrichter in fünf Pflichtspielen durch Vorweisen der Gelben Karte verwarnt hat, ist für das Pflichtspiel gesperrt, das dem Spiel folgt, in welchem die fünfte Verwarnung verhängt worden ist.

6. Die Vereine, Tochtergesellschaften und Spieler sind für die Einhaltung vorstehender Bestimmungen verantwortlich.

7. Das Einspruchsverfahren gegen eine Verwarnung richtet sich nach § 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB.

§12 Rechts- und Verfahrensordnung

§12 Einspruch gegen eine Verwarnung Gegen eine nach Regel 12 in Meisterschaftsspielen der Lizenzligen, 3. Liga, Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, Futsal-Bundesliga, Junioren-Bundesligen (A- und B-Junioren), B-Juniorinnen-Bundesliga sowie in Vereinspokalspielen des Deutschen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene gegen eine(n) Spielerin/ Spieler, Trainer oder Funktionsträger verhängte und/oder auf dem Spielbericht registrierte Verwarnung ist ein Einspruch beim DFB-Sportgericht nur dann zulässig, wenn sich der Schiedsrichter in der Person der Spielerin/des Spielers, des Trainers oder Funktionsträgers geirrt hat. Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden und spätestens an dem auf den Spieltag folgenden Tag bei der für das DFB-Sportgericht zuständigen Geschäftsstelle eingegangen sein. Einspruchsberechtigt ist nur der am Spiel beteiligte Verein bzw. die Tochtergesellschaft. Das DFB-Sportgericht entscheidet endgültig.

Nun zur Bewertung:

Die Spielordnung verweist im Einspruchsinne also auf §12 der Rechts- und Verfahrensordnung. Nach diesem Paragraphen erscheint mir die Entscheidung auf den ersten Blick tatsächlich so (leider) richtig. Da bin ich bei Dir...

Aber: Das Einspruchsverfahren nach Absatz 7 dürfte sich seinem Sinne nach jedoch an Entscheidungen im Rahmen eines Nachteiles und Fehlers der am Spiel beteiligten Parteien orientieren. Gegen diesen kann ich Einspruch einlegen...

Was aber ist, wenn ich einen Vorteil besitze und diesen (stillschweigend) ausnutze??? Gegen diesen werde ich ja kaum Einspruch einlegen, so dass es mir fraglich erscheint, ob das Verfahren in einem solchen Falle rechtskräftige Anwendung und Gültigkeit erlangen kann, weil es sich auf einen anderen Sinnzusammenhang bezieht...

Ist in diesem Kontext dann nicht Absatz 6 der Spielordnung zu bewerten, welcher mir zuvor eine Eigenverantwortung auferlegt und damit auch den "Schutz eines Dritten" gewährleistet bzw. dessen Nachteil ausschließt? Ich stelle mir gerade vor, ein solcher "rechtskräftiger Fehler zum eigenen Vorteil" würde sich vor einem Finalspiel mit eben einem solchen Dritten ereignen?! Damit dieser stillschweigende Vorteil eben nicht rechtswirksam wird, gibt es Absatz 6...

Und die Kenntnis über die Tatsache, dass Kollege Pfanne von seiner fünften Verwarnung wusste, sollte unstrittig sein...

Genauso wie Kollege Bakalorz, der auf unserer Seite aus diesem Grunde eben gesperrt war...

Spannende Frage...
 
Zuletzt bearbeitet:
lässt sich dieser haufen in seinen Gerichtsverhandlungen auch besuchen?

oder ist das hier auch nicht möglich? bei nicht - dfb- gerichten geht es ja teilweise,dass man der verhandlung beiwohnen kann.


wenn man beim verfahren mit anwesend sein kann und ich zeit habe , würd ixh mir den zirkus gerne mal live ansehen.
nur damit ich feststellen kann, was ich über den dfb eigentlich eh schon weiss ..
 
"Wir schreiben das Jahr 2024. Spannung pur am 34. Spieltag der Fußball-Bundesliga. Während der FC Bayern bereits Meister war, kämpften Leipzig und Dortmund noch um den Einzug in die Champions-League. Das Brisante: Der FC Bayern spielte am 33. Spieltag gegen Leipzig und nun am letzten Spieltag gegen Dortmund. Mega-Stürmer Lewandowski sah gegen Leipzig zwar die 5. gelbe Karte, jedoch wurde wegen Lewandowskis jugendlichen Aussehens dem zum Tatzeitpunkt auf der Bank sitzenden Paul Wanner (16) die gelbe Karte aufgeschrieben. Da sowohl der FC Bayern als auch RB Leipzig dieses Missgeschick im Spielberichtsbogen "übersahen", war der Torjäger am letzten Spieltag gegen die Dortmunder spielberechtigt. Der FC Bayern gewann das Spiel mit 3:0.
Der Dortmunder Einspruch wurde unter Verweis auf das Urteil "MSV gg. BVB II" von 2022 abgelehnt, so dass Dortmund nun mit 12 kasachischen Vereinen in der 3. Qualifikationsrunde zur 1. Qualifikation der Euromastercard-League spielen darf. Hans-Joachim Watzke tobt: "Das wird ein Nachspiel haben!""

Ich hätte nie gedacht, dass so eine gequirlte ******** mal Realität werden könnte. Aber ich wünsche es den Zecken von ganzem Herzen.

Rentnertruppe DFB zwangsauflösen. Pack.
 
lässt sich dieser haufen in seinen Gerichtsverhandlungen auch besuchen?
oder ist das hier auch nicht möglich? bei nicht - dfb- gerichten geht es ja teilweise,dass man der verhandlung beiwohnen kann.
wenn man beim verfahren mit anwesend sein kann und ich zeit habe , würd ixh mir den zirkus gerne mal live ansehen.
nur damit ich feststellen kann, was ich über den dfb eigentlich eh schon weiss ..

  • Die Verhandlungen sind öffentlich für Zuhörer, die den Vereinen, der Mitgliedsverbände des DFB oder einem Vertretungs- oder Kontrollorgan einer Tochtergesellschaft angehören. Medienvertreter können zugelassen werden. Während der mündlichen Verhandlung sind Film- und Tonaufnahmen mit Ausnahme der Verkündung des Urteilstenors nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann die Öffentlichkeit durch Beschluss des Rechtsorgans ausgeschlossen werden.
 
@Zauberer
Danke für Deine Sichtweise und Nachfrage meinerseits (als Laie)...

Entscheidend für die Bewertung der Sachlage scheinen zwei Dinge zu sein: Die Spielordnung (§43, Absatz 2, 6 und 7) sowie die Rechts- und Verfahrensordnung (§12)...

Konkret:

§43 Spielordnung - Verwarnung (Gelbe Karte)

2. Ein Spieler einer Mannschaft der 3. Liga, den der Schiedsrichter in fünf Pflichtspielen durch Vorweisen der Gelben Karte verwarnt hat, ist für das Pflichtspiel gesperrt, das dem Spiel folgt, in welchem die fünfte Verwarnung verhängt worden ist.

6. Die Vereine, Tochtergesellschaften und Spieler sind für die Einhaltung vorstehender Bestimmungen verantwortlich.

7. Das Einspruchsverfahren gegen eine Verwarnung richtet sich nach § 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB.

§12 Rechts- und Verfahrensordnung

§12 Einspruch gegen eine Verwarnung Gegen eine nach Regel 12 in Meisterschaftsspielen der Lizenzligen, 3. Liga, Frauen-Bundesliga, 2. Frauen-Bundesliga, Futsal-Bundesliga, Junioren-Bundesligen (A- und B-Junioren), B-Juniorinnen-Bundesliga sowie in Vereinspokalspielen des Deutschen Fußball-Bundes auf DFB-Ebene gegen eine(n) Spielerin/ Spieler, Trainer oder Funktionsträger verhängte und/oder auf dem Spielbericht registrierte Verwarnung ist ein Einspruch beim DFB-Sportgericht nur dann zulässig, wenn sich der Schiedsrichter in der Person der Spielerin/des Spielers, des Trainers oder Funktionsträgers geirrt hat. Der Einspruch muss schriftlich eingelegt werden und spätestens an dem auf den Spieltag folgenden Tag bei der für das DFB-Sportgericht zuständigen Geschäftsstelle eingegangen sein. Einspruchsberechtigt ist nur der am Spiel beteiligte Verein bzw. die Tochtergesellschaft. Das DFB-Sportgericht entscheidet endgültig.

Nun zur Bewertung:

Die Spielordnung verweist im Einspruchsinne also auf §12 der Rechts- und Verfahrensordnung. Nach diesem Paragraphen erscheint mir die Entscheidung tatsächlich so (leider) richtig. Da bin ich bei Dir...

Aber: Das Einspruchsverfahren nach Absatz 7 dürfte sich seinem Sinne nach an Entscheidungen im Rahmen eines Nachteiles und Fehlers der am Spiel beteiligten Parteien orientieren. Gegen diesen kann ich Einspruch einlegen...

Was aber ist, wenn ich einen Vorteil besitze und diesen (stillschweigend) ausnutze??? Gegen diesen werde ich ja kaum Einspruch einlegen?

Ist in diesem Kontext dann nicht Absatz 6 der Spielordnung zu bewerten, welcher mir eine Eigenverantwortung auferlegt? Und die Kenntnis über die Tatsache, dass Kollege Pfanne von seiner fünften Verwarnung wusste, sollte unstrittig sein...

Spannende Frage...
Exakt…wo wir dann wieder bei der Frage nach Rechten und Pflichten sind!
 
  • Die Verhandlungen sind öffentlich für Zuhörer, die den Vereinen, der Mitgliedsverbände des DFB oder einem Vertretungs- oder Kontrollorgan einer Tochtergesellschaft angehören. Medienvertreter können zugelassen werden. Während der mündlichen Verhandlung sind Film- und Tonaufnahmen mit Ausnahme der Verkündung des Urteilstenors nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann die Öffentlichkeit durch Beschluss des Rechtsorgans ausgeschlossen werden.
Okay danke . wenn ich also nun sehr bald Mitglied des MSV werde, könnte ich der vermutlich kommenden Verhandlung also beiwohnen?

Möchte mir auch gern live ansehen wie unser anwalt denen hoffentlich feuer unterm hintern macht..
 
Die Argumentation des DFB ist in sich schlüssig. Der Dortmunder hat nur 4 gelbe Karten auf dem Kerbholz und war somit spielberechtigt. Eine fünfte gelbe Karte hat es nie gegeben, da davon nichts im Spielbericht steht. Wir leben ja schließlich in Deutschland, da spielt die Realität nicht unbedingt eine sooooo große Rolle. Recht haben und Recht bekommen waren und sind seit jeher zwei Paar Schuhe.
 
Ich würde mich über einen medialen Aufschrei freuen, aber dafür sind wir nicht wichtig genug. Wäre das eine Partie in Liga 1 würde seit Tagen über nix anderes berichtet. Danke Presse fürs nix tun.

Ein Shitstorm wäre mir auch recht, aber ich kenn da keinen.


Aber es ist schon sehr bemerkenswert das der BVB seinen jungen Spielern, denen gegenüber sie auch eine gewisse Pflicht haben sie auf den rechten Weg zu weisen eins zeigen. Wie betrüge ich und nutze die Fehler der anderen schamlos zu meinem Vorteil aus. Auch ihren jungen Fans die zum strahlenden BVB Aufsehen wird hier gezeigt das sich Betrug lohnen kann. Was für ein grandioses Vorbild für die Kids. Und dann wundert man sich über den Werteverfall der Kids heute wenn sie es von ihren Idolen vorgelebt bekommen?

Ich könnte es vielleicht noch verstehen wenn es die erste Mannschaft wäre die akut vom Abstieg bedroht ist und man dann nach allen Strohhälmen greift, aber die schwimmen als 2. Mannschaft im Mittelfeld der 3. Liga. Und greifen dann zu solchen Mitteln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit dem Vorteil für BVB könnte juristisch aber auch fragwürdig werden: Ob Amedieck jetzt ein wichtiger Stammspieler ist (war) oder nur Auswechselspieler dürfte unerheblich sein. Es wurde ja ein BVB Spieler im Spielbericht „verwarnt“…zwar der Falsche, aber eben ein Kaderspieler! Der DFB wird das nicht als Vorteil auslegen…meine Vermutung!
 
Dortmund 2 darf halt alles, mit 12 Mann spielen, Spieler einsetzen, die eigentlich nicht spielberechtigt sind, nächste Saison laufen die dann jedes WE mit ihrer kompletten ersten Mannschaft auf, dürfen dann wahrscheinlich auch bis in die erste Liga aufsteigen. Aki Watzke gefällt das.

Ich hoffe, man klagt dem DFB den Arsch weg, und wenn der MSV dafür Spenden sammelt, bin ich sowas von dabei, was eine Verbrecherbande.
 
F*ck Dich DFB
Das war sowas von klar. Wäre der MSV an der Stelle gewesen hätten wir wahrscheinlich sogar 6 Punkte Abzug bekommen
 
Seit wann bekommt ein Spieler der auf der Ersatzbank sitzt gelb für ein Foulspiel?
Vielleicht hat er einen Meppener auf Höhe der Ersatzbank umgegrätscht oder stolpern gelassen. Wäre dann aber sicherlich rot und net gelb.
 
  • Die Verhandlungen sind öffentlich für Zuhörer, die den Vereinen, der Mitgliedsverbände des DFB oder einem Vertretungs- oder Kontrollorgan einer Tochtergesellschaft angehören. Medienvertreter können zugelassen werden. Während der mündlichen Verhandlung sind Film- und Tonaufnahmen mit Ausnahme der Verkündung des Urteilstenors nicht zulässig. In Ausnahmefällen kann die Öffentlichkeit durch Beschluss des Rechtsorgans ausgeschlossen werden.
Hoffentlich wird der Termin auch frühzeitig mitgeteilt — und dann möglichst viele dahin und den MSV vertreten
 
Beim DFB sind nur Ratten unterwegs!
Da der gute Watzke ja genügend Einfluss hat, war dieses doch voraus zu sehen!
Im umgekehrten Fall (bei Sieg und Karte) hätten wir die Punkte aberkannt bekommen!
Korrupter Haufen!!!!!!!!!!
Recht bekommen ist schon so eine Sache auch wenn man Recht hat wir sind nur ein Punkt auf der Deutschen Fußball Karte!
 
lässt sich dieser haufen in seinen Gerichtsverhandlungen auch besuchen?

oder ist das hier auch nicht möglich? bei nicht - dfb- gerichten geht es ja teilweise,dass man der verhandlung beiwohnen kann.


wenn man beim verfahren mit anwesend sein kann und ich zeit habe , würd ixh mir den zirkus gerne mal live ansehen.
nur damit ich feststellen kann, was ich über den dfb eigentlich eh schon weiss ..

Dafür müsste es eine Verhandlung geben. Ich denke die sitzen beim Kaffee zusammen, lachen sich schlapp das Sie einen Fehler gemacht haben sollen und sagen: Das kann nicht sein, egal abgelehnt.
 
Man stelle sich vor der MSV hätte das Spiel gewonnen und den Doofmundern wäre aufgefallen das ihr Spieler Pfanne gar nicht spielberechtigt war. Dann wären die vermutlich zur Fussballmafia gerannt und dagegen geklagt das dem Emmes das nicht aufgefallen ist und die somit die 3 Punkte bekommen sollten,weil der Gegner zu blöd war das nicht zu erkennen.

Jede Wette die Fussballmafia würde den Doofmundern recht geben und die würden dafür die 3Punkte kriegen
 
Ich habe mal eine Frage an einen Juristisch geschulten User in unserem Forum. Ist der Schiedsrichter nicht ein sogenannter "Erfüllungsgehilfe" des DFB. Wenn ja, muss der DFB für diese beweisbare Fehlentscheidung (Gelbe Karte an einen Auswechselspieler auf der Bank) nicht dafür verantwortlich gemacht werden können ?
 
Man kann hier rumlamentieren und beleidigen, wie man will. Der DFB hat aus seiner Sicht korrekt entschieden. Es gab "offiziell" nur 4 gelbe Karten für den BVB-Spieler. Der BVB hat die Klappe gehalten, sehr unmoralisch, aber verständlich aus deren Sicht. Wie war das damals mit dem MSV-Phantomtor? Was habe ich mich damals geschämt als Jugendtrainer. Sind wir besser? Moralischer? Nein! Also sowohl DFB und auch BVB handeln aus ihren Sichtweisen richtig. Dass dem MSV das nicht gefällt und Einspruch gegen das Urteil einreicht, finde ich auch richtig. Jetzt aber zu den Fragen, die ich habe:
- Warum hat der MSV nicht schon VOR dem Spiel gegen das Einsetzen des Spielers Pfanne sowohl gegenüber Schiedsrichter, BVB und DFB Einspruch erhoben und ein Spielen unter Protest angekündigt? Wollte man etwa erst einmal das Ergebnis abwarten? Das wäre auch unmoralisch.
- Warum sitzt keiner von den vielen MSV-Angestellten oder Praktikanten mal da und macht mal eine läppische Strichliste, welche Spieler wieviele Karten bekommen hat, damit man sofort interveniert? Dann schaut man sich halt mal, gerne auch im Rahmen der Spielanalysen der Gegner, die Partien des Wochenendes an.
Hier sehe ich ein Versäumnis des MSV. Natürlich scheint auch hier eine Regellücke beim DFB vorzuliegen. Dann müssen Anträge für Spielordnungsänderungen (z.B. dass nicht beteiligte Vereine der Liga Einspruch erheben können) geschrieben werden. Bin ich gespannt, ob der MSV hier konsequent handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
BVB Hu........öhne....falls noch erlaubt und politisch korrekt mir aber auch egal ich scheiß auf die und auf den DFB sowieso!!! Und noch mehr Ärger ich mich Gerade über das Osnabrück Spiel mit etwas mehr Rückgrat vom MSV eigentlich 3 Punkte für uns.....einfach zu lieb unser MSV
 
@Thor70 Danke für das Darstellen der relevanten Paragraphen. In der Tat liegt ein Verstoß gegen Paragraph 43 Absatz 6 vor. Das Problem ist allerdings, dass dieser Paragraph überhaupt nichts zu dem Verhältnis zum MSV aussagt. Der Paragraph regelt das Verhältnis BVB - DFB.

Für uns ist allein Paragraph 12 von Relevanz und danach war der Spieler spielberechtigt. Dass Dortmund „beschissen“ hat, könnte zu einer Strafe durch dennDFB führen, weil sie eben gegen den Paragraph 43 Absatz 6 verstoßen haben, führt aber im (Außen-)Verhältnis zu uns nicht dazu, dass wir die Punkte bekommen.
 
Ich hoffe unser Anwalt bzw unser Verein weiß unser Recht durchzubringen.
Dass wir Recht haben liegt finde ich auf der Hand, alleine nach logischem Menschenverstand.
Nur die notwendigen Gesetze und Dinge zu finden , um unser Recht auch vor den Gerichten deutlich durchzusetzen, keine leichte Aufgabe..

aber es gibt doch wohl noch eine gute Chance für uns, sonst würden wir nicht in Revision gehen?
Irgendwas muss unser Anwalt und Verein noch in der Hinterhand haben oder
 
Zuletzt bearbeitet:
...- Warum hat der MSV nicht schon VOR dem Spiel gegen das Einsetzen des Spielers Pfanne sowohl gegenüber Schiedsrichter, BVB und DFB Einspruch erhoben und ein Spielen unter Protest angekündigt? Wollte man etwa erst einmal das Ergebnis abwarten? Das wäre auch unmoralisch...

Die Frage habe ich mir auch schon gestellt.

Nach den Ausführungen von @Zauberer bin ich leider skeptisch, ob wir mit dem erneuten Einspruch Erfolg haben werden. Aber ich finde es richtig, es zu tun.

Der BVB bleibt der größte A...-Verein in Deutschland. Mittlerweile wieder vor Bayern. (OT: Hatten die ein Glück Klopp gehabt zu haben, sodass sie „sexy“ für viele geworden sind. Aber so langsam sind sie wieder bei ihrem alten Image angelangt.)
 
@Thor70 Danke für das Darstellen der relevanten Paragraphen. In der Tat liegt ein Verstoß gegen Paragraph 43 Absatz 6 vor. Das Problem ist allerdings, dass dieser Paragraph überhaupt nichts zu dem Verhältnis zum MSV aussagt. Der Paragraph regelt das Verhältnis BVB - DFB.

Für uns ist allein Paragraph 12 von Relevanz und danach war der Spieler spielberechtigt. Dass Dortmund „beschissen“ hat, könnte zu einer Strafe durch dennDFB führen, weil sie eben gegen den Paragraph 43 Absatz 6 verstoßen haben, führt aber im (Außen-)Verhältnis zu uns nicht dazu, dass wir die Punkte bekommen.

Interessant...

Als "Laie" würde ich es so interpretieren (hätte es so interpretiert), dass §12 und das Einspruchsverfahren für uns nicht von Relevanz sind (da unbeteiligter Dritter), weil Absatz 6 in §43 der Spielordnung bereits regelt, dass der Spieler im Sinne der Eigenverantwortung für unser Spiel nicht spielberechtigt war (damit erlangt die Spielordnung über das bilaterale Verhältnis BVB-DFB hinaus Gültigkeit, sie bezieht sich ja nicht auf einen luftleeren Raum), unabhängig davon, was im (fehlerhaften) Spielbericht vermerkt ist. Damit würde §12 nur im Falle eines Nachteils einer der am Spiel beteiligten Mannschaften Anwendung finden...

Aber vielen Dank für Deine Antwort und deine persönliche juristische Einschätzung...

Den eingelegten Einspruch des MSV halte ich dennoch für richtig und lasse mich überraschen...
 
Das DFB-Sportgericht führte in seinem Urteil nunmehr aus, dass für Franz Pfanne in den im DFBnet veröffentlichten Spielberichten vor dem Spiel gegen Duisburg lediglich vier Gelbe Karten vermerkt waren. Im Spielbericht des Dortmund-Spiels gegen Meppen sei keine Gelbe Karte gegen Pfanne eingetragen, dafür eine gegen seinen Mitspieler Maik Amedick.

Beide Vereine hatten den Spielbericht nach der Begegnung bestätigt, Dortmund hatte auch keinen Einspruch gegen die dort eingetragene Verwarnung für Amedick eingelegt. Der DFB-Spielleitung beziehungsweise dem Schiedsrichter seien auch keine Eintragungsfehler im Spielbericht bis zum folgenden Werktag vor dem nächsten Spiel angezeigt worden, so dass die Eintragungen im Spielbericht nach den geltenden Regeln rechtskräftig wurden.

Ungeachtet dessen sei den Dortmundern auch kein schuldhaftes Einsetzen eines nicht spielberechtigten Akteurs vorzuwerfen. Der Klub hatte vor dem Duisburg-Spiel bei der DFB-Spielleitung eine Bestätigung dafür eingeholt, dass Franz Pfanne ausweislich der Spielberichte bislang vier Gelbe Karten erhalten hatte. (Quelle TM)

Die Begründung ist hanebüchen... Zumindest Dortmund hat fahrlässig den Fehler des Schiedsrichters in Kauf genommen...Ich weiß gar nicht ob der Spielbericht gegengezeichnet werden muss, aber bei der regelmäßigen Routine schaut man wahrscheinlich nicht mehr so genau drauf. Aber hier greift die Eigenverantwortung des Vereins. Das man sich seitens des DFB nunmehr auf die Rechtsmäßigkeit beruft, kann es nur für die betroffenen Parteinen gelten, aber nicht für Dritte (hier der MSV Duisburg), da sie keinen Einfluss auf den Spielberichtsbogen haben.
Das man den Dortmundern kein schuldhaftes Verhalten vorwerfen kann, ist auch nicht haltbar, da den Dortmundern sehr wohl bewußt war, dass der Spieler fünf gelbe Karten erhalten hat und dies auch öffentlich bekannt gab, genauso wie die einschlägige Presse. (wurde vom DFB-Einzelrichter nicht berücksichtigt bei der Urteilsfindung) Das man sich seitens des DFB nunmehr auf den eigenen Fehler einer Spielerlaubnis beruft, um die Dortmunder von ihrer Sorgfaltspflicht zu befreien, setzt dem Ganzen noch die Krone auf.
Und das nur, weil man sich ausschließlich auf den ersten Fehler bzgl. des falschen Spielberichtsbogens und der nachfolgenden Eintragung ins dfb-net ebenfalls beruft... das ist doch Slapstik. Und wieso kein Verantwortlicher bei der Nachfrage vom BVB auf die Idee kommt, das mal genau zu prüfen, kann man auch Keinem erklären, denn dfb-net lesen, kann der Verein auch alleine und genau deswegen gab es ja die Nachfrage...aber beim DFB scheinen nur Amateure zu arbeiten... sich aber dann darauf zu berufen, man habe ja die Spielerlaubnis erteilt und somit war das auch richtig, kann Einen nur noch fassungslos zurücklassen...

Aber beim MSV ist Alles möglich, da dürfen Mannschaften ein Spiel abbrechen und Spieler einsetzen, die nicht spielen dürften und das Alles ohne Konsequenzen für die jeweiligen Vereine... es macht einfach keinen Spass mehr...
 
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