Wirtschaftliche Situation des MSV Duisburg

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Zitat aus dem RS Artikel:
„Durch die Äußerungen gewisser Personen des Aufsichtsrates des e.V. wird der völlig falsche Eindruck erweckt, dass die Stadionmiete willkürlich von uns hoch gehalten wird. http://www.reviersport.de/175935---msv-gesellschafter-drohen-klage.html

Ich hoffe dringlichst dass der Aufsichtsrat die Souveränität hat auf diesen Mist mit seiner angemessenen Richtigstellung zu reagieren:

"Mit Bedauern stellen wir fest, falsch verstanden worden zu sein: Die Miete wird von den Investoren natürlich nur aus Versehen so hoch gehalten wie sie ist."

Die Fans sind schuld, die Bank ist Schuld, das Land ist schuld, nur die, die die Verträge mal unterschrieben haben, bzw. die die Parteien heute verantwortlich vertreten, die sind natürlich nur Opfer unglücklicher Umstände... .

So wird es dahin gehen... :(

Das tut sehr, sehr weh.
 
Wie aber kommt es von einer zunächst errechneten Belastung für den MSV in Höhe von ca. 1,8 Mio.€ zu den jetzt unglaublichen 5,5 Mio.€ bzw. 4,x Mio.€??!!

Hat sich Hellmich da verrechnet? Ist er so dumm dass er nicht wusste was Land und HSH Bank eigentlich haben wollten?! Nur mal so gekontert auf seinen Spruch dass wer Ahnung hat, dies ja wissen müsste!
 
Mein Gott es kotzt mich an dieses Hin und Her geschiebe. Das sind doch alles Kopflose, hlabe Hähnchen! KANN NICHT MAL EINER EIER ZEIGEN?! Wir sind weiß/blau, die sind rosa! So ein Zickenkrieg!
 
Wenn doch angeblich alles so wasserfest ist und man ja alles für den MSV tut, warum lässt man es nicht von unabhängigen Wirtschaftsprüfern (und ich meine wirklich unabhängig) prüfen und stellt die Ergebnisse öffentlich zur Verfügung?
Das Misstrauen kommt doch nicht von ungefähr und wenn Hellmich ja angeblich alles für den MSV tut, dann würde er doch nicht alles versuchen, dass nicht zuviel an die Öffentlichkeit kommt. So eine dummdreiste Kacke und die Leute fallen auf das Geschwafel rein :mad:
 
Ohne, dass ich die Quellen jetzt suchen/nennen mag: Nach Ausführung diverser "Nachbesserungen" (u.a. wohl hauptsächlich im Business-Bereich) ist mir die Endsumme von rund 50 Mio. € in Erinnerung.

Ja, das ist richtig. In dem Interview von Walter Hellmich bei Stadionwelt aus 12/2004 hat er eine Finanzierungssumme von 43 Mio Euro angegeben, die, wie er meinte, mit 1,8 Mio Euro p.A. langfristig durchfinanzierbar wären. Um dies zu decken, wäre eine Auslastung von 12.000 Zuschauern im Schnitt notwendig. Wäre in dem Fall (zumindest was die 12.00 kalkulierten Zuschauer betrifft), eine kaufmännisch wirklich realistischer Forecast für die 2. Liga. Leider....naja.

Später wurden Erweiterungen vorgenommen (ich meine zu erinnern so um die 7 Mio Euro, so dass wir auf die 50 Mio Gesamtkosten kommen).

Das sind rund 16% mehr in der Finanzierungssumme, die mehr zu Buche schlagen als nur die berechneten 43 Mio Euro, was in der einfachen Hochrechnung dann einer Hellmichschen Belastungsbewertung von etwa 2,1 Mio langfristiger Finanzierungskosten ausmachen würde.

Die Realität zeigt aber, dass die Belastung bei rund 3,8 Mio Euro liegt. Das weicht mal so locker um 80% von den Aussagen Hellmichs ab und wirken bis heute dramatisch auf unsere Kostensituation.

Aber ich unterstelle, dass die Zahlen vom Redakteur falsch wiedergegeben wurden und man schlicht vergessen hat, dort ein Dementi zu verlangen. Weil, wer was davon versteht, der erkennt das auch. Oder wie war das nochmal?
 
Wenn man die Herren nur so bekommt wenn man den ans Geld geht sollte der MSV den Mietsvertrag kündigen und RWO fragen ob wir uns da für 1 Jahr einmieten können ... ich fahr lieber 10km weiter und ich weiß das mein verein überlebt als in der Arena zubleiben und mit den Verein unter zu gehen ...


Mal schauen ob sie dann von der Miete nich doch was runter gehn können wenn das ding leer steht:D
 
Es gab tatsächlich einige Vereine, wo Rechtehändler/Vermarkter auf diese Weise eingestiegen sind. Ich erinnere mich da zum Beispiel an RWE, ich glaube auch Fortuna sowie ein paar Ost-Klubs. Hier wurde zunächst eine beträchtliche Summe dafür gezahlt, Größenordnung eher so um die 10 Mio.

Gegenleistung war dann der Verkauf von Marketingrechten, auch an Fernseheinnahmen. Insofern ist es also durchaus richtig, dass die Teilhabe von Vermarktern an Fernsehrechten in Teilen der Branche üblich ist/war. Diese Praxis hat sich aber wohl auf Dauer nicht für die Vereine ausgezahlt, sodass eigentlich alle schnell darum kämpften, aus diesen Verträgen auszusteigen.

Auch gibt es da einen gravierenden Unterschied zu den Verträgen zwischen MSV und Hellmich Marketing, wie mir scheint: Es wurde eine beträchtliche Summe für diese Rechte gezahlt! So war es dort also eine Form des Risikoinvestments. Eine Art Kredit mit variabler Rückzahlung und Verzinsung, der stark vom sportlichen Erfolg des Kreditnehmers abhängig ist.

Hier sprechen wir allerdings von einem Signing Fee von geradezu lächerlichen 1,5 Mio Euro. Damit besteht ein krasses Missverhältnis zwischen eingebrachtem Kapital und Risiko/Verzinsung.

Ob dies allerdings rechtliche Relevanz hat, kann ich nicht beurteilen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Beim KSC waren es 7 Mio DM, die direkt auf diese TV-Vereinbarung gezahlt wurden. Dieser Vertrag sollte allerdings ursprünglich eine unbestimmte Laufzeit haben. Nach der Niederlage vor Gericht hat der KSC dann eine Einigung mit Kölmel erzielt, bei der der Klub noch einmal ordentlich bluten darf.
 
Hier sprechen wir allerdings von einem Signing Fee von geradezu lächerlichen 1,5 Mio Euro. Damit besteht ein krasses Missverhältnis zwischen eingebrachtem Kapital und Risiko/Verzinsung.

Wenn ich die Postings von Wittsiepe richtig verstanden habe, könnte man da den Hebel ansetzen. Ich meine sogar einen Brief hier irgendwo gelesen zu haben der sich mit dem, oder einem ähnlichem Thema beschäftigt.

Zu diesem Thema kann ich nur sagen: Bitte Leute bleibt am Ball! Jetzt wo ein Umbruch (hoffentlich kein Zusammenbruch) kurz bevor steht, müssen wir Druck machen! Falls irgendwer daran arbeitet und Hilfe braucht, bin ich dabei.
Das momentane Gefühl zwischen hoffen und bangen überschattet sogar meine Vorfreude auf das Spiel am Montag.:(
 
Mal ein Recherche-Tipp zwischendurch ... ;)

Da ja nun vermehrt Querschüsse aus der Stadionprojektgesellschaft zu vernehmen sind (Stichwort Mietsenkung), empfehle ich jedem Interessierten, mal ein wenig zur aktuellen wirtschaftlichen Lage des mit 33,33 % (nach der Hellmich-Gruppe) zweitgrößten Anteilseigner der Arena nachzuforschen.

Das ist die lokale Wohnungsbaugesellschaft GEBAG. Man findet über z.B. Google zahlreiche interessante Informationen, nicht nur zum Thema Küppersmühle, das das städtische Unternehmen ja längst in seiner Existenz zu bedrohen scheint. Immerhin sitzt dort bereits ein Sanierungsberater im Vorstand ...

Im AR der MSV KGaA sitzt mit Dietmar Cremer ja auch der Chef der GEBAG. Vor dem Hintergrund des "Falles Küppersmühle", so wird in der Presse kolportiert, in seiner GEBAG-Funktion allerdings offenbar nur noch "auf Abruf". Da sollen in diesen Tagen neue Vorstände inthronisiert werden ...
 
Ach ja, die GEBAG, die gemeinnützige Duisburger Wohnungsgesellschaft.

Mehr gemein als nützig, wie ich verschiedendlich hört, aber das muß ja nicht stimmen, was man so hört!

Aber allein die Geschichte "Küppersmühle" läßt mein Herz schon höher schlagen, allerdings nicht vor Glückseeligkeit.

Einerseits hat niemand was zu verschenken (zumindest, wenn es um den MSV geht), andererseits verbrennt man Geld, siehe "Küppersmühle".

Aber Geld verbrennen können sie alle, die momentan was mit dem Verein zu tun haben!
 
  • Danke
Reaktionen: HBA
Mich würde mal interessieren was die "MSV-Arena-Gesellschaft" macht,
wenn der MSV in die 5. Liga absagt.
Dann nur noch eine Arena für eine einmalige im Jahr stattfindende Sektenversammlung. Bauruine lässt dann grüßen.
 
Ist‘s nicht genug, dass mein gesprochen Wort
Auf ewig soll mit meinen Tagen schalten?
Rast nicht die Welt in allen Strömen fort,
Und mich soll ein Versprechen halten?
(Faust)

Ich möchte zu den in Rede stehenden Marketingverträgen und die damit verbundene Diskussion über ein mögliches Vorgehen gegen diese Verträge einige Anmerkungen machen.

Zu den entsprechenden Ausführungen des Herrn Wittsiepes ist zunächst anzumerken, dass diese leider nur teilweise zutreffend sind.

Zu der von Herrn Wittsiepe auch geltend gemachten Unwirksamkeit des „ersten Vertrages“ und dem Argument, schon aus diesem Grunde seien die geleisteten Zahlungen zurück zu gewähren, möchte ich keine langen Ausführungen machen. Wie die meisten Laien hier im Forum lehnt auch die ständige Rechtsprechung grundsätzlich die Rückabwicklung von sog. „fehlerhaften“ und in Vollzug gesetzten Dauerschuldverhältnissen über das Bereicherungsrecht ab.

Richtigerweise weist Herr Wittsiepe allerdings darauf hin, dass für einen Kommanditaktionär der mit „seiner“ KGaA Rechtsgeschäfte abschließt, besondere Regeln gelten. Die Kapitalerhaltungsvorschrift des § 57 AktG (der auch über § 278 III AktG für die KGaA Anwendung findet) verbietet, auch im Interesse der Gläubiger der Gesellschaft, die Rückgewähr der vom Aktionär geleisteten Einlage. Auch eine verdeckte Einlagenrückgewähr, welche nur unter dem „Deckmantel“ eines gegenseitigen Rechtsgeschäfts des Aktionärs mit „seiner“ Gesellschaft erfolgt (Bsp.: Beraterverträge mit unangemessen hohem Honorar), wird durch diese Vorschrift verboten. Nach § 62 AktG hat die Gesellschaft im Falle der verbotenen Einlagerückgewähr einen Erstattungsanspruch gegen den Aktionär.
Damit soll eine „Ausplünderung“ der Gesellschaft verhindert werden. Schon vor der Novellierung des § 57 AktG war es jedoch allgemeine Meinung, dass die Norm nicht jedes Rechtsgeschäft des Aktionärs verbieten soll. § 57 S. 3 AktG lautet nun in seiner neuen Fassung: „ Satz 1 (Verbot der Einlagenrückgewähr d. Red.) gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291) erfolgen oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rückgewähranspruch gegen den Aktionär gedeckt sind“.
Da die HM Kommanditaktionär bei der KGaA ist und mit dieser die Marketingverträge geschlossen hat, könnte man durchaus prüfen, ob die Tatbestandvoraussetzungen des § 57 AktG hier vorliegen.

Herr Wittsiepe meint nun, dass schon aufgrund der Tatsache, dass die HM 20 % der Fernseheinnahmen der KGaA „kassiere“, ohne bezüglich dieser „Gelder“ eine konkrete Marketingleistung zu erbringen, ein „vollwertiger Gegenanspruch“ nicht gegeben sei, also ein objektives Missverhältnis zwischen den ausgetauschten Leistungen zum Nachteil der AG vorliege.

Diese pauschale Behauptung ist falsch.
Ich möchte dazu aber schon an dieser Stelle feststellen, dass ich damit auch nicht sagen will, dass die KGaA tatsächlich einen „vollwertigen Gegenanspruch“ erhält. Diese Frage möchte ich ausdrücklich offen lassen, da ich mich persönlich mit den mir zur Verfügung stehenden Informationen nicht in der Lage sehe, nach den unten aufgeführten Bewertungskriterien der Rechtsprechung sicher zu entscheiden, ob der Anspruch nun „vollwertig“ ist, oder nicht. Gerne würde ich den Portalusern aber erläutern, wie die Rechtsprechung in einem solchen Fall prüft und welche Kriterien sie maßgeblich zugrunde legt.

Dazu muss man zunächst einmal wissen, was mit einem „vollwertigen Gegenanspruch“ überhaupt gemeint ist. Eine „verbotene Rückgewähr“ liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn zwischen gegenseitigen Leistungen ein objektives Missverhältnis zum Nachteil der KGaA vorliegt. Liegt kein solches Missverhältnis vor, kann man von einem vollwertigen Gegenanspruch sprechen, sodass dann auch keine verbotene Einlagenrückgewähr vorliegt. Hierzu muss man folgendes wissen:
Aus sogenannten gegenseitigen Verträgen resultieren für beide Vertragsparteien Leistungspflichten die im Austauschverhältnis zueinander stehen. Ein solcher gegenseitiger Vertrag ist auch der hier vorliegende Marketingvertrag, der als Dienstvertrag zu qualifizieren sein wird. Beim Dienstvertrag hat der Dienstberechtigte einen Anspruch gegen den Dienstverpflichteten auf Erbringung der Dienstleistung. Der Dienstverpflichtete hat gegen den Dienstberechtigten einen Anspruch auf die Zahlung einer „Vergütung“.
Im vorliegenden Fall hat die KGaA daher einen Anspruch auf alle mit der HM vereinbarten „Marketingaktivitäten“ und die HM einen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Gegenanspruch i.S.d. § 57 S. 3 AktG ist hier der Anspruch auf alle im Marketingvertrag vereinbarten „Marketingaktivitäten“. Dieser Anspruch müsste im Vergleich zu dem gesamten Vergütungsanspruch der HM „vollwertig“ sein.
Zur Vergütung ist folgendes zu sagen:
Die Vertragsparteien können sich grundsätzlich über die Art und die Höhe der Vergütung frei einigen (zur Höhe, die hier wegen § 57 AktG nicht vollkommen frei verhandelbar ist, komme ich gleich noch). Sie sind insbesondere frei, ob sie für die Vergütung in Form eines fixen Lohnes (Bsp.: X EUR pro Jahr/Monat), einer Beteiligung am Umsatzes bzw. an Teilen desselben oder einer Provisionsbeteiligung gewähren. Auch weitere Formen der Vergütung sind denkbar. Selbstverständlich können die Parteien die Vergütungsformen auch mischen (z.B. Fixgehalt und Provision).
Anstatt der Beteiligung von 20 % an den Einnahmen der Fernsehgelder hätte man so z.B. auch einen bestimmten fixen Lohn der HM in EUR vereinbaren können. Aus welcher (erlaubten) Einnahmequelle die Vergütung geschöpft wird, ist unerheblich! So könnte z.B. auch ein Steuerberater mit seinem Friseur, statt einer bestimmten Höhe der Vergütung in EUR, vereinbaren, dass dieser ihm 2 Mal im Monat die Haare schneidet und der Friseur dafür mit einem bestimmten Anteil des Jahresumsatzes des Steuerberaters bedacht wird. Obwohl der Friseur keinen Einfluss auf die Entwicklung des Jahresumsatzes des Steuerberaters hat, liegt selbstverständlich aufgrund dieser Vereinbarung ein gegenseitiger Vertrag vor, denn die Gegenseitigkeit beruht auf die im Austauschverhältnis stehenden gegenseitigen Leistungspflichten des Steuerberaters und des Friseurs.
Es spielt daher keine Rolle, ob die HM keinen Einfluss auf die Vermarktung der Fernsehgelder hat. Entscheidend ist alleine, ob der Anspruch der KGaA auf die Erbringung aller vereinbarten Marketingaktivitäten (Gegenanspruch) im Vergleich mit dem gesamten Vergütungsanspruch der HM als „vollwertig“ zu betrachten ist (Der Wert der jeweiligen Ansprüche ist entscheidend!).
Wie Herr Wittsiepe dann richtig ausführt, ist dies nicht der Fall, wenn eine „verbotene Rückgewähr“ vorliegt, also wenn zwischen den gegenseitigen Leistungen ein objektives Missverhältnis zum Nachteil der KGaA feststellbar ist.
Die Rechtsprechung versucht hierbei zunächst einen Marktpreis im schuldrechtlichen Sinne zu ermitteln. Hier würde man daher versuchen festzustellen, welchen Marktpreis alle im Vertrag vereinbarten Marketingaktivitäten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gehabt haben. Auch würde die Rechtsprechung etwaige Vor- und Nachteile der KGaA durch den konkreten Vertragsschluss, die ein Abweichen vom durchschnittlichen Marktpreis rechtfertigen würden, berücksichtigen.
Dass die Ermittlung eines Marktpreises zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit bei Massegeschäften wie z.B. Kaufverträgen über einen ganz bestimmten KFZ-Typen einfacher als bei dem hier vorliegenden speziellen Geschäft, bei dem es auch nur eine kleine Zahl von Anbietern und Nachfragern gibt, liegt auf der Hand. Hier kommt hinzu, dass man wohl nur schwer Zugriff auf entsprechende Verträge aus den betreffenden Jahren von vergleichbaren Konkurrenten mit anderen Vermarktern bekommen wird.
Sollte ein Marktpreis nicht zu ermitteln sein, so besteht ein Missverhältnis nur dann, wenn der Wert von Leistung und Gegenleistung erheblich voneinander abweichen, wenn also das unternehmerische Ermessen in nicht mehr vertretbarer Weise ausgeübt wird.
Hierbei dürften insbesondere die Risikobewertung und die Prognose der Einnahmeentwicklung des für die KGaA handelnden Organs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts haben. Wie wir wissen, hängt die Entwicklung der Einnahmenseite aufgrund der Bedeutung der Fernsehgelder einer an dem Spielbetrieb der DFL teilnehmenden Gesellschaft insbesondere von deren Ligazugehörigkeit und dem Tabellenplatz ab. Zudem werden die Fernsehgelder von der DFL zentral vermarktet und können sich nach den konkreten Abschlüssen nach oben oder nach unten entwickeln, ohne dass die konkrete Gesellschaft darauf alleine Einfluss nehmen kann. Auch die Verteilung der vereinbarten Fernsehgelder wird oft neu verhandelt wobei hier zunehmend die großen Vereine/Gesellschaften darauf pochen, immer mehr vom zum verteilenden Kuchen zu bekommen. Gerade diese Unsicherheiten könnten einen vorsichtigen Geschäftsführer dazu veranlassen, statt einer fixen Vergütungshöhe einen bestimmten Prozentsatz gerade von dieser Einnahmenquelle mit dem Vermarkter zu vereinbaren.

Ob die Höhe des konkreten Prozentsatzes im Vergleich zu den „Marketingaktivitäten“ der HM angemessen ist, möchte ich hiermit ausdrücklich nicht feststellen.

Wie Sie aber wohl bei diesen Ausführungen gemerkt haben, dürfte der Ausgang eines möglichen Prozesses, insbesondere aufgrund der erforderlichen Auslegung und der Subsumption unter unbestimmte Rechtsbegriffe, maßgeblich von der sehr subjektiven Einschätzung des Gerichts abhängen.

Ein möglicher Prozess ist daher selbst wenn man durch entsprechende Gutachten zu dem Ergebnis kommen sollte, dass begründete Erfolgsaussichten einer entsprechenden Klage bestehen, äußerst sorgfältig vorzubereiten.

Meiner Einschätzung nach sollte man aber auch in diesem Falle ernsthaft versuchen, mit dem Vertragspartner eine außergerichtliche Einigung anzustreben, denn das immer noch denkbare
Risiko eines verlorenen Prozesses scheint mir in diesem Falle zu groß.

Meinen Beitrag schließe ich mit einer Reimvorrede des berühmten „Sachsenspiegels“ ab:

Das Recht niemand lehren kann,
das den Leuten allen
könnte wohl gefallen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen, trotz der stürmischen Zeiten für Verein, Mitglieder und Fans, einen besinnlichen zweiten Advent!
 
Das Recht niemand lehren kann,
das den Leuten allen
könnte wohl gefallen.

Zwei drei Postings mehr wie dieses auf dem ganzen Weg würden den Gefallensgrad denke ich DEUTLICH erhöhen ;)

Es ist immer besser zu riskieren, dass eine Erläuterung nicht verstanden wird, als dieses von vorne herein anzunehmen, und deswegen darauf zu verzichten.

So kann man wenigstens reden.

Ich sehe die Bestimmbarkeit einer marktgerechten Leistung ehrlich gesagt als nicht ganz so hoffnungslos, aber ehrlich gesagt auch in diesem Marketingvertrag nicht das entscheidende Problem, da er sich eben prozentual zu einer (allerdings eben erstaunlicher Weise eher irrelevanten, da von der sportlichen Seite gesteuerten und bei sportlichem Erfolg vergleichsweise überproportional steigenden) Einnahme berechnet, will sagen man hat dadurch zwar ggf. teilweise weniger, als es bei optimaler Verhandlung möglich wäre, aber man hat eben in jedem Fall etwas + eine Gegenleistung.

Interessant wären vergleichbare erläuternde Ausführungen zur Stadionmiete, wo da der eigentliche Hund begraben liegt.

Natürlich wollen Gläubiger ihr Geld sehen und man wird es dem Schuldner auch nicht zu leicht machen, sich aus dieser Verpflichtung raus zu reden, d.h. man wird sicher stellen, dass alle anderen Möglichkeiten der Einsparung ausgereizt sind. Wo liegen da noch berechtigte Zweifel?

Oder beißt sich genau da die Katze in den Schwanz?
 
@ baldi

Danke für Deine Ausführungen, ich war bisher immer der Meinung das wäre nichts für ein solches Portal und würde diese Meinung auch weiter aufrecht erhalten. In Deinen Ausführungen sind 2 entscheidende Dinge aber nicht beachtet:

1. Es wird im Vertrag aus 2002 eine Gegenleistung für die Provision der Fernsehgelder genannt, und zwar zur Abdeckung getätigter Investitionen. Nur diese gibt es nicht und sind an keiner einzigen Stelle nachgewiesen. HM hat solche Investitionen weder getätigt noch belegt. Damit liegt keine Gegenleistung vor und die von Dir genannten Ansprüche der KGaA auf Rückgewähr ziehen. Das ist sogar der klassische Fall. Man würde natürlich die HM auffordern die im Vertrag genannten Investitionen zu belegen. Das hat bisher aber noch niemand im Ansatz gemacht. Es ist mir auch klar warum: Weil es diese nicht gibt. Die fehlende Unterschrift zur Wirksamkeit kommt natürlich noch dazu.

2. Man muss die Dinge überhaupt nicht einklagen. Das ist der nächste falsche Ansatz. Damit wird immer suggeriert man würde es auf einen langjährigen Klageweg ankommen lassen mit ungewissem Ausgang. Wie man weiss ist man vor Gericht wie auf hoher See. Es gibt eine ganz einfache Möglichkeit die Ansprüche von einer neutralen Stelle prüfen zu lassen, denn es gibt jemand der ein Prüfungsrecht hat, das die KGaA nicht verweigern kann. Ich meine damit ausdrücklich nicht den AR des e.V.
Wenn man sich lange genug mit den Dingen beschäftigt dann findet man sowas heraus. Dazu werde ich am 19.12. etwas sagen, vorher aber nicht. Das ist auch schon im Vorfeld von mir abgestimmt und geht nicht nur einfach sondern auch relativ schnell über die Bühne.

Deshalb ist Deine pauschale Behauptung, mein Ansatz sei falsch, so nicht zu halten.

3. Was das Stadion anbelangt wird da eine ganz wesentliche Kleinigkeit übersehen. Es gibt eine Bürgschaft des Landes NRW und damit sind Steuergelder im Spiel. Der Bürgschaftsgeber muss keinesfalls tatenlos zusehen bis er in Anspruch genommen wird, er kann sehr wohl frühzeitig agieren und ich würde das nicht unterschätzen und einfach abtun.

Aber trotzdem vielen Dank für den Beitrag.
 
Ich möchte zu den in Rede stehenden Marketingverträgen und die damit verbundene Diskussion über ein mögliches Vorgehen gegen diese Verträge einige Anmerkungen machen.
(...)

Interessante Ausführungen. :)

Was mir in dem sehr fundiert erscheinenden Beitrag fehlt, ist ein durchaus nicht unwesentlicher Punkt: Wie ist das WESEN eines Dienstleistungsvertrages zu beurteilen, bei dem zwischen dem Dienstverplichteten (HM) und dem (seinerzeit verantwortlichen Entscheider beim) Dienstberechtigten (KGaA) eine quasi-natürliche Interessenidentität (Vater/Sohn) besteht? Ich halte dies - jenseits jeder Schwierigkeit des Nachweises der tatsächlich von HM erbrachten Leistungen (gerade bei der Sponsoren-Akquisition!) - für eine zentrale Frage.

Des weiteren geht es insbesondere auch noch um das Thema Erfolgskontrolle des externen Dienstverpflichteten. Eine solche kompetent, nachweislich, regelmäßig und ausschließlich im Interesse des Dienstberechtigten (MSV) durchzuführen, erscheint mir als unverzichtbar (und ist branchenüblich). Und zwar von Personen, die vom Dienstverpflichteten UNABHÄNGIG sind. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
1. Es wird im Vertrag aus 2002 eine Gegenleistung für die Provision der Fernsehgelder genannt, und zwar zur Abdeckung getätigter Investitionen. Nur diese gibt es nicht und sind an keiner einzigen Stelle nachgewiesen.

Diese Ausführungen möchte ich so stehen lassen. Eine solche Vereinbarung war mir nicht bekannt.

Ich möchte noch abschließend zwei Ergänzungen machen:

Selbstverständlich können Sie neutrale Stellen mit einer Prüfung der Vorgänge beauftragen. Das sollte man auch machen, wenn man der Auffassung ist, dass der Vertrag nicht in Ordnung ist. Nur ein Gericht kann Ihnen aber den erforderlichen Titel verschaffen, wenn sich die Gegenseite weigert, auf geltend gemachte Ansprüche zu zahlen. In Deutschland kann sich nämlich nur die Verwaltung in bestimmten Fällen vollstreckbare Titel selbst verschaffen.

Mit der Einordnung des Marketingvertrages als Dienstvertrag war ich wohl zu voreilig. Selbstverständlich könnte auch ein Werkvertrag vorliegen, wenn die Parteien einen bestimmten Erfolg vereinbart haben. Möglich ist auch ein atypischer Vertrag etwa mit Elementen des Dienstvertrages und des Werkvertrages. Auch hier liegt dann aber ein gegenseitiger Vertrag vor und meine allgemeinen Ausführungen zur Prüfung des § 57 AktG gelten hier analog. Diese Unachtsamkeit möge man mir nachsehen.
 
Nur diese gibt es nicht und sind an keiner einzigen Stelle nachgewiesen.

Ersteres scheint für mich eher eine Behauptung, zweites dann wohl die Sachlage auf die sich diese Behauptung aktuell stützt, wobei in dieser Formulierung suggeriert würde, das Einblick in die gesamt Abrechnung von HM bestünde.

Denn so wie ich Dich verstehe, wurde bislang im Rahmen des Vertragsverhältnisses von unserer Seite ein solcher Nachweis auch garnie eingefordert. Das würde für sich genommen als Begründung für die Nichtexistenz der Nachweise, wenn kein regelmäßiger Nachweis vereinbart wurde, völlig ausreichen.

Ansonsten wäre eine solche Formulierung als Pauschalentgeld ohne weitere Spezifizierung natürlich z.K., da dehnbar wie Kaugummi, denn ein Nachweis von welchen Investitionen (tatsächlich Investitionen oder Auslagen?) auch immer sollte für ein operierendes Unternehmen nicht zu schwer sein.

Wenn ich das jedoch weiter spinne, und mir vorstelle, eine Markteting-Agentur würde 20% der Fernseheinnahmen eines Bundesligavereines - was ja das erklärte Ziel war - tatsächlich explizit als "Investitionsausgleich" bekommen, d.h. im Rahmen des Engagements JEDES Jahr quasi 2,4 - 5 Millionen an "Abschreibungen" geltend machen, was Investitionsvolumina im satten 8-stelligen Bereich vermuten ließe, dann wäre das für einen mittelständischen Dienstleister im Rahmen eines einzigen Engagements schon eine recht beeindruckende Hausnummer. Gegenrede willkommen - ich versuche wirklich nur zu verstehen, bin nach wie vor grundsätzlich eher neutral.

Das Ganze bleibt auch für das Forum geeignet, wenn wir Sachlagen und Folgerungen versuchen so wenig wie möglich zu vermischen.

Natürlich besteht das Risiko, dass sich unvollständige Aussagen verselbständigen: Das tun sie jetzt aber auch schon seit Jahren, ohne dass aktiv kommuniziert würde.

Eine Vertragsvergabe innerhalb von Verwandschaftsverhältnissen ist sicher nicht per se sittenwidrig, man muss schon an den Vertrag selber ran - eine "natürliche" Interessenidentität zwischen Vater und Sohn anzunehmen widerlegt schon das Beispiel Brutus Cäsar recht eindrucksvoll ;-).

Die Erfahrung zeigt allerdings, dass solche Konstruktionen außerhalb der Familie in der Regel nicht wirklich gut ankommen, und damit einen nicht zu unterschätzenden Risikofaktor für Image und den Betriebsfrieden darstellen - was sich gerade mal wieder nachhaltig beweist... . Unrecht, sind sie für sich genommen ersteinmal nicht.
 
@shanghai

Ein Blick in die Bilanzen der HM reicht aus um die Frage zu klären, denn da müssten die Investitionen ja irgendwo stehen. Jetzt rate mal selbst ob es da etwas nennenswertes zu finden gibt.
 
Ein Blick in die Bilanzen der HM reicht aus um die Frage zu klären, denn da müssten die Investitionen ja irgendwo stehen. Jetzt rate mal selbst ob es da etwas nennenswertes zu finden gibt.

Ich kann da garnicht so tief einsteigen. Wie gesagt die Festlegung auf "Investitionen" noch dazu in einer reinen Rückschau ist überaschend.

Sehe im schnellen Nachschauen nur die Bilanzen ab 2008 und da gebe ich Dir recht würde man auf den ersten Blick jetzt nichts finden, was bei einer engen Auffassung dieser Darstellung genüge tragen würde.

Ohne die genauen Texte zu kennen, kann ich aber auch nicht beurteilen, was im Streitfall dann doch ggf. als sachgerechte Verwendnung geltend gemacht werden könnte, Stichwort "Personal" oder auch "Events", d.h. Ausgaben, die gerne als "Investition in die Zukunft" verkauft werden, aber bilanziell ersteinmal garkeine Rolle spielen.

Ich denke, das wirst Du geprüft haben - und das eine solche Passage prüfungswürdig ist, hat Baldi ja auch eingeräumt.
 
Dem MSV unter die Arme greifen

Quelle: RP-Online:

Der Gesellschafterkreis der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH&Co.KG wird den MSV mit einem namhafter Betrag unter die Arme greifen, damit die Auflage der DFL bis Mitte Januar erfüllt werden kann. Dieser Beschluss wurde gestern auf einer außerordentlichen Sitzung der Gesellschafter gefasst. Es geht dabei um die Deckung eines Fehlbetrags, den Geschäftsführer Roland Kentsch kürzlich bei einer Pressekonferenz mit einer "Millionenhöhe" beziffert hatte. Der MSV ist deshalb in finanzielle Schieflage geraten, weil das schlechte sportliche Abschneiden mit dem Verlust von Tabellenplätzen einherging und so Fernsehgelder ausblieben.



http://www.rp-online.de/niederrhein-nord/duisburg/msv/dem-msv-unter-die-arme-greifen-1.2638722
 
Wenn die Miete gesenkt wird, wäre das ein Erfolg und sehr positiv... aber da auch stattdessen über eine Darlehen gesprochen wird, macht mich das wieder nervös. Wenn man nämlich jetzt mal vereinfacht gesprochen, ne Mio der Miete als Darlehen bekommt, dann muss man die ja auch irgendwann wieder zurückzahlen... wie soll das denn gehen, wenn wir so schon kaum Luft zum Atmen haben?

Da muss ein Betrag dauerhaft gestrichen werden, nur so geht es dann wirklich aufwärts.
 
Ich habe das so verstanden, dass die DFL Sicherheiten will. Also erst mal brauche ich das Darlehn nicht wirklich direkt, sondern nur im Fall der Fälle. Jetzt geht es sportlich wieder ein wenig aufwärts, richtig schön wäre ja noch ein dreier in Cottbus. Dann sollte auch das Loch nicht mehr so groß sein. Natürlich muss ich auch versuchen weiter Kosten zu senken (z.B. Shao). In Anspruch nehmen müssen wir das Darlehn scheinbar nicht ...
 
Also erst mal brauche ich das Darlehn nicht wirklich direkt, sondern nur im Fall der Fälle.

Macht natürlich Sinn, danke! Es muss ja vermutlich erst mal nur die Sicherheit sein, ich wurde nur wegen des Berichtes in den Medien nervös. Eine Zeitung schrieb nur was von Senkung der Miete, da dachte ich schon "ole ole", die andere dann aber "könnte Senkung oder auch Darlehen sein"...was mich dann wieder nervös machte ;)

Am besten wäre natürlich, statt der Sicherheit einfach generell die Miete zu senken, dann wäre der Drops auch gelutscht ;)
 
Danke liebe Stadionbau...

Ich lese da eher zwischen den Zeilen und mache mir so meine Gedanken...

Die, die uns neben HM permanent über eine horrende Miete über Jahre den Boden unter den Füssen entzogen haben, stellen uns jetzt ne Europallette hin, damit es stabiler wird. :eek:
Bitte nicht in die Ritzen treten...

Ist schon komisch, die Gesellschaft scheint ja ein so gefülltes Säckel zu haben, dass man sich mal eben so als Heilsbringer feiern lassen kann. Wer hat das denn so prall gefüllt? Ach ja, wir als einziger Mieter...:huhu:
Oder geht vlt einer der Gesellschafter hin und stopft den Ausfall aus seiner Privatschatulle?

Bekommen wir jetzt ein Darlehen, ne Bürgschaft oder wird einfach nur auf einen Teil der Miete verzichtet? Oder gibt Hellmich Geld und es wird so verschachtelt, damit es keiner mehr richtig nachvollziehen kann?

Fragen über Fragen, die wieder keiner jemals beantworten wird - fehlende Transparenz eben. Aber eines bleibt, und das ist der Eindruck, dass man so eben mir nichts dir nichts anscheinend ohne Schmerzen kurzfristig auf Mieteinnahmen verzichten kann. Warum denn nicht langfristig oder gar von Anfang an, dann wären wir als Verein überhaupt nicht erst in diese beschissene Lage gekommen??
--> Miete dauerhaft senken, scheint ja niemandem wirklich weh zutun!!

Ach ja, zur Abwechselung könnte HM ja mal so 2-3 geldbringende Alternativ-Veranstaltungen in der SIL pro Jahr auf die Beine stellen. Das würde unserer Mietehöhe bestimmt auch förderlich sein. Aber das ist denen bestimmt zu einfach.;)
 
RP-Online

Roland Kentsch gibt sich zuversichtlich


Am 11. November des vergangenen Jahres hatte Roland Kentsch, Geschäftsführer des Fußball-Zweitligisten MSV Duisburg, auf einer Pressekonferenz nackte Zahlen genannt. Im selben Atemzug mit der Verkündung eines Zwei-Millionen-Gewinns – als erfreulichen Rückblick auf eine überwiegend positiv verlaufene Saison mit dem Erreichen des Pokalendspiels als Höhepunkt – meinte Kentsch damals, er rechne mit Auflagen, die der MSV von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) im Rahmen der zweiten Lizenzierung erhalten werde

Quelle:
http://www.rp-online.de/niederrhein...nd-kentsch-gibt-sich-zuversichtlich-1.2662932
 
...
Diesbezüglich scheint es auch ganz gut auszusehen. :)

Ist aber im Endeffekt nichts Neues, hat Kentsch ja auch schon angedeutet bzw. verlauten lassen.

Zudem kann sich der (nun endlich) Ex-Vorstand so auch den (positiven) Anstrich verleihen, dass er daran (entscheidend) mitgewirkt hat (ob dem so war, oder nicht).

Interessanter ist vielleicht folgender Satz von Herrn Steffen:

"Darüber hinaus kann sich der MSV Duisburg mit dem neuen Vorstandsvorsitzenden Andreas Rüttgers und seinem Vorstandsteam neu aufstellen, auch weil sich möglicherweise Perspektiven für eine wirtschaftlich stabile und gute Zukunft des MSV Duisburg ergeben."

Da bin ich mal auf das Konzept des neuen VV gespannt.

Und darauf, ob er (Sponsoren-) Geld mitbringt.

P.S.: @gnadenteufel02: Der Link zur HP mit der Erklärung des scheidenden Vorstands, den Du gepostet hast, funzt irgendwie nicht, deshalb hier nochmal:
http://www.msv-duisburg.de/main.asp?reiter=aktuelles_p&mode=aktuell&aid=3811
 
@Mike

Ich zitiere mal deinen Beitrag zu Rüttgers hier, weil es eher die wirtschaftliche Situation betrifft


:confused: Die bei mir doch Fragen aufwerfen

Zitat :

Dieter Steffen: „Zuletzt wurde mit dem Verzicht auf den Anteil am Jahresüberschuss der MSV Duisburg GmbH & Co. KgaA auch ein Beitrag vom Verein erbracht

Jahresüberschuss. Kann ja nur das Pokaljahr sein.

Da sind also Gelder abgeflossen, :mad: die nun wieder zur Verfügung stehen? :rolleyes:

Hätte man die nicht im Topf lassen können? Wäre uns dann nicht die Auflage zur Sicherheit in Millionenhöhe erspart geblieben?
 
Vor einigen Wochen habe ich zu dem Thema ein Gespräch mit einem Vertreter der DFL in meinem Büro in Duisburg geführt. Es wurde mir aufgezeigt wie dieser Vertrag, der in dieser Form einmalig im Profifussball ist, ohne grosses Risiko ausgehebelt werden kann.
Das ist auch der einzige Grund warum ich für den AR kandidiere. Ich würde exakt diesen aufgezeigten Weg wählen und brauche dafür noch nicht einmal eine Mehreit im AR.

Gut finde ich, dass Du den Weg Richtung Mandat bzw. Verantwortung zu gehen scheinst, und so aus der Rolle der Rufers aus dem Off tritts. Muss daneben aber sagen, dass mich beide Äußerungen nachhaltig irritieren:

1. Dass Du ohne Mandat Gespräche zu Vereinsinterna Richtung DFL führst.
2. Dass Du ankündigst bei einer Wahl in den Aufsichtsrat ggf. auch gegen dortige Mehrheiten zu handeln.

Bei aller Wertschätzung für Deine Recherchearbeit geht mir das entschieden zu weit.

Lasse mich gerne aufklären, wenn ich da etwas falsch verstanden haben sollte.
 
@shanghai

Beantworte ich Dir gerne: ich führe keine Verhandlungen für irgendwen und brauche deshalb auch kein Mandat.
Ich mache mich "schlau" und bekomme wegen der Qualität meiner Arbeit auch tatsächlich Auskunft, nicht zu Internas, die kenne ich eh, sondern zu mir bisher nicht bekannten Abläufen.
Und selbstverständlich würde ich den HM Vertrag auf die Probe stellen, wohl gemerkt ohne irgendeinen Prozess oder Klage, wenn ich die Gelegenheit dazu bekomme. Und dazu ist es eben notwendig zu wissen wie der beste Weg ist. Und natürlich würde ich das auch komplett allein im AR durchziehen, einmal deshalb weil man sich das auch trauen muss und man sich damit auch nicht sonderlich beliebt macht, stört man doch gewisse Kreise mit Rückhalt in der KGaA, dem e.v. und in der Lokalpolitik beim "kassieren".
Da muss man von diesem doch grösseren Peronenkreis in jeder Beziehung völlig unabhängig sein und man sollte nicht verlangen und erwarten dass jeder sich eine solche Sache "leisten" kann.
 
Ich verstehe das so dass der e.V. als Mehrheitseigner der KGaA auf seinen ihm zustehenden Anteil am Jahresüberschuss verzichtet hat, um der KGaA etwas finanziellen Spielraum zu gewähren.

Dies hat Steffen jetzt auch offiziell bestätigt!

Um vielleicht jetzt die Zahlungen der KGaA an den e.V. ein wenig aufzudröseln, ein paar Infos. Die DFL verpflichtet alle ausgegliederten Kapitalgesellschaften dem zugehörigen e.V. Geld zukommen zu lassen. Damit soll die Jugendarbeit gestärkt werden. Diese Zahlungen müssen geleistet werden, egal ob es ein Plus oder Minus gegeben hat!

Jetzt gibt es bei uns den Sonderfall, dass wir mal wieder ein wenig Plus in der KGaA wegen des Pokalerfolges erwirtschaftet haben. Die Gesellschafter der KGaA (Hellmich Marketing und der e.V.) haben jetzt die Möglichkeit sich Geld auszahlen zu lassen.
Steffen hat ja jetzt sehr gernerös gesagt, wir (der e.V.) wollen kein Geld. An diesem Punkt hätte er mit mir im AR ziemlich Ärger bekommen. Die finanzielle Situation des e.V. (knapp 2. Mio. im Minus) lässt so etwas eigentlich nicht zu. Wenn die KGaA mal Plus macht, sollte dies auch zu Tilgung von Verbindlichkeiten des e.V. genutzt werden. Ich kenn den Betrag jetzt nicht genau, ich kann mir aber sehr schwerlich vorstellen, dass der über 100.000 € gelegen hat. Dieser Betrag macht also keine 8 % der bis zum 13.1 für die Lizensierung nachzuweisenden Gelder aus. In dem ganzen also ein eher kleinerer Beitrag. Dies jetzt so hervorzuheben halte ich auch für eine ziemliche Schaumschlägerei!
 

Wenn du zitierst, bitte komplett :D

Zitat :

" Insgesamt vermarktet die Gruppe mehr als 30 Fußball-Verbände, 250 internationale Vereine und 10 Ligen[3]. In Deutschland zeichnet SPORTFIVE für die Gesamtvermarktung von neun Bundesliga-Vereinen (Hamburger SV, Hertha BSC, Hannover 96, Borussia Dortmund, Eintracht Frankfurt, Bayer 04 Leverkusen, 1. FC Kaiserslautern, FC Augsburg und 1. FC Nürnberg) sowie für Dynamo Dresden und den Karlsruher SC aus der 2. Liga verantwortlich. Auch in anderen europäischen Fußball-Ligen haben sich Vereine für die Zusammenarbeit mit SPORTFIVE entschieden. In der französischen Ligue 1 sind dies u. a. Olympique Lyon, Paris SG, AJ Auxerre und AS Monaco, in der italienischen Serie A Atalanta Bergamo, Sampdoria Genua und Juventus Turin."

Link : http://de.wikipedia.org/wiki/Sportfive

Ich habe auch nicht geschrieben, dass wir uns voll in deren Hände begeben sollten / könnten, sondern dass Sport Five ein möglicher Partner wäre, hinsichtlich der sicher noch steigerungsfähigen Vermarktung des MSV Duisburg, die HM Verträge mal aussen vor gelassen, da müssten zuerst andere Lösungen gesucht werden.
 
Ich glaube nicht, dass man Sportfive irgendwem, der im Fussball arbeitet, vorstellen muss.

Kontakt zu Schauinslandreisen besteht mit Sicherheit ebenfalls bereits, das das morgige Hallenturnier von einer Tochtergesellschaft von Sportfive durchgeführt wird und Schauinslandreisen bekanntermaßen Namenssponsor dieses Turniers ist.
 
Da der Vertrag mit Hellmich Marketing ja jetzt wohl gelöst werden soll. Eine "Ablösesumme" egal in welcher Form auch immer, kann und würde ich nicht tolerieren. Hellmich Marketing hat über Jahre hinweg sehr gut vom MSV profitiert und ist auch an der jetzigen finanziellen Lage nicht ganz unschuldig.

Das Minimum für mich wäre, sofortige Auflösung des Vertrages, Auflösung des Besserungsscheines. Übernahme der Mitarbeiter (die müssen zum Teil ja übernommen werden, weil der MSV keine eigene Marketingabteilung hat) und keine weiteren Zahlungen an Hellmich Marketing. Dies wäre mich für der größte mögliche Konsenz.
 
[...]Das Minimum für mich wäre, sofortige Auflösung des Vertrages, Auflösung des Besserungsscheines. Übernahme der Mitarbeiter (die müssen zum Teil ja übernommen werden, weil der MSV keine eigene Marketingabteilung hat) und keine weiteren Zahlungen an Hellmich Marketing. Dies wäre mich für der größte mögliche Konsenz.

Ich bin da zu 1902% bei dir Andreas, aber Du wirst selbst wissen, dass das wohl nur unser Wunschdenken ist.

Es wird, wenn überhaubt, wohl auf eine Ablösezahlung, in welcher Höhe auch immer, hinauslaufen und das offizielle Abfeiern der Hellmich Marketing als Wohltäter des MSV und wir werden wieder lesen von "Herzensangelegenheit", "tollen Burschen" die jetzt Ruhe in den Verein bringen und "50 Idioten" die mal wieder alles negativ reden (schreiben).

Polemik? Mag sein, aber es wird leider wohl genau so kommen! Man möge mich bitte eines Besseren belehren ...
 
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Da der Vertrag mit Hellmich Marketing ja jetzt wohl gelöst werden soll. Eine "Ablösesumme" egal in welcher Form auch immer, kann und würde ich nicht tolerieren. Hellmich Marketing hat über Jahre hinweg sehr gut vom MSV profitiert und ist auch an der jetzigen finanziellen Lage nicht ganz unschuldig.
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Verzeih mir meine Bissigkeit Andreas, aber wir beide kennen uns nun lange genug, dass du meinen Tonfall einordnen kannst und nicht persönlich nimmst:

was du und möglicherweise einige andere Fans tolerieren oder nicht, ist nicht Maß der Dinge und vollkommen irrelevant. Sie werden geschehen.

Das liegt im System MSV begründet, stellt aber beileibe keine Einzelsituation im Profifussball dar. Obwohl die Mitgliederversammlung oberste Instanz des Vereins ist, wird diese Instanz mit Hinweis auf die "Vertraulichkeit von Verhandlungen" frühestens auf einer JHV ausschließlich vom Ergebnis informiert und man reicht der Mitgliederversammlung bei Nachfragen im besten Fall schlüssig klingende Antworten nach, bzw. Antworten, die vor einer Entlastung nicht prüfbar sind oder isch Allgemeinplätzen bedienen. Es bleibt aber dabei, es wurden Fakten geschaffen. So wird es auch im Falle der HM laufen, wenn ich den Begriff der "gütlichen Einigung" richtig deuten darf.

Es wird nicht danach gefragt, ob der Fan dieses Vorhaben mittragen würde, um daran erst die Eigenentscheidung festzumachen. Nein, bei derart brisanten Fragen kommt immer der Hinweis auf die besseren Einschätzungsmöglichkeiten aus "internen Gesprächen" und dir und mir versucht man glaubhaft zu versichern, dass es keine Alternative zu der bereits getätigten Entscheidung gegeben hätte. Ob du oder ich das anders wissen, spielt da keine Rolle. Auch der Fingerwink der Fans an die Entscheider via Portal werden da keinen anderen Weg bewirken.

Insofern verzichte ich auf "Glauben, Hoffen und Wünschen" und nehme interessiert die anstehenden Ergebnisse zur Kenntnis.
 
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!

Eine gütliche Einigung ist immer ein lohnenswertes Ziel. Gütliche Einigung kann aber nicht bedeuten dass einer kassiert und der andere zahlt sondern ist ein "fairer" Interessenausgleich. Je nach Blickwinkel kann man dann über "fair" anderer Meinung sein.
Im vorliegenden Fall sehe ich das auch so. Wenn es eine Auflösung des Vertrages gibt dann muss die Verbindung komplett gelöst werden, dh der Besserungsschein steht zur Diskussion und natürlich auch die 11% Beteiligung der HM an der KGaA.
Eine Beteiligung an einer überschuldeten Gesellschaft ist wenig, wenn nicht gar nichts wert. Und auf das Darlehen wurde schon verzichtet, ist also auch wenig bis nichts wert. Der darauf lautende Besserungsschein behindert jeden Neuanfang.
Wenn Herr Rüttgers das hinbekommt dann wäre das ein Meilenstein und auch eine Meisterleistung! Möglicherweise muss dann die eine oder andere Kröte geschluckt werden, aber ok, dazu wäre ich bereit und das würde an der Einschätzung dieser Leistung nichts ändern.
 
Es wird, wenn überhaubt, wohl auf eine Ablösezahlung, in welcher Höhe auch immer, hinauslaufen und das offizielle Abfeiern der Hellmich Marketing als Wohltäter des MSV

Was immer noch eine gute Lösung wäre zu dem von mir befürchteten Szenario: HM verzichtet generös auf ein paar Prozente. Kurzfristig werden ein paar hundertausend mehr Liquidität und alle haben was gutes getan. Im Gegenzug wird die Vertragslaufzeit nochmal verlängert (die Investition muss sich ja rechnen) und als "Signing Fee" wird der eine oder ander Besserungsschein erlassen.

Meine Befürchtung ist und bleibt, dass die "Kompromisslösung" die Bande nach Dinslaken eher verstärken als lösen wird.
 
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Da der Vertrag mit .......

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Mehr kann mann dazu nicht sagen ....:huhu:
 
Das Minimum für mich wäre, sofortige Auflösung des Vertrages, ...

100% Zustimmung! Aber glaubst du wirklich, dass Marc Hellmich mal eben in einem Zug freiwillig seine Firma beerdigen wird? Die leben ja fast nur von MSV. Ich kann mir das kaum vorstellen, so sinnvoll es aus der Sicht des MSV auch wäre.

Worüber man beim "Angriff" zumindest kurz nachdenken sollte: Welche Verbindungen hängen genau an der HM? Sponsoren, Business Partner etc., die sich dann ggf. auch vom Acker machen. Soll nicht heißen, dass man deswegen nichts macht, aber zumindest sollte man das kurz bewerten.
 
Also bei Sportfive sowie allgemein bei externen Vermarktern bin ich ehrlich gesagt skeptisch... Die verlangen auch mächtig Provision und schleppen auch nicht unbedingt massig Sponsoren an, die nicht aus der lokalen Region kommen (siehe KSC, Bielefeld oder Fortuna, die von Infront vermarktet werden).
Außerdem werden die auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf ihre Provision verharren und dann nicht mal eben ein Zugeständnis machen oder mal ne Weile auf ihr Geld verzichten.
Es hieß doch mal, dass der MSV von den Sponsoreneinnahmen in der 2. Liga in der Spitze wär, also das sinnigste wäre daher doch eine Eigenvermarktung, also einfach ein paar gute Marketingexperten einstellen und sich die hohen Provisionen der externen Vermarkter sparen...

Aber wie schon beschrieben hängen wir ja momentan ohnehin noch an dem HM-Vertrag...
 
100% Zustimmung! Aber glaubst du wirklich, dass Marc Hellmich mal eben in einem Zug freiwillig seine Firma beerdigen wird?

Du meinst so, wie es in jedem Jahr Tausende in diesem Land machen müssen, weil sie mit ihrem unternehmerischen Konzept und/oder ihrer Leistung am Markt ganz einfach gescheitert sind? Oder wie solche, die letztendlich daran zugrunde gegangen sind, dass sie zu ihren eigenen Kunden über die Zeit ein "ungesundes" Verhältnis entwickelt haben? :nunja:

Sorry, aber mein Bedauern hält sich dort in äußerst engen Grenzen, wo diejenigen der Genannten, die aufgeben müssen, zuvor viele Jahre lang SEHR gutes Geld verdient verdient haben.


Beim MSV selbst - nirgendwo sonst - braucht es neue (alte) Arbeitsplätze in Sachen Marketing. Und was deren personelle Besetzung angeht: Jeder, der wo auch immer anderswo in diesem Metier nachweislich erfolgreich aktiv war, wäre mir da herzlich willkommen.
 
Du meinst so, wie es in jedem Jahr Tausende in diesem Land machen müssen, weil sie mit ihrem unternehmerischen Konzept und/oder ihrer Leistung am Markt ganz einfach gescheitert sind?


Natürlich sollte man mit solchen Fällen kein Mitleid haben, ich schon garnicht, True.

Aber HM ist ja jetzt im Moment nicht wie viele andere Firmen so oder so pleite, sondern sitzt noch mit dem MSV an einem Tisch, um zu verhandeln. Jede Partei will das Maximum rausholen, HM will also möglichst weiter gut verdienen, der MSV will möglichst nichts mehr zahlen. Was ich meine: HM wird doch nicht freiwillig komplett kapitulieren und sagen "komm, wir lösen den Vertrag auf und gut is". Dass das Konzept von HM gescheitert ist, ist vielleicht deine oder meine Meinung, aber mit Sicherheit nicht die von Marc Hellmich. Und der ist nunmal der Verhandlungspartner des MSV, und dieser ist wiederum Bittsteller.
 
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