§ 11
Werbefläche und Positionierung
1.
Die Form der Werbung ist frei. Sie ist jedoch grundsätzlich (siehe Nr. 2.)
nur auf der Vorderseite des Hemdes und in einer Größe von maximal
200 cm
2
a)
auf dem Brustteil zentriert und in horizontaler Ausrichtung oder
b)
auf der rechten oder linken Körperhälfte oder in zentraler Position in
vertikaler Ausrichtung
zulässig.
Werbung auf anderen Bestandteilen der Spielkleidung ist, mit Ausnahme
der Werbung für den Sportartikelhersteller gemäß Ziffer V., nur dann zuläs
-
sig, wenn es sich um Sponsoring-Maßnahmen im Rahmen einer Gruppen
-
vermarktung einzelner oder mehrerer Wettbewerbe handelt. Für die Wer
-
bung auf dem Trikotärmel gilt Nr. 2.
2.
Werbung auf dem Trikotärmel ist grundsätzlich nur für einen gemeinsamen
Liga-, Spielklassen- oder Wettbewerbs-Sponsor zulässig. Die Werbefläche
des Trikotärmels darf jeweils 100 cm
2
nicht überschreiten. Ist die Werbe
-
fläche nicht umrandet, wird sie durch die engstmöglichen geraden Linien
begrenzt, die um sie gezogen werden können.
Die Entscheidung darüber, ob von der Möglichkeit eines gemeinsamen
Sponsors Gebrauch gemacht wird, gibt die zuständige spielleitende Stelle
jeweils vor dem 1.1. vor Beginn des Spieljahres, für den DFB-Vereinspokal
jeweils vor dem 1.7. vor Beginn des Spieljahres bekannt.
Wird kein gemeinsamer Sponsor benannt, kann der DFB beschließen, dass
diese Fläche für eine gemeinschaftliche Aktion im Sinne des § 14 Absatz 2
zu verwenden ist oder jeder Verein dieser Liga oder Spielklasse oder in
diesem Wettbewerb für seine betreffende Mannschaft in dem entsprechen
-
den Spieljahr einen eigenen Werbepartner (juristische oder natürliche
Person) für die Ärmelwerbung haben kann. Ein Werbepartner darf nur für
ein Produkt bzw. ein Symbol werben.
3.
Alle Darstellungen, die im Grunddesign des Hemdes nicht vorhanden sind,
sowie die Herstellerkennung müssen einen deutlich sichtbaren Abstand,
mindestens aber 5 cm, zur Werbefläche haben.