Artikel, die von einem "Peter Müller", "Peter Meier" oder "Peter Schmidt" verfasst worden sind, sind wohl generell mit Vorsicht zu genießen, denn diese verwendeten Allerweltsnamen sind ja bei genauerem Recherchieren gar keine. Meine bisherige Beobachtung ist nämnlich: Peter Müller, Peter Meier oder Peter Schmidt heißt KEIN MENSCH

(einen Peter Schneider kenne ich allerdings) Die Leute heißen ENTWEDER Peter ODER Müller. Wir haben es also vermutlich bei diesem Traktat des Aberwitzes mit einem Pseudonym zu tun, was ja nur folgerichtig ist, da es sich bei der WAZ um nichts Anderes, als ein Pseudonym der BILD handelt.
Was "den Fall" betrifft, bin ich mehr und mehr über den aktuellen Stand, was die ominöse "Solidarität der Profivereine" betrifft, erschüttert. Schon die letzte Reaktion im Rahmen der #BildNotWelcome-Geschichte war überschaubar und zeugte von sehr wenig Solidarität, die nun fast schon wöchentlichen Willkürurteile des angemaßten "Gerichtsherren DFB" stellen den Vereinen aber ein Zeugnis aus, das an devoter Erbärmlichkeit fast nicht mehr zu überbieten ist. "Frankfurt locuta, causa finita" oder was? Man könnte fast meinen, Entscheidungen des Papstes würden mehr Revisionsanstrengungen hervorrufen, als die seltsamen Entscheidungen des DFB.
Der MSV, Bochum, Union und die anderen Vereine, die jüngst wenigstens einmal Charakter bewiesen haben, werden diese Zustände sicher nicht allein ändern können und es müßte wohl erst einmal die Bayern, Dortmund,

und andere "Große" treffen, um da endlich überhaupt erst einmal ein gemeinsames Bewusstsein zu schaffen. Dies wiederum wird niemals geschehen, denn dafür sind die entscheidenden Herrschaften beim DFB zu klug.
Einmal mehr frage ich mich aber, inwieweit der Staat diese seltsame Parallelrechtsprechung eines Verbandes oder besser der Verbände (ein Tischtennisverband könnte ja u.U. genauso handeln wie der DFB oder irre ich mich da?) festgeschrieben und gestattet hat.
Womit sich mir daraus folgend weitere Fragen stellen:
Seit wann genau ist das überhaupt so? Der DFB von 1920 war ja wohl kaum zu "rechts"kräftigen Zahlungsverpflichtungen wegen irgendwelcher Vergehen befugt oder doch?
Inwieweit können gegen Verbandsstrafen allgemeine Rechtsmittel eingelegt werden? Oder schlägt etwa Verbandsrecht das allgemeine Öffentliche und Zivile Recht dieser Republik?
Welche Gremien, Personen oder Verfahren liegen überhaupt diesen Entscheidungen zugrunde?
Besteht für den DFB bei Nichtzahlung die Möglichkeit der Beugehaft?
und schließlich noch:
Wer würde, falls ja,aktuell für den MSV einfahren? Ivo? Wald? True?
