*abgesagt* Alles vor dem Heimspiel gegen den HFC (5.Spieltag)

Wie geht das Spiel am SO aus?

  • Sieg MSV

    Stimmen: 45 20.1%
  • Unentschieden

    Stimmen: 4 1.8%
  • Sieg Halle

    Stimmen: 23 10.3%
  • Denke nicht, dass am SO gespielt wird...

    Stimmen: 152 67.9%

  • Umfrageteilnehmer
    224
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Wenn dem Antrag auf Verlegung tatsächlich nicht stattgegeben wird, würde ich die Mannschaft vom Spielbetrieb abmelden. Soll der DFB doch schauen, wie er seine Sch... Saison zu Ende bekommt.
 
Paragraf 15 der DFB Statuen.

Hier mal im Wortlaut:

§ 15
Absetzung wegen Erkrankung von Spielern

Beantragt ein Verein die Absetzung eines Bundesspiels wegen Erkrankung und Verletzung von spielberechtigten Spielern, entscheidet hierüber der jeweilige Spielleiter. Bei der Entscheidung über einen Antrag sind sport-typische Sachverhalte (Verletzungen, Sportstrafen usw.) nicht zu berücksichtigen. Ein Antrag auf Absetzung ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Erkrankungen/Verletzungen vorzulegen. Dem Antrag sind die Atteste des/der behandelnden Arztes/Ärzte beizufügen. Außerdem sind amtsärztliche Zeugnisse vorzulegen. Ist dies nicht möglich, hat der Spielleiter das Recht, einen vom DFB beauftragten Arzt um einen Untersuchungsbericht zu bitten. Die Kosten trägt der antragstellende Verein. Zusätzlich ist bei Spielen von Lizenzspieler-Mannschaften im DFB-Vereinspokal zu prüfen, ob der antragstellende Verein den ausnahmsweisen Einsatz von mehr als drei Amateurspielern in der Lizenzspieler-Mannschaft beim Spielleiter beantragt hat. Ist dies nicht beantragt worden, muss dies gegenüber dem Spielleiter begründet werden. Dem Antrag ist nicht stattzugeben, wenn mehr als 13 spielberechtigte Lizenzspieler und/oder in der Lizenzspieler-Mannschaft spielberechtigte Amateurspieler zur Verfügung stehen. Unter diesen müssen sich mindestens sieben Lizenzspieler, darunter ein Torwart, befinden.
 
Abwarten, Leute.
Ich trau den Geldsäcken ja vieles zu aber das wäre der absolute Höhepunkt und ich kann es mir einfach nicht vorstellen.
Es wäre einfach zu unglaublich, auch wenn schon viel Shice passiert ist und entschieden wurde.
Am besten wartet man mal auf etwas offizielles. Wenn das allerdings kommt, bin selbst ich für aktive Gegenmaßnahmen.
Natürlich am besten im Schulterschluß aller Beteiligten, Verein (Verantwortliche), Spieler, Fans.
 
Hier mal im Wortlaut:

§ 15
Absetzung wegen Erkrankung von Spielern

Beantragt ein Verein die Absetzung eines Bundesspiels wegen Erkrankung und Verletzung von spielberechtigten Spielern, entscheidet hierüber der jeweilige Spielleiter. Bei der Entscheidung über einen Antrag sind sport-typische Sachverhalte (Verletzungen, Sportstrafen usw.) nicht zu berücksichtigen. Ein Antrag auf Absetzung ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Erkrankungen/Verletzungen vorzulegen. Dem Antrag sind die Atteste des/der behandelnden Arztes/Ärzte beizufügen. Außerdem sind amtsärztliche Zeugnisse vorzulegen. Ist dies nicht möglich, hat der Spielleiter das Recht, einen vom DFB beauftragten Arzt um einen Untersuchungsbericht zu bitten. Die Kosten trägt der antragstellende Verein. Zusätzlich ist bei Spielen von Lizenzspieler-Mannschaften im DFB-Vereinspokal zu prüfen, ob der antragstellende Verein den ausnahmsweisen Einsatz von mehr als drei Amateurspielern in der Lizenzspieler-Mannschaft beim Spielleiter beantragt hat. Ist dies nicht beantragt worden, muss dies gegenüber dem Spielleiter begründet werden. Dem Antrag ist nicht stattzugeben, wenn mehr als 13 spielberechtigte Lizenzspieler und/oder in der Lizenzspieler-Mannschaft spielberechtigte Amateurspieler zur Verfügung stehen. Unter diesen müssen sich mindestens sieben Lizenzspieler, darunter ein Torwart, befinden.

Ich glaube, dies hier ist die korrekte Fassung und das liest sich schon ganz anders:

§ 15

Absetzung wegen Erkrankung von Spielern

Beantragt ein Verein die Absetzung eines Bundesspiels wegen Erkrankung und Verletzung von spielberechtigten Spielern, entscheidet hierüber der jeweilige Spielleiter. Befindet sich ein Spieler aufgrund einer Anordnung der zuständigen Behörde in Quarantäne, so gilt dieser Spieler als erkrankt im Sinne von Satz 1. Sofern eine Entscheidung der zuständigen Behörde über die An-ordnung der Quarantäne bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Spiel leiter über die Absetzung des Spiels entscheidet, aus Zeitgründen nicht ergangen ist, gilt ab-weichend von Satz 2 ein Spieler auch dann als erkrankt, wenn er positiv auf die jeweilige Erkrankung getestet worden ist. Kontaktpersonen eines nach Satz 3 positiv getesteten Spielers gelten nur dann als erkrankt, wenn die zuständige Behörde für sie die Quarantäne angeordnet hat.

Ein Antrag auf Absetzung ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Erkran-kungen/Verletzungen vorzulegen. Dem Antrag sind im Falle von Absatz 1 Satz 1 (Erkrankung und Verletzung) die Atteste des/der behandelnden Arztes/Ärzte beizufügen. Außerdem sind amtsärztliche Zeugnisse vorzulegen. Ist dies nicht möglich, hat der Spielleiter das Recht, einen vom DFB beauftragten Arzt um einen Unter suchungsbericht zu bitten. Die Kosten trägt der antragstellende Verein. Im Falle von Absatz 1 Satz 2 und 4 (Quarantäne) ist dem Antrag auf Absetzung eine schriftliche Bestätigung des Mannschaftsarztes bzw. Hygiene-Beauftragten des Vereins beizufügen, dass sich ein unbenannter Spieler auf-grund behördlicher Anordnung in Quarantäne befindet. Im Falle von Absatz 1 Satz 3 (positives Testergebnis im Eilfall) ist dem Antrag auf Absetzung eine schriftliche Bestätigung des Mannschaftsarztes bzw. Hygiene-Beauftragten beizufügen, dass ein unbenannter Spieler positiv auf eine Erkrankung getestet worden ist.

Dem Antrag ist nicht stattzugeben, wenn mehr als 13 – für den Fall, dass in einem Wettbewerb fünf Auswechslungen zulässig sind, 15 – spielberechtigte Spieler zur Verfügung stehen. Unter diesen muss sich mindestens ein Torwart befinden.

Zusätzlich ist bei Spielen von Lizenzspieler-Mannschaften im DFB-Vereins-pokal zu prüfen, ob der antragstellende Verein den ausnahmsweisen Einsatz von mehr als drei Amateurspielern in der Lizenz spieler-Mannschaft beim Spiel-leiter beantragt hat. Ist dies nicht beantragt worden, muss dies gegenüber dem Spielleiter begründet werden. Dem Antrag ist nicht stattzugeben, wenn mehr als 13 – für den Fall, dass in einem Wettbewerb fünf Auswechs lungen zulässig sind, 15 – spielberechtigte Lizenzspieler und/oder in der Lizenzspie-ler-Mannschaft spielberechtigte Amateurspieler zur Verfügung stehen. Unter diesen müssen sich mindestens sieben – für den Fall, dass in einem Wettbewerb fünf Auswechslungen zulässig sind, neun – Lizenzspieler, darunter ein Torwart, befinden.

Bei der Entscheidung über einen Antrag sind sporttypische Sachverhalte (Verletzungen, Sportstrafen usw.) sowie Erkrankungen, die nach dem ersten Anschein auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen wesentliche Vorgaben der für die jeweilige Spielklasse gemäß § 20a geltenden Anlagen 1 bis 5 zurückzuführen sind, nicht zu berücksichtigen. Die insofern verletzten, gesperrten oder erkrankten Spieler gelten demnach als „zur Verfügung stehend“ im Sinne dieser Vorschrift.


Das könnte ja mal ein Jurist unter die Lupe nehmen, ich hab da jetzt keinen Bock mehr drauf, weil mir diese ganze Shice nur noch auf den Sack geht. Das hat doch alles nichts mehr mit dem Fußball zu tun, den ich mal so geliebt habe. Nur noch Wettbewerbsverzerrungen, Ungerechtigkeiten und Unfairness.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin ja immer dafür die Leute mit den eigenen Waffen zu schlagen und halte deshalb nichts davon einfach nicht anzutreten. Aber wie sieht es denn damit aus, wenn das Duisburger Gesundheitsamt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 64 das Spiel verbietet. Ganz einfach so wie der DFB nach den Regularien entscheidet, so entscheidet dann eben die Stadt Duisburg für einen Spielausfall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin ja immer dafür die Leute mit den eigenen Waffen zu schlagen und halte deshalb nichts davon einfach nicht anzutreten. Aber wie sieht es denn damit aus, wenn das Duisburger Gesundheitsamt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 64 das Spiel verbietet. Ganz einfach so wie der DFB nach den Regularien entscheidet, so entscheidet dann eben die Stadt Duisburg für einen Spielausfall.
Sicherlich der richtige Weg, bei den sich entwickelnden Infektionszahlen würde es Sinn machen vorerst mal alle Ligen zu unterbrechen bis sich die Lage wieder entspannt, es ist schon befremdlich mit welcher Selbstverständlichkeit die Fußballvereine quer durch sämtliche Corona-Krisen Gebiete reisen und das nicht nur national.
 
Die zehn wo trainieren plus ein A-Jugendspieler sollen spielen. Den zweiten Torhüter in den Sturm.
Nichtantritt ist keine Option. Siehe Neapel und eine Geldstrafe muss nicht sein.
Uns würde man bei Nichtantritt hart bestrafen, denn wir sind nicht Lautern.
Das Spiel muss erst gespielt werden. Verloren ist noch garnix.
 
Sollte der DFB uns wirklich zu dem Spiel am Sonntag zwingen, wäre ich dafür, mit 10 Mann anzutreten. Die mediale Wirkung wäre ungleich höher, als nicht anzutreten. Das würde im Sande verlaufen und uns nur mit Punktabzug bestrafen. Dann lass uns doch mit einem Mann weniger und Spielern auf falschen Positionen hoch verlieren. Bitteschön... Das Sportliche wäre in jeder Berichterstattung außen vor und es würde über die eigentliche Problematik der Spielansetzung berichtet werden. Der DFB käme schlecht dabei weg...

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Würde der MSV nicht antreten wäre sogar eine lebenslange Sperre möglich, außerdem wären die Regressansprüche enorm . Warten wir mal ab was am Freitag so passiert kommt Zeit kommt Rat.
 
Und einige haben hier versucht den DFB auch noch in Schutz zu nehmen...

Dieser korrupte Verband ist das aller letzte und so ein Spiel mit aller Macht anpfeifen lassen zu wollen, zeigt wie wenig der DFB auf Gesundheit, auf seine Vereine oder auf die Spieler achtet.

Pfuiii ist das abartig, was dieser Drecksverband hier macht.

Hoffentlich wird es demnächst richtig knallen, sollten irgendwann wieder Fans erlaubt sein.


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Die Meldung der Zebraherde auf Facebook ist verschwunden. Kann etwas bedeuten, muss es aber nicht :glaskugel:

Ich glaube Dinge immer erst, wenn sie offiziell sind. Das bedeutet nicht, dass ich denke, dass die Zebraherde absichtlich Gerüchte in die Welt setzen will. Ich warte nur lieber auf die offizielle Bestätigung, bis ich anfange dem Verband gegenüber ausfallend zu werden.
 
Ich warte mal eine offizielle Stellungnahme ab, aber das war auch keine heiße Luft.

Allerdings dürfte aufgrund der DFB-Statuten die Tendenz derzeit in Richtung Ablehnung des Antrags gehen.
Diese Statuten weisen aber vor dem Hintergrund der Pandemie eine klare Regelungslücke auf, was der sportlichen Fairness widerspricht, weshalb eine andere Auslegung im Sinne der sportlichen Fairness geboten sein könnte. Aber durch den DFB wird man mehr als ein Beharren und ein „Die Show muss weitergehen“ nicht erwarten können.

Ggf ist da das letzte Worte doch noch nicht gesprochen. Warten wir es ab.

Der MSV hätte im Falle einer Zurückweisung des Antrags wohl keine Alternative als anzutreten. Das Spiel ist offiziell angesetzt, Magenta-TV am Start. Im Falle einer wenn auch nachvollziehbaren Verweigerung des MSV drohen Schadensersatzansprüche und Strafen.

Der MSV sollte irgendwie versuchen, mit 11 Mann anzutreten und gegen eine mögliche Niederlage demonstrieren/Einspruch wegen Verstoßes gegen den fairen sportlichen Wettbewerb erheben und ggf vor Sportgerichten klagen, soweit der Rechtsweg eröffnet wäre.

Eine kommunale Entscheidung, dass hier kein Sport stattfinden darf, wäre wohl mit dem Inzidenzwert um die 70 zu begründen und durch die DFB-Bande durchaus zu beachten. Aber wenn der Wert dauerhaft in diesen Regionen bleibt, müsste die Stadt auch in den nächsten Monaten dem MSV den Spielbetrieb untersagen. Da würden dann irgendwann englische Wochen nicht mehr reichen. Auch undenkbar.

Der MSV mal wieder hart getroffen.
 
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Ich dachte, die ganze Mannschaft ist in Quarantäne!? Scheint wohl nicht so zu sein.
Und wenn jetzt kurzfristig die anderen Spieler Symptome melden, dann müssen sie doch auch in Quarantäne. Wessen Hals kratzt gerade nicht bei dem Wetter? Spielen könnten wir dann nicht ;)
 
Wenn ich die Durchführungsbestimmungen richtig gedeutet habe, zählen verletzte/gesperrte Spieler nicht zu denen in Quarantäne und stünden dem Verein theoretisch zur verfügung. Sprich 26 Spieler, zehn in Quarantäne = 16 einsatzbereit

Also nach dem Wortlaut des Statuts zählen alle verletzten und erkrankten Spieler (+ die in Quarantäne) und gesperrte Spieler nicht.

@Old School Eine Klage könnte man versuchen. Ist nur die Frage, wie erfolgreich die sein könnte. Schließlich hat man sich der Spielordnung angeschlossen und man scheint ja 13 „gesunde“ Spieler zu haben.

10 in Quarantäne (falls das noch stimmt), Stoppel, Engin und Bitter verletzt. Das wären genau 13. erschließt sich mir nicht so recht, wieso da nicht noch einer Magen-Darm hat...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Meldung der Zebraherde auf Facebook ist verschwunden. Kann etwas bedeuten, muss es aber nicht :glaskugel:

Ich glaube Dinge immer erst, wenn sie offiziell sind. Das bedeutet nicht, dass ich denke, dass die Zebraherde absichtlich Gerüchte in die Welt setzen will. Ich warte nur lieber auf die offizielle Bestätigung, bis ich anfange dem Verband gegenüber ausfallend zu werden.

Das ist verschwunden, weil es aus dem Kontext gerissen wurde bzw missverständlich formuliert wurde.

Sei es drum... Wenn wir antreten müssten, dann wird gespielt. Ich bin so verstrahlt, dass ich ein Duisburger Wunder nicht ausschließen.
Ich rieche schon die Asche, aus der der Phoenix(Zebra) wieder aufersteht und dem Laden hier frischen Wind einhaucht.

BTW. Leider wurde über meinen Vorschlag, die Spieler zu Dr. Holiday in Marxloh zu schicken nur gelacht. ;) :D Unser Mannschaftsarzt ist "leider" zu Gewissenhaft für sowas.

Aber der Vorschlag steht zumindest im Raum. :P
 
Ich habe mir jetzt noch einmal den § 15 Absetzung wegen Erkrankung von Spielern durchgelesen und komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass aufgrund dieser Regelung eindeutig dem Antrag auf Spielverlegung stattgegeben werden muss.

Wir haben einen Kader von 26 Spielern, davon befinden sich 10 Spieler in Quarantäne und vier Spieler sind verletzt (Sabanci, Stoppelkamp, Engin und Bitter). Macht in der Summe 12 Spieler, die am Sonntag eingesetzt werden könnten.

Es werden mehr als 13 (also mindestens 14 Spieler) benötigt, darunter 1 Torwart. Und genau diese Zahl erreichen wir derzeit nach unserem Kenntnisstand nicht.

Der Passus mit der Auffüllung des Kaders durch Amateure bezieht sich mMn. eindeutig auf den DFB-Pokal.
 
@Ente Du hast recht, ich hatte Sabanci vergessen. Somit ist stand jetzt die Sache klar.

Es könnte aber sein, dass bis Sonntag noch Quarantänen auslaufen. Kehren zwei Spieler bis dahin zurück, müsste man wohl antreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man kann leider nicht von Solidarität anderer ausgehen, Halle hat auch keine Punkte zu verschenken, sonst wäre ein schönes "Gekicke" so wie bei Hoffenheim-Bayern perfekt.
Mein Vorschlag wäre mit 10 Mann zu starten und zu gucken, wie es läuft. Hoffentlich verletzen sich dann nicht in den ersten 10 Minuten noch 4 Spieler - nicht dass das Spiel wegen weniger als 7 Spielern in der Mannschaft auf Grund der Fußballregeln abgebrochen werden muss?
Noch ist ja kein offizielles Urteil gefallen, aber man muss ja auch an die Planung beider Vereine denken. Halle würde wahrscheinlich auch gerne wissen, ob sie sich auf den Weg machen müssen oder nicht.
 
@Ente Du hast recht, ich hatte Sabanci vergessen. Somit ist stand jetzt die Sache klar.

Es könnte aber sein, dass bis Sonntag noch Quarantänen auslaufen. Kehrt nur ein Spieler bis dahin zurück, müsste man wohl antreten.

Es müssten 2 Spieler zurückkehren, denn es müssen mehr als 13 Spieler, darunter 1 Torwart, zur Verfügung stehen.
 
Lächerlich ist schon gar kein Ausdruck mehr dafür.

Nicht antreten. Oder, wenn Halle cool drauf ist, mit denen besprechen, dass man sich 90 Minuten lang nur den Ball zuschiebt.

Seit fast einer Woche kein geordnetes Training möglich, zehn einsetzbare Spieler auf dem Platz, und der DFB verweigert die Spielverlegung :stinkefinger:
@Zebra , Du verlangst Solidarität unter den Vereinen, die gibt es schon sehr lange nicht mehr ( sieht das rumgeeier beim letzten lockdown. Leider ist es so, dass es wohl keine gemeinsame Linie gegen die DFB-Mafia gibt, traurig aber wahr!

Sollte der DFB uns wirklich zu dem Spiel am Sonntag zwingen, wäre ich dafür, mit 10 Mann anzutreten. Die mediale Wirkung wäre ungleich höher, als nicht anzutreten. Das würde im Sande verlaufen und uns nur mit Punktabzug bestrafen. Dann lass uns doch mit einem Mann weniger und Spielern auf falschen Positionen hoch verlieren. Bitteschön... Das Sportliche wäre in jeder Berichterstattung außen vor und es würde über die eigentliche Problematik der Spielansetzung berichtet werden. Der DFB käme schlecht dabei weg...

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@jerryhey , das ist ein Vorschlag, der u.U. auch Wirkung zeigen würde. Leider fehlt hier wohl der nötige „gute“ Kontakt zu den Medien, denn wenn man die letzte Zeit so betrachtet, werden wir kaum noch wahrgenommen.

Ich warte mal eine offizielle Stellungnahme ab, aber das war auch keine heiße Luft.

Allerdings dürfte aufgrund der DFB-Statuten die Tendenz derzeit in Richtung Ablehnung des Antrags gehen.
Diese Statuten weisen aber vor dem Hintergrund der Pandemie eine klare Regelungslücke auf, was der sportlichen Fairness widerspricht, weshalb eine andere Auslegung im Sinne der sportlichen Fairness geboten sein könnte. Aber durch den DFB wird man mehr als ein Beharren und ein „Die Show muss weitergehen“ nicht erwarten können.

Ggf ist da das letzte Worte doch noch nicht gesprochen. Warten wir es ab.

Der MSV hätte im Falle einer Zurückweisung des Antrags wohl keine Alternative als anzutreten. Das Spiel ist offiziell angesetzt, Magenta-TV am Start. Im Falle einer wenn auch nachvollziehbaren Verweigerung des MSV drohen Schadensersatzansprüche und Strafen.

Der MSV sollte irgendwie versuchen, mit 11 Mann anzutreten und gegen eine mögliche Niederlage demonstrieren/Einspruch wegen Verstoßes gegen den fairen sportlichen Wettbewerb erheben und ggf vor Sportgerichten klagen, soweit der Rechtsweg eröffnet wäre.

Eine kommunale Entscheidung, dass hier kein Sport stattfinden darf, wäre wohl mit dem Inzidenzwert um die 70 zu begründen und durch die DFB-Bande durchaus zu beachten. Aber wenn der Wert dauerhaft in diesen Regionen bleibt, müsste die Stadt auch in den nächsten Monaten dem MSV den Spielbetrieb untersagen. Da würden dann irgendwann englische Wochen nicht mehr reichen. Auch undenkbar.

Der MSV mal wieder hart getroffen.
@Old School , heute morgen ist die Quote mit 72,2 für Duisburg gerissen, da könnte dein letzter Absatz Wirklichkeit werden. Wenn eine Klage tatsächlich möglich und erfolgversprechend ist, sollte dieser Weg nicht unversucht bleiben.

Am sympathischsten finde ich die Idee, mit großem medialen Getöse mit dem letzten Aufgebot anzutreten und mal sehen, was passiert.
 
Paragraph 15 stammt aus einer Zeit vor Corona.

Ich halte die Signalwirkung, das eine Mannschaft in Zeiten der Pandemie dazu gezwungen wird anzutreten (wobei Teile der Mannschaft sich noch in Quarantäne befinden) für sehr bedenklich!

Mag ja sein, dass sich der DFB an diesen Paragrafen klammern könnte. Aber ob die Politik das zulässt?

Warten wir mal ab, ob es eine offizielle Stellungnahme dazu gibt... Sowohl DFB wie auch unser MSV.
 
Von Halle wird man keine Solidarität erwarten können. Die haben schon verlauten lassen, dass sie spielen wollen.

Passt denen bestimmt super in den Kram, dass bei uns dann eine absolute Rumpftruppe auflaufen wird.

Corona bringt den Abgrund des Profifussballs immer mehr hervor.

Ich gehe mit dem Verein überall hin und wäre mittlerweile nicht mehr traurig, wenn es bald der Amateurfussball wäre.
 
Paragraph 15 stammt aus einer Zeit vor Corona.

Ich halte die Signalwirkung, das eine Mannschaft in Zeiten der Pandemie dazu gezwungen wird anzutreten (wobei Teile der Mannschaft sich noch in Quarantäne befinden) für sehr bedenklich!

Mag ja sein, dass sich der DFB an diesen Paragrafen klammern könnte. Aber ob die Politik das zulässt?

Warten wir mal ab, ob es eine offizielle Stellungnahme dazu gibt... Sowohl DFB wie auch unser MSV.


Ich muss Dir leider widersprechen, denn es sind doch Regelungen zur Quarantäne direkt in den ersten beiden Absätzen enthalten :

Beantragt ein Verein die Absetzung eines Bundesspiels wegen Erkrankung und Verletzung von spielberechtigten Spielern, entscheidet hierüber der jeweilige Spielleiter. Befindet sich ein Spieler aufgrund einer Anordnung der zuständigen Behörde in Quarantäne, so gilt dieser Spieler als erkrankt im Sinne von Satz 1. Sofern eine Entscheidung der zuständigen Behörde über die Anordnung der Quarantäne bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Spielleiter über die Absetzung des Spiels entscheidet, aus Zeitgründen nicht ergangen ist, gilt abweichend von Satz 2 ein Spieler auch dann als erkrankt, wenn er positiv auf die jeweilige Erkrankung getestet worden ist. Kontaktpersonen eines nach Satz 3 positiv getesteten Spielers gelten nur dann als erkrankt, wenn die zuständige Behörde für sie die Quarantäne angeordnet hat.

Ein Antrag auf Absetzung ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Erkrankungen/Verletzungen vorzulegen. Dem Antrag sind im Falle von Absatz 1 Satz 1 (Erkrankung und Verletzung) die Atteste des/der behandelnden Arztes/Ärzte beizufügen. Außerdem sind amtsärztliche Zeugnisse vorzulegen. Ist dies nicht möglich, hat der Spielleiter das Recht, einen vom DFB beauftragten Arzt um einen Untersuchungsbericht zu bitten. Die Kosten trägt der antragstellende Verein. Im Falle von Absatz 1 Satz 2 und 4 (Quarantäne) ist dem Antrag auf Absetzung eine schriftliche Bestätigung des Mannschaftsarztes bzw. Hygiene-Beauftragten des Vereins beizufügen, dass sich ein unbenannter Spieler aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne befindet. Im Falle von Absatz 1 Satz 3 (positives Testergebnis im Eilfall) ist dem Antrag auf Absetzung eine schriftliche Bestätigung des Mannschaftsarztes bzw. Hygiene-Beauftragten beizufügen, dass ein unbenannter Spieler positiv auf eine Erkrankung getestet worden ist.
 
Ich muss Dir leider widersprechen, denn es sind doch Regelungen zur Quarantäne direkt in den ersten beiden Absätzen enthalten :

Beantragt ein Verein die Absetzung eines Bundesspiels wegen Erkrankung und Verletzung von spielberechtigten Spielern, entscheidet hierüber der jeweilige Spielleiter. Befindet sich ein Spieler aufgrund einer Anordnung der zuständigen Behörde in Quarantäne, so gilt dieser Spieler als erkrankt im Sinne von Satz 1. Sofern eine Entscheidung der zuständigen Behörde über die Anordnung der Quarantäne bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Spielleiter über die Absetzung des Spiels entscheidet, aus Zeitgründen nicht ergangen ist, gilt abweichend von Satz 2 ein Spieler auch dann als erkrankt, wenn er positiv auf die jeweilige Erkrankung getestet worden ist. Kontaktpersonen eines nach Satz 3 positiv getesteten Spielers gelten nur dann als erkrankt, wenn die zuständige Behörde für sie die Quarantäne angeordnet hat.

Ein Antrag auf Absetzung ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Erkrankungen/Verletzungen vorzulegen. Dem Antrag sind im Falle von Absatz 1 Satz 1 (Erkrankung und Verletzung) die Atteste des/der behandelnden Arztes/Ärzte beizufügen. Außerdem sind amtsärztliche Zeugnisse vorzulegen. Ist dies nicht möglich, hat der Spielleiter das Recht, einen vom DFB beauftragten Arzt um einen Untersuchungsbericht zu bitten. Die Kosten trägt der antragstellende Verein. Im Falle von Absatz 1 Satz 2 und 4 (Quarantäne) ist dem Antrag auf Absetzung eine schriftliche Bestätigung des Mannschaftsarztes bzw. Hygiene-Beauftragten des Vereins beizufügen, dass sich ein unbenannter Spieler aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne befindet. Im Falle von Absatz 1 Satz 3 (positives Testergebnis im Eilfall) ist dem Antrag auf Absetzung eine schriftliche Bestätigung des Mannschaftsarztes bzw. Hygiene-Beauftragten beizufügen, dass ein unbenannter Spieler positiv auf eine Erkrankung getestet worden ist.

Das ist inhaltlich so, du hast recht.

Aber als man das in den Paragrafen geschrieben hat, war die Pandemie noch nicht an dem Punkt wo sie heute ist.

Vor dem Hintergrund, das die DFL z.B. das Osnabrück Spiel abgesagt/verlegt hat, halte ich das Vorgehen des DFB (falls sie wirklich auf das Spiel bestehen) für verantwortungslos.

Ich denke da wird die Politik noch ein Wörtchen mitreden.
 
Quelle NRZ :
Der MSV Duisburg erwartet am Freitag-Vormittag die Entscheidung des DFB, ob das Spiel gegen Halle ausfällt. Es droht eine böse Überraschung.
 
Ich bin ja immer dafür die Leute mit den eigenen Waffen zu schlagen und halte deshalb nichts davon einfach nicht anzutreten. Aber wie sieht es denn damit aus, wenn das Duisburger Gesundheitsamt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 64 das Spiel verbietet. Ganz einfach so wie der DFB nach den Regularien entscheidet, so entscheidet dann eben die Stadt Duisburg für einen Spielausfall.
Es geht nicht um den weichen Weg sondern um ein glasklares Signal. Keine feigen und leisen Nummern, um sich rauszuschleichen, sondern ein Aufschrei. Was will man bei dem verfxxxxx Drecksverband denn noch verlieren? Alles unter Vorbehalt natürlich, denn es ist ja noch spekulativ.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe, dass das Gesundheitsamt das Stadion sperrt. Gestern sind die Zahlen wieder stark gestiegen und wir liegen bei 400 Infizierten inzwischen bei 72.( 7-Tage-Inzidenz)

immer schöne Gedanken. Aber der DFB wird dann sagen „sucht euch ein anderes Stadion.“ das gab es doch in der letzten Saison auch, als verl umziehen musste und so. Den DFB wird es nicht stören, wenn das Stadion gesperrt ist. Der MSV wird damit eher tiefer in die ******** geritten.
 
Spiel boykottieren, ganz klar.

Die wettbewerbsverzerrung hat uns letztes Jahr den Aufstieg gekostet und es geht nahtlos weiter. Da muss der MSV mal geschlossen als Verein ein Zeichen setzen und dem DFB die Entscheidung abnehmen: wir können nicht spielen und fertig.
 
Ich wünschte mir endlich mal Eier in der Hose unserer Verantwortlichen. Klare Kante gegen den Drecks-DFB. Was haben wir zu verlieren?
Es gibt so viele schöne Möglichkeiten, wie wir uns querstellen könnten: mit 10 Mann antreten, Spieler auf völlig falsche Positionen aufstellen, U19 antreten lassen etc. etc.
Vermutlich wird aber wieder klein bei gegeben...leider.
 
Da muss der MSV mal geschlossen als Verein ein Zeichen setzen und dem DFB die Entscheidung abnehmen: wir können nicht spielen und fertig.
Das wird beim DFB wahrscheinlich weniger als ein Achselzucken hervorrufen.

Man muss das medial einfach laut veröffentlichen, dass der DFB in der Zeit einer Pandemie eine durch diese stark betroffene Mannschaft dennoch zum Spiel zwingen will, anstatt einfach das Spiel zu verschieben.

Je länger man darüber nachdenkt, umso unverständlicher und abgefu.ckter wird die ganze Geschichte!
 
Ich habe mir jetzt noch einmal den § 15 Absetzung wegen Erkrankung von Spielern durchgelesen und komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass aufgrund dieser Regelung eindeutig dem Antrag auf Spielverlegung stattgegeben werden muss.

Wir haben einen Kader von 26 Spielern, davon befinden sich 10 Spieler in Quarantäne und vier Spieler sind verletzt (Sabanci, Stoppelkamp, Engin und Bitter). Macht in der Summe 12 Spieler, die am Sonntag eingesetzt werden könnten.

Es werden mehr als 13 (also mindestens 14 Spieler) benötigt, darunter 1 Torwart. Und genau diese Zahl erreichen wir derzeit nach unserem Kenntnisstand nicht.

Der Passus mit der Auffüllung des Kaders durch Amateure bezieht sich mMn. eindeutig auf den DFB-Pokal.

Im heutigen Artikel der NRZ wird die korrekte Rechnung (nach DFB-Regeln) gut erläutert:

Sabacani, Engin und Bitter sind "sport-typisch" verletzt und dürfen vom 26-Mann-Kader nicht abgezogen werden, da nach § 15 "sport-typische Sachverhalte (Sperren, Verletzungen) nicht berücksichtigt werden.

Stoppelkamp ist hingegen nicht sport-typisch verletzt und reduziert - genauso wie die 10 Spieler in Quarantäne - den Kader. Verbleiben noch 15 Spieler.

Vermeij und Gembalis hatten unter der Woche wohl einen grippalen Infekt, nun ist die Frage, ob diese zum Spiel wieder gesund wären.

Ohne die Beiden blieben rechnerisch nur 13 Spieler und das Spiel würde nicht stattfinden.

Sind die Beiden wieder gesund, wären es 15 Spieler, dann müsste gespielt werden, da laut DFB-Rechnung mehr als 13 Spieler (davon 1 Torwart) zur Verfügung stehen.

Bekloppt ist eben, dass diese tatsächlich dann eben doch nicht zur Verfügung stünden.

Einen weiteren Kommentar über diesen Unsinn erspare ich mir besser.
 
Wir müssen ganz einfach spielen wenn es der DFB wünscht. Ich glaube nicht dass die Spieler wo einsatzbereit sein könnten enttäuschen werden.
Bei Nichtantritt gibt's bestimmt noch Punktabzug und weitere Sanktionen.
Und wo steht geschrieben dass wir nichts holen?
 
Im heutigen Artikel der NRZ wird die korrekte Rechnung (nach DFB-Regeln) gut erläutert:

Sabacani, Engin und Bitter sind "sport-typisch" verletzt und dürfen vom 26-Mann-Kader nicht abgezogen werden, da nach § 15 "sport-typische Sachverhalte (Sperren, Verletzungen) nicht berücksichtigt werden.

Stoppelkamp ist hingegen nicht sport-typisch verletzt und reduziert - genauso wie die 10 Spieler in Quarantäne - den Kader. Verbleiben noch 15 Spieler.

Vermeij und Gembalis hatten unter der Woche wohl einen grippalen Infekt, nun ist die Frage, ob diese zum Spiel wieder gesund wären.

Ohne die Beiden blieben rechnerisch nur 13 Spieler und das Spiel würde nicht stattfinden.

Sind die Beiden wieder gesund, wären es 15 Spieler, dann müsste gespielt werden, da laut DFB-Rechnung mehr als 13 Spieler (davon 1 Torwart) zur Verfügung stehen.

Bekloppt ist eben, dass diese tatsächlich dann eben doch nicht zur Verfügung stünden.

Einen weiteren Kommentar über diesen Unsinn erspare ich mir besser.


Mit anderen Antworten:
Wenn wir 13 Spieler mit Kreuzbandriss haben, müssen wir trotzdem antreten!

Sinnvolle Regelung :verzweifelt:
 
mal die Bayern als Vorbild nehmen mit Ihrem weiter, immer weiter und aufhören zu jammern
:brueller:
Das sind doch die Meister im Jammern und bekommen ohne Probleme auch ohne Erkrankungen und Verletzungen ihre Spiele verlegt!

Verlieren wir mit einem Rumpfkader dann gegen Halle wäre ich außerdem mal über dein vernichtendes Urteil über den MSV gespannt, dass die Graupen noch nicht mal die schwachen Hallenser schlagen.
 
Einfach mal die Bayern als Vorbild nehmen mit Ihrem weiter, immer weiter und aufhören zu jammern, wir schlagen den HFC und fertig aus.

Das waren nicht "die Bayern", sondern Oliver Kahn.
Das ist hier auch kein "Jammern", sondern ne begründete Kritik gegen den DFB, der gesellschaftliche Regelungen, die wir alle befolgen sollen / müssen, quasi als Parallelregierung ausser Kraft setzt oder setzen möchte, damit Sponsoren befriedigt und Vermarktungsinteressen gewahrt bleiben, auf Kosten der Gesundheit aller Beteiligten.
Ich finde das skandalös!
 
:brueller:
Das sind doch die Meister im Jammern und bekommen ohne Probleme auch ohne Erkrankungen und Verletzungen ihre Spiele verlegt!

Verlieren wir mit einem Rumpfkader dann gegen Halle wäre ich außerdem mal über dein vernichtendes Urteil über den MSV gespannt, dass die Graupen noch nicht mal die schwachen Hallenser schlagen.

RICHTIG !
 
Leider wird es den DFB wohl kaum interessieren, wenn sich jemand von "der kleinen grauen Maus" beschwert... Na und? Dann geht halt ein weiterer Verein zu Grunde. Es kommt schon jemand mit Kohle nach (Türkgücu etc.).
Ekelhaft.
Und ich muss ehrlich sagen: Mittlerweile habe ich mehr Spaß an Amateurfußball, als an dem ganzen anderen Kram oberhalb Liga 4. Ich würde dem MSV auch im unterklassigen Fußball folgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wehe der MSV akzeptiert so etwas, unter diesen Bedingungen wird nicht gespielt!!!
Zeigt endlich Eier, nach dem beschiss der letzten Saison haben wir allen Grund dazu diesem Haufen kraeftig den Mittelfinger zu zeigen.
Wehe MSV!!!!!
 
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