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Paragraf 15 der DFB Statuen.
Hier mal im Wortlaut:
§ 15
Absetzung wegen Erkrankung von Spielern
Beantragt ein Verein die Absetzung eines Bundesspiels wegen Erkrankung und Verletzung von spielberechtigten Spielern, entscheidet hierüber der jeweilige Spielleiter. Bei der Entscheidung über einen Antrag sind sport-typische Sachverhalte (Verletzungen, Sportstrafen usw.) nicht zu berücksichtigen. Ein Antrag auf Absetzung ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Erkrankungen/Verletzungen vorzulegen. Dem Antrag sind die Atteste des/der behandelnden Arztes/Ärzte beizufügen. Außerdem sind amtsärztliche Zeugnisse vorzulegen. Ist dies nicht möglich, hat der Spielleiter das Recht, einen vom DFB beauftragten Arzt um einen Untersuchungsbericht zu bitten. Die Kosten trägt der antragstellende Verein. Zusätzlich ist bei Spielen von Lizenzspieler-Mannschaften im DFB-Vereinspokal zu prüfen, ob der antragstellende Verein den ausnahmsweisen Einsatz von mehr als drei Amateurspielern in der Lizenzspieler-Mannschaft beim Spielleiter beantragt hat. Ist dies nicht beantragt worden, muss dies gegenüber dem Spielleiter begründet werden. Dem Antrag ist nicht stattzugeben, wenn mehr als 13 spielberechtigte Lizenzspieler und/oder in der Lizenzspieler-Mannschaft spielberechtigte Amateurspieler zur Verfügung stehen. Unter diesen müssen sich mindestens sieben Lizenzspieler, darunter ein Torwart, befinden.
Sicherlich der richtige Weg, bei den sich entwickelnden Infektionszahlen würde es Sinn machen vorerst mal alle Ligen zu unterbrechen bis sich die Lage wieder entspannt, es ist schon befremdlich mit welcher Selbstverständlichkeit die Fußballvereine quer durch sämtliche Corona-Krisen Gebiete reisen und das nicht nur national.Ich bin ja immer dafür die Leute mit den eigenen Waffen zu schlagen und halte deshalb nichts davon einfach nicht anzutreten. Aber wie sieht es denn damit aus, wenn das Duisburger Gesundheitsamt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 64 das Spiel verbietet. Ganz einfach so wie der DFB nach den Regularien entscheidet, so entscheidet dann eben die Stadt Duisburg für einen Spielausfall.
Mir würde ein großes Fußballmafia DFB-Banner über den kompletten Unterrang der SLR-Tribüne gefallen.
Kann echt nicht mehr wahr sein! Was stimmt mit diesem senilen Haufen nicht?

Info von Zebraherde e.V auf FB
MSV-Antrag auf Spielverlegung gegen den Halleschen FC wohl abgelehnt
War auch mein erster Gedanke!Und der MSV wird vermutlich wieder schön kuschen vorm DFB. Bloß nicht mal das Maul aufmachen
Wenn ich die Durchführungsbestimmungen richtig gedeutet habe, zählen verletzte/gesperrte Spieler nicht zu denen in Quarantäne und stünden dem Verein theoretisch zur verfügung. Sprich 26 Spieler, zehn in Quarantäne = 16 einsatzbereit
Die Meldung der Zebraherde auf Facebook ist verschwunden. Kann etwas bedeuten, muss es aber nicht
Ich glaube Dinge immer erst, wenn sie offiziell sind. Das bedeutet nicht, dass ich denke, dass die Zebraherde absichtlich Gerüchte in die Welt setzen will. Ich warte nur lieber auf die offizielle Bestätigung, bis ich anfange dem Verband gegenüber ausfallend zu werden.
Unser Mannschaftsarzt ist "leider" zu Gewissenhaft für sowas. @Ente Du hast recht, ich hatte Sabanci vergessen. Somit ist stand jetzt die Sache klar.
Es könnte aber sein, dass bis Sonntag noch Quarantänen auslaufen. Kehrt nur ein Spieler bis dahin zurück, müsste man wohl antreten.
@Zebra , Du verlangst Solidarität unter den Vereinen, die gibt es schon sehr lange nicht mehr ( sieht das rumgeeier beim letzten lockdown. Leider ist es so, dass es wohl keine gemeinsame Linie gegen die DFB-Mafia gibt, traurig aber wahr!Lächerlich ist schon gar kein Ausdruck mehr dafür.
Nicht antreten. Oder, wenn Halle cool drauf ist, mit denen besprechen, dass man sich 90 Minuten lang nur den Ball zuschiebt.
Seit fast einer Woche kein geordnetes Training möglich, zehn einsetzbare Spieler auf dem Platz, und der DFB verweigert die Spielverlegung![]()
@jerryhey , das ist ein Vorschlag, der u.U. auch Wirkung zeigen würde. Leider fehlt hier wohl der nötige „gute“ Kontakt zu den Medien, denn wenn man die letzte Zeit so betrachtet, werden wir kaum noch wahrgenommen.Sollte der DFB uns wirklich zu dem Spiel am Sonntag zwingen, wäre ich dafür, mit 10 Mann anzutreten. Die mediale Wirkung wäre ungleich höher, als nicht anzutreten. Das würde im Sande verlaufen und uns nur mit Punktabzug bestrafen. Dann lass uns doch mit einem Mann weniger und Spielern auf falschen Positionen hoch verlieren. Bitteschön... Das Sportliche wäre in jeder Berichterstattung außen vor und es würde über die eigentliche Problematik der Spielansetzung berichtet werden. Der DFB käme schlecht dabei weg...
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@Old School , heute morgen ist die Quote mit 72,2 für Duisburg gerissen, da könnte dein letzter Absatz Wirklichkeit werden. Wenn eine Klage tatsächlich möglich und erfolgversprechend ist, sollte dieser Weg nicht unversucht bleiben.Ich warte mal eine offizielle Stellungnahme ab, aber das war auch keine heiße Luft.
Allerdings dürfte aufgrund der DFB-Statuten die Tendenz derzeit in Richtung Ablehnung des Antrags gehen.
Diese Statuten weisen aber vor dem Hintergrund der Pandemie eine klare Regelungslücke auf, was der sportlichen Fairness widerspricht, weshalb eine andere Auslegung im Sinne der sportlichen Fairness geboten sein könnte. Aber durch den DFB wird man mehr als ein Beharren und ein „Die Show muss weitergehen“ nicht erwarten können.
Ggf ist da das letzte Worte doch noch nicht gesprochen. Warten wir es ab.
Der MSV hätte im Falle einer Zurückweisung des Antrags wohl keine Alternative als anzutreten. Das Spiel ist offiziell angesetzt, Magenta-TV am Start. Im Falle einer wenn auch nachvollziehbaren Verweigerung des MSV drohen Schadensersatzansprüche und Strafen.
Der MSV sollte irgendwie versuchen, mit 11 Mann anzutreten und gegen eine mögliche Niederlage demonstrieren/Einspruch wegen Verstoßes gegen den fairen sportlichen Wettbewerb erheben und ggf vor Sportgerichten klagen, soweit der Rechtsweg eröffnet wäre.
Eine kommunale Entscheidung, dass hier kein Sport stattfinden darf, wäre wohl mit dem Inzidenzwert um die 70 zu begründen und durch die DFB-Bande durchaus zu beachten. Aber wenn der Wert dauerhaft in diesen Regionen bleibt, müsste die Stadt auch in den nächsten Monaten dem MSV den Spielbetrieb untersagen. Da würden dann irgendwann englische Wochen nicht mehr reichen. Auch undenkbar.
Der MSV mal wieder hart getroffen.
Paragraph 15 stammt aus einer Zeit vor Corona.
Ich halte die Signalwirkung, das eine Mannschaft in Zeiten der Pandemie dazu gezwungen wird anzutreten (wobei Teile der Mannschaft sich noch in Quarantäne befinden) für sehr bedenklich!
Mag ja sein, dass sich der DFB an diesen Paragrafen klammern könnte. Aber ob die Politik das zulässt?
Warten wir mal ab, ob es eine offizielle Stellungnahme dazu gibt... Sowohl DFB wie auch unser MSV.
Ich muss Dir leider widersprechen, denn es sind doch Regelungen zur Quarantäne direkt in den ersten beiden Absätzen enthalten :
Beantragt ein Verein die Absetzung eines Bundesspiels wegen Erkrankung und Verletzung von spielberechtigten Spielern, entscheidet hierüber der jeweilige Spielleiter. Befindet sich ein Spieler aufgrund einer Anordnung der zuständigen Behörde in Quarantäne, so gilt dieser Spieler als erkrankt im Sinne von Satz 1. Sofern eine Entscheidung der zuständigen Behörde über die Anordnung der Quarantäne bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Spielleiter über die Absetzung des Spiels entscheidet, aus Zeitgründen nicht ergangen ist, gilt abweichend von Satz 2 ein Spieler auch dann als erkrankt, wenn er positiv auf die jeweilige Erkrankung getestet worden ist. Kontaktpersonen eines nach Satz 3 positiv getesteten Spielers gelten nur dann als erkrankt, wenn die zuständige Behörde für sie die Quarantäne angeordnet hat.
Ein Antrag auf Absetzung ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Erkrankungen/Verletzungen vorzulegen. Dem Antrag sind im Falle von Absatz 1 Satz 1 (Erkrankung und Verletzung) die Atteste des/der behandelnden Arztes/Ärzte beizufügen. Außerdem sind amtsärztliche Zeugnisse vorzulegen. Ist dies nicht möglich, hat der Spielleiter das Recht, einen vom DFB beauftragten Arzt um einen Untersuchungsbericht zu bitten. Die Kosten trägt der antragstellende Verein. Im Falle von Absatz 1 Satz 2 und 4 (Quarantäne) ist dem Antrag auf Absetzung eine schriftliche Bestätigung des Mannschaftsarztes bzw. Hygiene-Beauftragten des Vereins beizufügen, dass sich ein unbenannter Spieler aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne befindet. Im Falle von Absatz 1 Satz 3 (positives Testergebnis im Eilfall) ist dem Antrag auf Absetzung eine schriftliche Bestätigung des Mannschaftsarztes bzw. Hygiene-Beauftragten beizufügen, dass ein unbenannter Spieler positiv auf eine Erkrankung getestet worden ist.
Es geht nicht um den weichen Weg sondern um ein glasklares Signal. Keine feigen und leisen Nummern, um sich rauszuschleichen, sondern ein Aufschrei. Was will man bei dem verfxxxxx Drecksverband denn noch verlieren? Alles unter Vorbehalt natürlich, denn es ist ja noch spekulativ.Ich bin ja immer dafür die Leute mit den eigenen Waffen zu schlagen und halte deshalb nichts davon einfach nicht anzutreten. Aber wie sieht es denn damit aus, wenn das Duisburger Gesundheitsamt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 64 das Spiel verbietet. Ganz einfach so wie der DFB nach den Regularien entscheidet, so entscheidet dann eben die Stadt Duisburg für einen Spielausfall.
Ich hoffe, dass das Gesundheitsamt das Stadion sperrt. Gestern sind die Zahlen wieder stark gestiegen und wir liegen bei 400 Infizierten inzwischen bei 72.( 7-Tage-Inzidenz)
Das wird beim DFB wahrscheinlich weniger als ein Achselzucken hervorrufen.Da muss der MSV mal geschlossen als Verein ein Zeichen setzen und dem DFB die Entscheidung abnehmen: wir können nicht spielen und fertig.
Ich habe mir jetzt noch einmal den § 15 Absetzung wegen Erkrankung von Spielern durchgelesen und komme eindeutig zu dem Ergebnis, dass aufgrund dieser Regelung eindeutig dem Antrag auf Spielverlegung stattgegeben werden muss.
Wir haben einen Kader von 26 Spielern, davon befinden sich 10 Spieler in Quarantäne und vier Spieler sind verletzt (Sabanci, Stoppelkamp, Engin und Bitter). Macht in der Summe 12 Spieler, die am Sonntag eingesetzt werden könnten.
Es werden mehr als 13 (also mindestens 14 Spieler) benötigt, darunter 1 Torwart. Und genau diese Zahl erreichen wir derzeit nach unserem Kenntnisstand nicht.
Der Passus mit der Auffüllung des Kaders durch Amateure bezieht sich mMn. eindeutig auf den DFB-Pokal.
Im heutigen Artikel der NRZ wird die korrekte Rechnung (nach DFB-Regeln) gut erläutert:
Sabacani, Engin und Bitter sind "sport-typisch" verletzt und dürfen vom 26-Mann-Kader nicht abgezogen werden, da nach § 15 "sport-typische Sachverhalte (Sperren, Verletzungen) nicht berücksichtigt werden.
Stoppelkamp ist hingegen nicht sport-typisch verletzt und reduziert - genauso wie die 10 Spieler in Quarantäne - den Kader. Verbleiben noch 15 Spieler.
Vermeij und Gembalis hatten unter der Woche wohl einen grippalen Infekt, nun ist die Frage, ob diese zum Spiel wieder gesund wären.
Ohne die Beiden blieben rechnerisch nur 13 Spieler und das Spiel würde nicht stattfinden.
Sind die Beiden wieder gesund, wären es 15 Spieler, dann müsste gespielt werden, da laut DFB-Rechnung mehr als 13 Spieler (davon 1 Torwart) zur Verfügung stehen.
Bekloppt ist eben, dass diese tatsächlich dann eben doch nicht zur Verfügung stünden.
Einen weiteren Kommentar über diesen Unsinn erspare ich mir besser.

mal die Bayern als Vorbild nehmen mit Ihrem weiter, immer weiter und aufhören zu jammern

Einfach mal die Bayern als Vorbild nehmen mit Ihrem weiter, immer weiter und aufhören zu jammern, wir schlagen den HFC und fertig aus.
Das sind doch die Meister im Jammern und bekommen ohne Probleme auch ohne Erkrankungen und Verletzungen ihre Spiele verlegt!
Verlieren wir mit einem Rumpfkader dann gegen Halle wäre ich außerdem mal über dein vernichtendes Urteil über den MSV gespannt, dass die Graupen noch nicht mal die schwachen Hallenser schlagen.
