DU59
2. Liga
Ich werde dich demnächst dran erinnern, dass du dich bitte nur noch zu Sachverhalten äußern darfst, die abschließend von der Staatsanwaltschaft geklärt wurden.![]()
Du weist das deine Aussage Quatsch ist, denn der Verein hat durch sein Statement eine Vorverurteilung vorgenommen....das steht ihm nicht zu. Habe ausführlich darüber geschrieben,
das in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt und z.B. üble Nachrede/falsche Beschuldigung im Strafgesetzbuch verankert ist... das dürfte dir bekannt sein.
Meine Antwort ist und war sachbezogen und betraf den Verein und war nur beschränkt auf deine Frage "...was der Verein denn hätte machen sollen"... und nicht auf deine Aussagen generell.