Der Verdächtige gilt noch als Heranwachsender und fällt unter Jugendstrafrecht. Er wird es also nicht allzu heftig abbekommen, aber mehr als 2 Soziaslstunden wird es allemal geben.
Kann man so pauschal nicht ganz sagen. Eventuell wird ein Heranwachsender auch als Erwachsener verurteilt. Kommt halt auf die Umstände des Täters an. Dann würde wieder der von dir genannte Strafrahmen gelten.
Ist er als Jugendlicher zu behandeln, dann spielt natürlich eine Rolle, wie er vorbestraft ist. Steht er zum Beispiel unter laufender Bewährung würde der Strafrahmen des Jugendrechts von 6 Monaten bis 10 Jahren dauern, weil dann schädliche Neigungen vorliegen würden. Hat er allerdings keine Vorstrafen, kann ich mir gut vorstellen, dass das Verfahren gegen Ableistung von circa 30 Sozialstunden eingestellt wird. Kommt aber natürlich auch auf die Tatfolgen beim Geschädigten an.