Jahreshauptversammlung 2013

Ich bin Mitglied beim MSV Duisburg und nehme an der JHV teil

  • Ja

    Stimmen: 97 61.8%
  • Nein

    Stimmen: 60 38.2%

  • Umfrageteilnehmer
    157
  • Umfrage geschlossen .
Ich habe mit der Satzung argumentiert. Solange du mir nicht eine Satzungsbestimmung nennst, die bei Beschlüssen, die einer qualifizierten Mehrheit bedürfen, Enthaltungen als Nein bewertet, bleibt es dabei: Enthaltung ist nichts. Wer zur JHV kommt, um sich bei der Stimmabgabe zu enthalten, kann zu Hause bleiben,


Zum ersten Punkt:
Soweit ich das sehe, gibt es keinen Punkt in der Satzung wo detailliert das Prozedere bei Satzungsänderungen aufgelistet wird. Es steht auch offensichtlich nichts über die benötigten Mehrheiten darin. Deshalb ist der Rückgriff auf §33 BGB nötig, der bei Satzungsänderungen von Vereinen die 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorsieht. Und auch wenn ich die Kommentare zu diesem Gesetz nicht kenne und nicht weiss, wie die Rechtsgelehrten den Begriff "abgegebene" Stimmen definieren, wird deutlich, dass unsere alte Satzung da bisher nicht viel hergibt. Zudem ist die Absicht von qualifizierten Mehrheit eindeutig die, dass man einen großen Konsens für eine Entscheidung findet und dann wäre es ziemlich unlogisch wenn man eine Satzung im Extremfall mit 3:1 Stimmen bei 400 Enthaltungen durchpeitschen könnte.

ABER .. und damit komme ich zum zweiten Punkt ..

Da stimme ich Dir voll zu. Man sollte sich jetzt eine Meinung über die Satzung gebildet haben. Und wenn das so ist, dann ist die Diskussion auch müssig. Zumindest sollten diejenigen, die dem vorliegenden Entwurf in einigen Punkten kritisch gegenüber stehen, so schlau sein, bei einer Abstimmung über die gesamte Satzung erstmal mit "Nein" zu stimmen.
 
So dumm wie es nur kommen musste, verpasse ich seit Jahren eine JHV.
Und dann noch so eine wichtige.
Bin leider beruflich unterwegs :(
Hoffe aber, dass viele den Weg dorthin finden werden und bei den Wahlen das Kreuz an der richtigen Stelle machen.

Wer noch nicht weis wo, dem kann ich gerne per PN eine Hilfestellung geben :D :D
 
Mal eine Frage eines relativ unerfahrenen Mitgliedes: kann ich mein Stimmrecht mittels Vollmacht an ein anderes Mitglied übertragen ? Und wenn ja, wie muss diese Vollmacht aussehen, welche Inhalte müssen gegeben sein ? Ich werde am 16.05. ebenfalls aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen können.
 
Verstehe ich es richtig, dass die Änderungen zu einzelnen Paragraphen nur separat abgestimmt werden, wenn zuvor der gesamte Satzungsentwurf abgelehnt wurde?

Dies wurde von Herrn Phillips auf der Infoveranstaltung der Zebraherde so angedeutet!


Und die vorab durch diverse Mitglieder eingereichten Änderungsvorschläge kommen auch erst in diesem Fall auf den Tisch?

Ja.

Wurden diese Vorschläge einfach so kommentarlos von den Vereinsverantwortlichen angenommen oder gab es hierzu eine Rückmeldung?

Rückmeldungen gab es zumindest in den mir mir stellvertretend eingereichten Anträgen nicht!

Mal eine Frage eines relativ unerfahrenen Mitgliedes: kann ich mein Stimmrecht mittels Vollmacht an ein anderes Mitglied übertragen ?

Nein, das geht bisher nicht. Im Vorschlag der neuen Satzung ist ein solcher Passus aber vorhanden.
 
@EinDuisburger Es müssen 3/4 aller anwesenden für den Vorschlag stimmen. Ungültige bzw. Enthaltungen würden im Prinzip als Nein-Stimmen gewertet!

Zum ersten Punkt:
Soweit ich das sehe, gibt es keinen Punkt in der Satzung wo detailliert das Prozedere bei Satzungsänderungen aufgelistet wird. Es steht auch offensichtlich nichts über die benötigten Mehrheiten darin. Deshalb ist der Rückgriff auf §33 BGB nötig, der bei Satzungsänderungen von Vereinen die 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorsieht.

Frage an Omega: Woher nimmst du das 3/4-Mehrheitserfordernis? Ich finde es nicht in der aktuellen Satzung, oder habe ich etwas überlesen?
 
Ist es möglich, dass Mietglieder, die an dem Tag verhindert sind, schriftlich abstimmen können ? Oder habe ich was überlesen ?
 
Bgb

Frage an Omega: Woher nimmst du das 3/4-Mehrheitserfordernis? Ich finde es nicht in der aktuellen Satzung, oder habe ich etwas überlesen?

Ich bin jetzt nicht der Fachjurist, aber wenn in der Satzung nichts steht gilt das altehrwürdige Bürgerliche Gesetzbuch und da heisst es:

"§ 33 BGB Satzungsänderung

(1) Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen."

Damit sind auch Enthaltungen als abgegebene Stimmen wie Nein Stimmen zu zählen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@EinDuisburger Es müssen 3/4 aller anwesenden für den Vorschlag stimmen.

Soweit ich das sehe, gibt es keinen Punkt in der Satzung wo detailliert das Prozedere bei Satzungsänderungen aufgelistet wird. Es steht auch offensichtlich nichts über die benötigten Mehrheiten darin. Deshalb ist der Rückgriff auf §33 BGB nötig, der bei Satzungsänderungen von Vereinen die 3/4 Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorsieht.

Ich bin jetzt nicht der Fachjurist, aber wenn in der Satzung nichts steht gilt das altehrwürdige Bundesgesetzbuch und da heisst es:
"§ 33 BGB Satzungsänderung
(1) Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich..

Meine Frage zielte darauf, ob Grundlage "nur" § 33 BGB ist. Falls das so ist, was haltete Ihr von folgender Argumentation?:

Die neue Satzung statuiert in § 10 15.) das Erfordernis einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen für eine Änderung. In der bislang geltenden Satzung finde ich eine solche Bestimmung nicht, insbesondere nicht in § 10, der sich mit der Mitgliederversammlung und den in ihr zu fassenden Beschlüssen befasst.

Die aktuelle Fassung der Satzung habe ich mir von der MSV-Homepage als „Satzung neueste Fassung nach JHV 18.03.2009“ herunter geladen. Dort heißt es unter § 10 Ziffer 9. „Mitgliederversammlung“, über alle Punkte der Tagesordnung - das sind auch Satzungsänderungen, § 10 3.) Buchstabe i) - oder sonstiger Anträge werde mit einfacher Mehrheit abgestimmt, mit qualifizierter Mehrheit nur in besonderen, „von der Satzung vorgesehenen Fällen“. Die Satzung sieht in verschiedenen Fällen ja durchaus größere Mehrheiten vor, wie etwa bei der Auflösung von Abteilungen (§ 17 Ziffer 7.), 2/3-Mehrheit, eine ¾-Mehrheit z. B. bei der Auflösung des Vereins (§ 21 Ziffer 1.). Ich finde aber in der aktuellen Fassung der Satzung keine Bestimmung, die eine von der Regel des § 10 Ziffer 9. Satz 1 (einfache Mehrheit) abweichende 3/4-Mehrheit für Änderungen der Satzung selbst vorsieht.

Nun kann man dem entgegenhalten, egal, eine solche ¾-Mehrheit ist aber in § 33 Abs. 1 Satz 1 BGB normiert. § 33 BGB ist aber nicht zwingend. § 40 BGB bestimmt u. a., dass § 33 BGB (also auch die ¾-Mehrheit für eine Satzungsänderung nach § 33 Abs. 1 Satz 1), keine Anwendung findet, „als die Satzung ein anderes bestimmt“. Eben das tut die aktuelle MSV-Satzung in § 10 Ziffer 9. Satz 1 meiner Meinung nach. Danach wird über alles - auch über Satzungsänderungen - mit einfacher Mehrheit abgestimmt, es sei denn, die Satzung selbst sieht eine qualifiziertere Mehrheit vor. Das tut die aktuelle Fassung meiner Meinung nach aber für Satzungsänderungen nicht. Sie sieht zwar für einige Fälle größere Mehrheiten ausdrücklich vor, aber eben nicht für ihre Änderung selbst.

Im Entwurf der neuen Satzung heißt es in § 10 Ziffer 15). Satz 1, es werde mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen, sofern die Satzung oder zwingendes Gesetzesrecht nicht eine andere Mehrheit vorschreiben. Satz 3 des Entwurfs der neuen Satzung lautet: „Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden…..“ Eben weil § 33 BGB nicht zwingend ist, ist dieser Satz erforderlich. Denn ohne Satz 3 gälte auch nach dem Entwurf für Satzungsänderungen Satz 1, einfache Mehrheit. Nach der neuen Satzung wäre es klar. Wo aber steht derartiges in der jetzigen Satzung, die ja noch die Grundlage für die Abstimmung am 16.05. bildet?

Noch einmal in Kürze auf der Grundlage der aktuellen Fassung der Satzung:
Satzungsänderungen sind ein Tagesordnungspunkt wie jeder andere - § 10 3.) Buchstabe i).
Über alle Punkte der Tagesordnung wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt, § 10 9.) Satz 1.
Mit qualifizierter Mehrheit nur, wenn die Satzung selbst es vorsieht, § 10 9.) Satz 2 (tut sie hinsichtlich Satzungsänderungen nicht).
§ 10 9.) Satz 1 - einfache Mehrheit - ist gemäß § 40 BGB gegenüber § 33 Satz 1 BGB (3/4-Mehrheit bei Satzungsänderungen) vorrangig. Denn in § 10 9.) Satz 1 bestimmt die aktuelle Satzung im Sinne von § 40 BGB "ein anderes", nämlicheinfache Mehrheit.

Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber bitte mit Argumenten, nicht mit "Das kann nicht sein" o. ä.
 
@ Wittsiepe: das gute alte BGB steht für Bürgerliches Gesetz Buch, nicht Bundes.... (sorry, klug*******rmodus wieder aus ;-)

@ HerthaJürgen: Grundsätzlich zählen nur die Stimmen der anwesenden Mitglieder. Die müssen auch genau zum Zeitpunkt der Abstimmung anwesend sein, wer mal eben raus geht stimmt eben nicht mit ab.
Das klingt komisch, ist es aber gar nicht.

Stimmen von nicht anwesenden können gelten, wenn dies in der Satzung so bestimmt ist.

Die Sache mit der Vollmacht ist ja die: es lässt sich nur sehr schwerlich überprüfen, ob die denn auch korrekt ist und dem wirklich Willen des Vertretenen entspricht.

Stell dir mal vor: da kommt ein Unternehmer aus einer Nachbarstadt, (rein hypothetisch) mit einem Waschkorb voller Vollmachten (womöglich nocht die seiner 1.000 Angestellten die alle Zwangsvermitgliedert wurden) an und stellt so die absolute Mehrheit.
Hui, da käme aber Stimmung auf. :eek:

Anderer Fall: im nachhinein stellt sich eine Vollmacht als falsch heraus, oder das vertreten Mitglied teilt mit, dass es eigentlich ganz anders abstimmen wollte.
Dann wäre die ganze Veranstaltung ungültig, oder zumindest anfechtbar.

Das will niemand, also gelten nur die Stimmen derer, die da sind und deren Wille klar und deutlich zum Ausdruck gebracht wird.
 
Meine Frage zielte darauf, ob Grundlage "nur" § 33 BGB ist. Falls das so ist, was haltete Ihr von folgender Argumentation?:

...

Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber bitte mit Argumenten, nicht mit "Das kann nicht sein" o. ä.

Deine Argumentation ist mE schlüssig und nachvollziehbar. Wenn dem tatsächlich so sein sollte wie beschrieben, heißt das AUCH:

A) Das Ändern der alten Satzung in eine neue ist vergleichsweise "leicht", denn es ist bezüglich der Änderungen nur eine unqualifizierte Mehrheit notwendig.

B) Ist hingegen die neue Satzung erst einmal angenommen, wird DEREN Änderung dann künftig "schwieriger", da hierfür dann qualifizierte Mehrheiten nötig sind.


Für mich heißt das im Ergebnis u.a.: Die Mitglieder sollten noch genauer darauf achten, dass hier satzungstechnisch nicht Dinge zementiert werden, die man hernach kaum wieder los wird ... ;)
 
Meine Frage zielte darauf, ob Grundlage "nur" § 33 BGB ist. Falls das so ist, was haltete Ihr von folgender Argumentation?:

..........

Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber bitte mit Argumenten, nicht mit "Das kann nicht sein" o. ä.

Es geht nicht um Belehren. Ich meine das solche wirklich wichtigen Fragen klar sein müssen. Es wäre ganz gut gewesen wenn mit der Einladung zur JHV in Bezug auf die Satzungsänderung die engagierten "Fachleute", die der MSV ja wohl auch für den Entwurf bezahlt hat, einige erläuternden Sätze in Bezug auf die Abstimmung hinzugefügt hätten.

Eine Änderung der erforderlichen Mehrheit für eine Satzungsänderung in Abweichung von § 33 BGB ist zulässig, aber nur dann wenn diese ausdrücklich und explizit in der Satzung selbst aufgenommen wurde und das ist bei der MSV Satzung nicht der Fall. Ein pauschale Formulierung dass für die Tagesordnung einfache Mehrheiten gelten reicht in Bezug auf die Satzungsänderung nicht aus.
33 BGB gilt für die Abstimmung am Donnerstag.
 
Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, aber bitte mit Argumenten, nicht mit "Das kann nicht sein" o. ä.

Ich bin raus! Deine Argumente kann ich nachvollziehen, ich bin bei meinen Äusserungen davon ausgangen, wie Änderungen in dem letzten Jahren abgelaufen sind. Und da hiess es immer, Satzungsänderungen benötigen 3/4 Mehrheit!
 
Lustige Versammlung

Ich bin raus! Deine Argumente kann ich nachvollziehen, ich bin bei meinen Äusserungen davon ausgangen, wie Änderungen in dem letzten Jahren abgelaufen sind. Und da hiess es immer, Satzungsänderungen benötigen 3/4 Mehrheit!

Das wird ja lustig wenn die Anwesenden nicht wissen wie eigentlich gezählt wird. Da ist das Chaos ja vorprogrammiert.

Aber OMEGA: Es gilt 3/4 der abgegebenen Stimmen so wie in den Jahren zuvor auch.
 
Vielleicht sollten wir unseren Board-Jurist mal zu rate ziehen.

Bin kein Vereinsrechtler (glücklicherweise nicht meine Welt) und habe gerade keine Zeit, mein diesbezügliches Wissen zu vergrößern und hier vertieft in irgendeine Diskussion einzusteigen. Ich bitte um Nachsicht. ;)

Nebenbei bemerkt dürfen wir ein weiteres wichtiges Thema der JHV nicht gänzlich außer Acht lassen: Die Wahl zum Aufsichtsrat! Auch hierzu vielleicht später mehr.
 
Ich bin raus! Deine Argumente kann ich nachvollziehen, ich bin bei meinen Äusserungen davon ausgangen, wie Änderungen in dem letzten Jahren abgelaufen sind. Und da hiess es immer, Satzungsänderungen benötigen 3/4 Mehrheit!

Die Frage ist doch, wie die letzten Satzungsänderungen abgestimmt wurden.
Und wenn das mit 3/4 Mehrheit geschehen ist, dann wird das jetzt auch nicht geändert.

Und wenn man den §40 BGB hinzunimmt, dann würde ich einfach mal behaupten, dass eine Satzung so eine wichtige Sache ist, dass die explizit erwähnt werden muss. So sieht das zumindest der Landessportbund Berlin.

http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/04-verein-satzung/satzungsaenderung/
 
Die Frage ist doch, wie die letzten Satzungsänderungen abgestimmt wurden. Und wenn das mit 3/4 Mehrheit geschehen ist, dann wird das jetzt auch nicht geändert..... Und wenn man den §40 BGB hinzunimmt, dann würde ich einfach mal behaupten, dass eine Satzung so eine wichtige Sache ist, dass die explizit erwähnt werden muss. So sieht das zumindest der Landessportbund Berlin.

http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung/04-verein-satzung/satzungsaenderung/

Wenn man fälschlich vom Erfordernis größerer Mehrheiten ausgeht, werden die doch dadurch nicht zum Satzungsbestandteil.

Das sieht der Sportbund auch nicht anders; seine Aussagen stützen vielmehr meine Argumentation. Der Sportbund differenziert nämlich zwischen "einfachen" Satzungsänderungen und Satzungsänderungen bzgl. des Vereinszwecks. Wenn es in der Satzung heiße, Änderungen bedürften einer einfachen Mehrheit, so gelte das nur für "klassische" Satzungsänderungen, auf eine solche Bestimmung könne aber nicht die Änderung des Vereinszwecks gestützt werden.

Das hat sich im Übrigen nicht der Sportbund ausgedacht, diese Differenzierung ist Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 11.11.1985 - II ZB 5/85. Die Satzung, um die es in jenem Fall ging, sah für Änderungen eine geringere als die 3/4-Mehrheit, nämlich eine 2/3- Mehrheit vor. Weil es bei der konkreten Änderung nicht um den Vereinszweck ging, hat der BGH die Änderung durchgewunken. Wenn ich richtig informiert bin, soll am 16.05. nicht der Vereinszweck geändert werden. § 2 erfährt zwar auch Änderungen, nicht aber hinsichtlich des Zwecks des MSV Duisburg eV.
 
Wenn man fälschlich vom Erfordernis größerer Mehrheiten ausgeht, werden die doch dadurch nicht zum Satzungsbestandteil.

"Fälschlich"? Behauptung! .. wir werden das sehen.;)

Das sieht der Sportbund auch nicht anders; seine Aussagen stützen vielmehr meine Argumentation. .

Behauptung. Und ich behaupte, dass der Sportbund meine Argumentation unterstützt, weil er nicht zwischen normalen Entscheidungen und Satzungsentscheidungen differenziert, sondern nur im Rahmen der Satzungsentscheidungen zwischen "klassischen" Satzungsentscheidungen und einem Beschluss über die Änderung des Zweckes eines Vereins, der nach §33 noch schützenswerter ist.
Und der Artikel zeigt aus meiner Sicht ganz deutlich, dass man Veränderungen der Satzung explizit mit den Worten "Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von…", veranken muss, um von §33 abzuweichen.

Und da Du das aber anders siehst, erübrigt sich aus meiner Sicht jeder weitere Diskussionsbeitrag meinerseits, zumal ich davon ausgehe, dass die Realität in der nächsten Woche ohnehin die Nutzlosigkeit dieser Diskussion an Licht bringen wird. ;)
 
Niederschrift der JHV 2012

Eine Frage in die Runde:

In der Einladung zur JHV steht, dass die Niederschrift über die JHV des Vorjahres "eine Woche vor der Mitgliederversammlung" auf der MSV-Homepage bereit gestellt wird. Das müsste seit letzten Donnerstag der Fall sein.

Leider habe ich diese trotz intensiven Stöberns nicht gefunden. Nicht mal eine Suchfunktion - Minimalstandard jeder vernünftigen Homepage - scheint die Vereins-Webseite zu haben. :rolleyes: Oder ich bin völlig blind.

Hat jemand diese Niederschrift auch schon gesucht und vllt sogar gefunden?
 
Hallo,
die Niederschrift ist offensichtlich noch nicht erschienen, Wundert das?
Bis zum 2.5. mussten Änderungen der Satzung eingereicht werden, diese sind auch noch nicht veröffentlicht. Wundert das?
Selbstdarstellung in der BILD ist wichtiger.
 
Das BGB kennt keine Enthaltungen. Abgegebene Stimmen sind Ja oder Nein. Daher werden Enthaltungen nicht mitgezählt.

Ob da Jemand ein Geschmäckle dran findet, ist dem BGB egal. Es gibt auch Leute, die finden ein Geschmäckle an Enthaltungen, weil sich derjenige offensichtlich nicht entscheiden kann. Wäre mir auch egal ;) Aber denken wir doch einmal etwas weiter: Sollte ich eine 75%ige Zustimm-Mehrheit benötigen und würde eine Enthaltung mitgezählt, so wäre diese Enthaltung mit einem Nein gleichzusetzen. Damit wäre die Enthaltung auch wieder eine klare Entscheidung, diesmal gegen den Antrag. Daher macht Enthaltung auch gar keinen Sinn.

Für die Satzungsänderung bedarf es einer Mehrheit von 75%, wurde auf der Infoveranstaltung im Beisein der juristischen Berater mehrfach gesagt.
 
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Das BGB kennt keine Enthaltungen. Abgegebene Stimmen sind Ja oder Nein. Daher werden Enthaltungen nicht mitgezählt. .

Wir drehen uns hier im Kreis. Quelle:http://dejure.org/gesetze/BGB/32.html

§ 32 BGB vor Änderung.

Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.

§ 32 BGB nach Änderung.

Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Fällt das Ergebnis z.b so aus 41 x ja, 39 x nein, 20 Enthaltungen wäre der Antrag trotz dieser „relativen“ Mehrheit abgelehnt.



§ 33
Satzungsänderung.


(1) Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
.

Ob meine Stimme jetzt eine Enthaltung ist oder ungültig Sie muss meiner Meinung nach Mitgezählt werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Änderung im BGB war schon wichtig.

"Abgegebene" Stimmen sind wirklich nur "ja" und "nein" Stimmen. So sehe ich das mittlerweile auch. Enthaltungen sind also unwichtig.

Vorher stand im Gesetz "3/4 der erschienenen Mitglieder". Und auch das führte zu ziemlichen Problemen, so dass es wohl schon 82 ein Grundsatzurteil des BGH gab, der die Bedeutungslosigkeit der Enthaltungen hervorhob. Und der Gesetzgeber wollte das durch die Änderung in "abgegebene" Stimmen deutlich machen.
 
Was die Dauer des Meinungsbildungsprozesses für eine Vielzahl der Mitglieder angeht, ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung - etwa 30 Stunden vor JHV-Beginn - einfach nur als Treppenwitz zu bezeichnen. :verzweifelt:

Die Dauer ist ja noch kürzer: Denn lt. MSV-Homepage entwickelt der Vorstand auf Basis der Änderungsvorschläge Neuformulierungen, die er "so schnell wie möglich" online stellt. Wer sich jetzt ausgiebig mit den Änderungsvorschlägen befasst, kann sich dann noch einmal mit den Neuformulierungen des Vorstands befassen, wenn er dazu noch Lust und Zeit und den Überblick noch nicht verloren hat. So schafft man Unmut und vielleicht auch Orientierungslosigkeit, die sich in Neinstimmen entladen können. Um so unverständlicher als auf der Homepage noch einmal ausdrücklich auf eine erforderliche 3/4-Mehrheit verwiesen wird.
 
Egal .. nicht beirren lassen.
Die Nebenschauplätze lassen wir mal außen vor.

Es bleibt der Wahlausschuss und die Sache mit den Tochtergesellschaften.
Wenn allerdings die dritte Alternative für den Wahlausschuss gewählt wird, dann wird auch der Ehrenrat wieder interessant, denn der Vorsitzende sitzt dann auch im Wahlausschuss .. bzw. in der Findungskommission.
 
Die Sache mit der angeblichen Verzögerung "aufgrund von technischen Problemen" ist für mich eine absolute Frechheit!
 
@ Matze

eine technische Störung kann immer mal passieren, also mal nicht so AGRO!
Vielleicht war es ja wirklich so und du weißt ja, man ist nur dann schuldig wenn man die Schuldigkeit BEWIESEN hat!
 
eine technische Störung kann immer mal passieren, also mal nicht so AGRO!

Laut Einladungen sollten die Mitschriften am letzten Donnerstag gedruckt in der Geschäftsstelle ausliegen und im Internet verfügbar sein. Das mit den technischen Schwierigkeiten bei der Online-Bereitstellung kann ich mir ehrlich gesagt nur schwer vorstellen, ein paar PDFs hochladen sollte nicht so das Problem sein.

Selbst wenn dem so wäre: das man aber nichtmal ein paar Dokumente ausdrucken, klammern und auslegen kann dürfte wohl bei keinem Wirtschaftsunternehmen passieren. Als ich gestern am Stadion war reagierte man auf meine Nachfrage nach den Mitschriften auf jeden Fall nur mit Schulterzucken! Ich schätze, dass man das Ganze - typisch MSV - einfach verpennt hat!
 
Dass die Infos so spät kommen ist extrem übel - keine Frage.
Ob es sich um den üblichen Dillentatismus oder böse Absicht handelt, kann ich nicht beurteilen.

Jetzt stelle ich mir nur folgende Fragen:

Sollen wir uns jetzt bis morgen aufregen, dass es so war und können dann doch nichts machen und der ganze Ärger war sinnlos?
Antwort: Dann sollte man morgen seinen Ärger darüber kundtun und ansonsten beim Thema bleiben und sich die Änderungen anschauen.
Aber hier die ganze Zeit lamentieren nützt nichts.


Oder sind dadurch formale Anforderungen nicht erfüllt und man kann und will das Ganze vertagen?
Antwort: Dann muss man sich darüber schnell Gedanken machen und das Ganze rechtlich dingfest machen und morgen entsprechend vortragen.
 
Ne kurze Frage , ich hab die schonmal hier irgendwo gesehen ,finde die aber nicht mehr.

Reicht es wenn ich meinen Mitgliederausweis plus Perso mitnehme, also nicht das Einladungsschreiben?
 
...wie dem auch sei, man sollte dies nicht überbewerten so nach dem Motto "Drama Baby Drama Baby" !

Es geht doch nicht um irgendwelche Versehen.
Die können immer mal passieren.

Sondern es geht darum, dass es ziemlich offensichtlich ist, dass man versuchen will, die Satzung irgendwie durchzubringen.

Erst die dauernd postulierte Alternativlosigkeit der neuen Satzung, dann der späte geplante Zeitpunkt der Abstimmung und jetzt die Änderungsvorschläge auf den allerletzten Drücker.

Eine wirkliche Einbeziehung der Mitglieder und eine ergebnisoffene Abstimmung sind doch gar nicht erwünscht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
http://www.reviersport.de/232506---msv-jhv-soll-positives-signal-ausgehen.html

T.Richter schrieb:
Ab 19.02 Uhr stimmen stimmen die Mitgliedernicht nur über die neue Satzung ab, sie stellen auch die Weichen für die nächsten Jahre.

Das Ziel der Vereinsverantwortlichen: Für die neue Satzung die nötige Dreiviertelmehrheit zu bekommen, um damit ein klares Signal nach außen zu senden, dass beim MSV wieder gemeinsam in eine Richtung marschiert wird. Das wäre vielleicht auch der entscheidende Fingerzeig für die Stadionprojektgesellschafter, die der lebensnotwendigen Mietminderung für die Arena bis spätestens nächsten Donnerstag zustimmen müssen.

....

Die Kritiker stoßen sich vorrangig an Paragraph 19, in dem es um die „verbundenen Vereine“ geht, sowie an Paragraph 12, dem Wahlausschuss. Ein neues Gremium, das zukünftig eine Vorauswahl der Vorstandskandidaten treffen soll. Nicht mehr und nicht weniger. Doch bereits bei der Info-Veranstaltung gingen die Mitglieder auf die Barrikaden, weil in dem dreiköpfigen Gespann, das aus dem Oberbürgermeister sowie jeweils einem Vertreter des Vereins und der KGaA besteht, kein Mitglied dabei ist. Verwunderlich, dass über das mit dem OB hochrangig besetzte Organ diskutiert wird.

.....

Sollte die neue Satzung nicht abgesegnet werden, lebt das alte Regelwerk weiter, der MSV wäre damit handlungsunfähig. Allerdings könnte der Kollateralschaden gewaltig sein, schließlich soll das Signal der Gemeinsamkeit nach Jahren der Querelen und des Theaters endlich die neue Ära bei den Zebras einläuten.
 
http://www.reviersport.de/226443---msv-udo-kirmse-neuen-satzung-ueberzeugt.html

Thorsten Richter am 21.03.13 Reviersport

Damit die endgültige nun auf der Jahreshauptversammlung am 16. Mai, für die ein Zeitfenster von bis zu sieben Stunden geplant ist, auch die nötige 75-Prozent-Hürde überspringt, wird sie vorher erläutert. „Das wird keine Paragraphen-Diskussion, sondern eine Erklärung der Änderungen“, beruhigt der Unternehmer. Tritt der schlimmste Fall ein und die erforderliche Mehrheit kommt nicht zu Stande, haben die Verantwortlichen einen Plan B in der Hinterhand

Langsam sollte jeder wissen was man von Herrn Richter und seiner Berichterstattung zu halten hat.
 
entweder geht das voll nach Hinten los und man bekommt nicht mehr als 50 % der Stimmen oder Es wird zu 90%+ zugestimmt.

Am ein knappes Ergebnis glaube ich nicht enterder Flop oder Top mal sehen, ich hoffe mal das es einen Ticker oder sogar einen Livestram gibt auf der HP.
Aber wie man den Verein kennt kommt da leider nix.
 
Ich bin echt mal gespannt, wie die Zählungen organisiert werden. Das wird immer recht lange dauern ... und dann muss gerechnet werden, ob das 3/4 sind ;)

Und ich finde es auch merkwürdig, dass die Änderungen nicht auf einem Extrablatt mit Nummern versehen aufgelistet wurden. Das hätte die Navigation während der Veranstaltung erleichtert.

Das wird ohnehin ein übles Geraschel und Geblättere geben ...
 
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