@ EinDuisburger:
Aber sicher! Wenn du die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllst (mindestens seit 6 Monaten Mitglied, älter als 18 Jahre), darfst du wählen. Was du später mit deiner Vereinsmitgliedschaft machst, ist dir überlassen.
Ist ungefähr so, wie wenn du bei der Kommunlawahl in Duisburg wohnst. Dann bist du hier wahlberechtigt und es fragt niemand, ob du vielleicht demnächst mal wegziehen willst.
@ Ben Bulben:
Dein Anliegen geht an der Sache vorbei. Alle wichtigen Angelegenheiten können auch ohne einen eigenen Tagesordnungspunkt angesprochen werden.
Es bleibt bei der Aussprache zu den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats genügend Zeit, um alle wichtigen Themen zu erörtern.
Wichtig ist nur, und darauf kann man nicht oft genug hinweisen, dass sich jemand findet, der aufsteht, sich zu Wort meldet und den Finger an der entsprechenden Stelle in die Wunde legt (sprich: die Missstände, die wir hier seit langer Zeit diskutieren, offen anspricht).
Diesbezüglich sollte vielleicht im Vorfeld sogar ein Koordinationsgespräch stattfinden, damit man sich einen "Schlachtplan" zurecht legt.
Ganz wichtig: Wenn irgendetwas unbefriedigend erklärt wird, nicht locker lassen, erneut nachfragen und sich keinesfalls damit einverstanden erklären, dass einfach über die ungeklärte Frage hinweg gegangen wird.
Es gibt nämlich gewisse "Experten" (Leute aus dem Umfeld der Hellmich-Marionetten), die ganz plötzlich einen "Antrag auf Ende der Debatte" einbringen, um unliebsamen Nachfragen ein Ende zu bereiten. Diese Leute finden meist Unterstützung aus dem Dunstkreis von weniger interessierten Mitgliedern, deren Hauptinteresse darin zu bestehn scheint, frühzeitig ins Bett zu kommen.
Hierauf muss man vorbereitet sein und entsprechend gegensteuern, d.h. solche Anträge auf Ende der Debatte gemeinsam ablehnen.