Klage gegen Kentsch

Als hätte sich das Gericht nicht schon genug Zeit genommen. Das Urteil hätte die Richterin doch schon im letzten Jahr verkünden können. Wann war der Prozess? September? 6 Monate später erst das Urteil? Ich finde diese zeitliche Verschiebung skandalös. Es geht um viel Geld. Wenn man mitbekommt, dass wegen der Verschleppung von Prozessen Firmen und Existenzen regelmäßig drauf gehen, bezweifel ich, ob wir uns wirklich in einem Rechtsstaat befinden.

Und wenn ich dann lese, dass beide ehedem in Berufung gehen werden, frage ich mich, wann das enden soll? Wieviel Jahre soll das denn gehen, wenn das schon am Duisburger Gericht so lange dauert? Ich hoffe, Kentsch lebt noch lang genug, damit der MSV seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen kann.
 
Die Vorstellungen, die hier von einem Zivilprozess herrschen, sind etwas fernab von der Realität.

Es hat hier eine umfangreiche Beweisaufnahme stattgefunden, in der eine Reihe von Zeugen über mehrere Tage gehört wurden. Allein das Protokoll der Vernehmung dürfte sich über eine Vielzahl von Seiten hinziehen. Das muss geschrieben und den Parteien zugestellt werden. Und ja, bei Gericht laufen noch andere Prozesse, die für die Betroffenen mindestens gleich wichtig sind. Wenn die Anwälte die Protokolle haben, werden sie im Zweifel hierzu erst einmal Stellung nehmen wollen (müssen), um aus ihrer Sicht das Ergebnis der Beweisaufnahme darzulegen. Wer glaubt, Zeugenaussagen seien eindeutig, glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Geht mal davon aus, dass sich die jeweiligen Anwälte richtig reinhängen und die Schriftsätze, die sie dem Gericht schicken, auch nicht mal eben auf dem Klo gelesen werden können. Dann muss das Gericht darüber beraten und zu einer Entscheidung kommen. Auch das ist nicht zwangsläufig, sondern das Gericht kann weitere Fragen an die Beteiligten haben oder eine der Parteien hat kurz vor Toresschluss noch irgendeinen (neuen) Antrag gestellt, der vom Gericht berücksichtigt werden muss. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist die Klage bei einer Kammer für Handelssachen anhängig, die mit einem Berufsrichter und zwei Handelsrichtern besetzt ist. Letztere sind keine Juristen, sondern erfahrene Kaufleute/Geschäftsführer. Wird der Berufsrichter vorübergehend krank, kann sich gerade ein aufwendiger Prozess, in dem es sehr auf den persönlichen Eindruck ankommt, den die Zeugen in der Beweisaufnahme aufs Gericht machten, schon mal hinziehen.

Ein Schnellschuss durch das Gericht würde den Parteien nicht wirklich helfen. Wir wissen nicht, was zwischen den öffentlichen Verhandlungsterminen und jetzt geschehen ist, welchen Verlauf der Prozess durch Anwaltsschriftsätze genommen hat. Da von einem Skandal zu sprechen, finde ich weit hergeholt. Auch wenn im Beschluss keine Begründung für die Verschiebung des Verkündungstermins stehen sollte, kann den Parteien der Grund durchaus bekannt sein. Die Verschiebung könnte sogar auf Antrag der Parteien erfolgt sein, weil sie sich in Vergleichsverhandlungen befinden. Wer weiß?
 
2 Prozesstage, 6 Monate Aufarbeitung? Ne, is klar.

Fahren erst einmal alle in Urlaub, Weihnachten ist auch schön, dann wird einer krank... Das ist die Realität.
 
2 Prozesstage, 6 Monate Aufarbeitung? Ne, is klar.

Na, wenn hier nicht der alte Spruch von Dieter Nuhr gilt. :):):)

Zivilprozesse werden im wesentlichen schriftlich geführt. Das zeigt kein RTL, SAT1 oder andere Krawallos im nachmittäglichen Fernsehprogramm, weil da halt nichts zu zeigen ist. Insoweit bitte nicht vergleichen mit Richter Alexander Hold, Barbara Salesch oder wie die Richter dort auch immer heißen. Das sollen Strafprozesse sein (entsprechen aber nicht der Realität.). In den meisten Zivilprozessen dauert die mündliche Verhandlung vielleicht 5 Minuten, was aber nicht bedeutet, dass der Rechtsstreit einfach gelagert sein muß. Die Hauptarbeit aller Beteiligten, Richter und Anwälte, findet im stillen Kämmerlein statt - und zwar arbeitet jeder in seinem eigenen Kämmerlein. Das Allermeiste an Argumenten und Sachverhaltsschilderungen wird schriftsätzlich vorgetragen und von der Gegenseite ebenso schriftlich in der Luft zerrissen oder im besten Fall anerkannt. Für mündliche Diskussionen im Verhandlungstermin bleibt da nicht viel über, weil alles Wichtige bereits schriftlich niedergelegt wurde. Dass hier an mehreren Tagen Termine stattfanden, ist allein der Tatsache geschuldet, dass Zeugen umfangreich vernommen wurden. (Auch nicht die Regel!) Darüberhinaus darf man nicht vergessen, es werden eigentlich 2 Prozesse in einem geführt. Die ursprüngliche Klage von Kentsch auf Zahlung seines Gehalts, die er im ersten Anlauf gewonnen hat (sog. Urkundsprozess) und die Widerklage des MSV auf Schadensersatz.

Um es mal an einem einfachen Beispiel zu zeigen: Der Kläger Maffi Osi verlangt vom Beklagten Porsch Loch Schadensersatz für seinen vom Beklagten zu Schrott gefahrenen Ferrari Cinquecento. Der Beklagte sei mit seinem Porsche 1902 bei Rot über die Ampel gefahren und habe somit den Wagen des Klägers "erwischt". Der Beklagte bestreitet vehement den Rotlichtverstoß, vielmehr sei der Kläger selbst bei Rot gefahren. Tatsächlich bekomme nicht der Kläger Geld von ihm, sondern er vom Kläger, weil er dem Kläger vor 2 Jahren, als sie noch gute Freunde waren, ein Darlehen gegeben habe. Das sei bis heute nicht zurückgezahlt und übersteige den Wert des Ferrari bei weitem. Natürlich bestreitet der Kläger, jemals Geld erhalten zu haben. Das Gericht muss jetzt zunächst 2 Sachverhalte klären. Wie kam es zum Unfall und wurde tatsächlich ein Darlehen gegeben. Erst wenn der jeweilige Sachverhalt zur Überzeugung des Gerichts geklärt ist, kann es seine rechtlichen Schlussfolgerungen daraus ziehen. Manchmal ist der Sachverhalt schwierig zu ermitteln, manchmal ist auch nur die Rechtslage schwierig. Und manchmal ist beides kompliziert. Dann vergleicht man sich meistens.
 
Der Kläger Maffi Osi verlangt vom Beklagten Porsch Loch Schadensersatz für seinen vom Beklagten zu Schrott gefahrenen Ferrari Cinquecento. Der Beklagte sei mit seinem Porsche 1902... .

Du hast das oftmals schwierige Procedere zutreffend geschildert. Nur: Warum muss der Beklagte Porsch Loch, was doch sehr an einen Beleidigungsausdruck erinnert, ausgerechnet einen Wagen 1902 fahren?

Da sehe ich nicht nur gar keinen Zusammenhang, sondern einen im Ansatz erkennbaren Fehlpass ...
 
Warum muss der Beklagte Porsch Loch, was doch sehr an einen Beleidigungsausdruck erinnert, ausgerechnet einen Wagen 1902 fahren?

Hat nicht jeder Verein ein paar Fans, auf die er liebend gern verzichten könnte? :):):) Und selbst unangenehme Zeitgenossen können tolle Autos fahren.

Btw: Was fährt denn R. Dirhatnochkeinergedankt K.? 10 Jahre alter Toyota Corolla wahrscheinlich.:D
 
Na, wenn hier nicht der alte Spruch von Dieter Nuhr gilt. :):):)

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Du wirst es kaum glauben. Ich habe mit einem gerichtserfahrenen Anwalt darüber gesprochen. Der fand den ersten Termin für die Urteilsverkündung auch schon ziemlich spät. Jetzt ohne Begründung 2 Monate später?
Aber ich lasse mich gerne von Neunmalklugen eines besseren belehren.
:D
 
Aber ich lasse mich gerne von Neunmalklugen eines besseren belehren.
:D

Sehr gerne, als gerichterfahrener Richter kann ich sagen, dass es völlig normal ist in solchen Verfahren eine längere, als die "übliche" dreiwöchige, Spruchfrist zu wählen. Der Umfang und die Bedeutung der Sache Gebieten das einfach und das steht auch absolut in Einklang mit der Rechtslage:

§ 310 ZPO
Termin der Urteilsverkündung

(1) Das Urteil wird in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet. Dieser wird nur dann über drei Wochen hinaus angesetzt, wenn wichtige Gründe, insbesondere der Umfang oder die Schwierigkeit der Sache, dies erfordern.

Auch, dass der Termin ohne Begründung verlegt wurde, kommt häufig vor, auch wenn man eigentlich was reinschreiben sollte. Meistens steht da "dienstliche Gründe", was auch alles sein kann. Ich würde wetten, dass aber auch die Parteien den Grund, wie zum Beispiel deren schwebende vergleichsverhandlungen, kennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du wirst es kaum glauben. Ich habe mit einem gerichtserfahrenen Anwalt darüber gesprochen.

Es ist schön, dass Du einen Anwalt kennst. Ich kenne auch einen sehr gut. Er nutzt gerade meine Tastatur.

Weder Du, der von Dir gefragte Kollege, noch ich wissen aus eigener Kenntnis, warum das Gericht den ersten Verkündungstermin in den Januar gelegt hat. Alle Erfahrungen, und da wird mich der zaubernde Richter bestätigen, deuten darauf hin, dass die Parteien (wechselseitig) Gelegenheit zur Stellungnahme nach der umfangreichen Beweiserhebung bekommen haben. Und da in einem Prozess, bei dem es um seeehr viel Geld geht, bei allen Beteiligten Sorgfalt und Ausführlichkeit ganz oben stehen (sollten), werden Schriftsätze, Beschlüsse und Urteile nicht von Heute auf Morgen verfasst. Das braucht alles seine Zeit. Oder denkst, die Rechtsanwälte diktieren ihre Schriftsätze mal eben zwischen Suppe und Kartoffeln herunter? Da müssen Gespräche mit dem Mandanten geführt werden, es muss nach einschlägigen Urteilen recherchiert werden, vielleicht müssen Spezialisten konsultiert werden. Das weiss das Gericht und gibt den Parteien entsprechend Zeit. Bisher also nichts ungewöhnliches.

Mit einem hast Du allerdings recht. Wenn die endgültige Entscheidung vielleicht erst nach vielen Jahren fest steht, können Parteien insolvent, tot oder am Urteil nicht mehr interessiert sein. Wie sagte schon der Anwalt zu seinem Mandanten, nachdem der Prozess nach 10-jähriger Dauer endlich rechtskräftig gewonnen war: " Habe ich Ihnen nicht gleich gesagt, ehrlich währt am längsten?"

Uns bleibt eh nichts anderes übrig als abzuwarten, wie es weitergeht.
 
Vielen Dank, Zauberer. 3 Wochen sieht das Gesetz also üblicher Weise für die Urteilsverkündung vor. Daraus werden jetzt 6 Monate. Bei mir als Laie verbleibt damit der Eindruck, dass es sich um einen unangemessen langen Zeitraum handelt.

Es geht um 2 Fragen. Wurde Kentsch rechtmäßig gekündigt? Hat sich Kentsch bei dem Lizenzverfahren schadensersatzpflichtig gemacht?

Hierzu wurden eine Reihe von Zeugen gehört, Protokolle geschrieben, vielleicht noch ergänzende Schriften erstellt. Und dann brütet man noch einmal sagen wir 4 Monate darüber?

Die "Überlastung" der Gerichte wundert mich da kaum, wenn man so lange für den Abschluss eines Verfahrens benötigt.
 
Weder Du, der von Dir gefragte Kollege, noch ich wissen aus eigener Kenntnis, warum das Gericht den ersten Verkündungstermin in den Januar gelegt hat.

Kann ich beantworten, da wir ja an beiden Verhandlungstagen anwesend waren.

Dadurch das es ja wirklich etliche Zeugen waren, die an beiden Tagen gehört wurden, kam natürlich auch ein entsprechend langes Protokoll zustande. Die Richterin sprach, glaube mich zu erinnen, von weit über hundert Seiten. Das alles noch einmal durchzugehen und schriftlich korrekt zu verfassen, dauert eben. Die Richterin sprach von einer Dauer von ca 3 Wochen. Das wäre also schon Oktober gewesen. Dann werden diese Schriftstücke beiden Parteien zugesandt. Die brauchen wiederum Zeit das alles mit ihren Mandanten durchzugehen und eine Stellungnahme zu verfassen. Der Anwalt von Kentsch brauchte nach seiner Aussage dafür auch mindestens 3 Wochen. Jedoch weilte er im Oktober dann bereits im Urlaub, sodass diese Partei also vor Mitte/Ende November keine Stellungnahme dazu verfassen konnte. Zu diesem Zeitpunkt aber war die Richterin in Urlaub. Die Verkündgung konnte also vor Mitte Dezember nicht stattfinden. Nach Durchsicht ihrer Termine legte die Richterin dann den 12. Januar 2017 als Verkündungstermin fest.
Warum dieser Termin nun verschoben wurde, entzieht sich unser aller Kenntnis und wir können nur abwarten.
 
Bei mir ging es mal um ein paar Tausender, eine Abzockerfirma wollte mich ausnehmen. Schriftsätze 4-6 Seiten, also Kleinkram. Gerichtsstand wurde im Vorfeld verhandelt, dauerte etwas. Erster Termin zur Klärung des Tatbestands (ich drücke mich jetzt als Laie aus), dann war mein Anwalt krank, wieder ein paar Wochen. Nächster Termin vom
Anwalt der Gegenseite verpennt, wieder ging Zeit drauf. Wurde dann ein halbes Jahr bei < 1.000€, die zu zahlen waren.
Hier bewegt es sich in ganz anderen Dimensionen, eine Gerichtsschelte bringt nix.
Vielleicht können ja @Fehlpass oder @Zauberer mal erklären, wie viele Fälle ein Richter in welcher Zeit abzuarbeiten hat, um diesem Unverständnis entgegenzuwirken.
 
Wie lange ein Verfahren dauert, kann nicht allgemein beantwortet werden. Das hängt von unzähligen Faktoren (natürlich auch der jeweiligen Schnelligkeit der Richter) ab.
Ich habe selbst einmal über hundert unterschiedliche Klageverfahren geführt, den eigentlich der identische Sachverhalt zu Grunde lag. Das interessante war, dass die Klagen vor fast sämtlichen Landgerichten in Deutschland und zwar gleichzeitig eingereicht worden sind. Die Angelegenheiten waren kompliziert und sehr umfangreich. Jetzt spreche ich nur von der ersten Instanz: Das erste Urteil lag nach neun Monaten vor, das letzte Urteil nach sieben Jahren. Um es kurz zu sagen: Die einen arbeiten so, die anderen so.

Zurück zum MSV: Ein Urteil im Januar hätte mich verwundert und ich hätte es als äußerst "schnell" empfunden.
 
Vielen Dank, Zauberer. 3 Wochen sieht das Gesetz also üblicher Weise für die Urteilsverkündung vor. Daraus werden jetzt 6 Monate. Bei mir als Laie verbleibt damit der Eindruck, dass es sich um einen unangemessen langen Zeitraum handelt. (...)

Hierzu wurden eine Reihe von Zeugen gehört, Protokolle geschrieben, vielleicht noch ergänzende Schriften erstellt. Und dann brütet man noch einmal sagen wir 4 Monate darüber?

Hast du die erklärenden, sachkundigen Antworten unserer Juristen an Bord wirklich gelesen UND verstanden??

Oder willst du nicht weil man dann nicht mehr meckern kann?
 
Hast du die erklärenden, sachkundigen Antworten unserer Juristen an Bord wirklich gelesen UND verstanden??

Oder willst du nicht weil man dann nicht mehr meckern kann?

Wat? Willst Du denn?

Ich habe die Ausführungen der Berufsträger sehr wohl gelesen und behaupte auch, sie zu verstehen. Für mich die typischen Ausführungen von Berufsträgern, wenig beeindruckend, viel ausflüchtend.
Sehr interessant fand ich in diesem Zusammenhang die Ausführungen der Prozessbeobachterin. Die Urlaubsplanungen von Rechtsanwalt und Richterin scheinen ja eine ganz gewichtige Rolle zu spielen. Wenn ich der Meinung bin, dass unsere Gerichte zu langsam arbeiten, dann hat dieser Prozess nicht das Gegenteil bei mir bewirkt.
Ich denke, das hat nichts mit pauschalem Meckern zu tun.

Interessant finde ich die Frage, wieso Dich meine kritische Haltung zur Juristerei so nervt?
 
Urlaub nehmen ist jetzt auch nicht mehr ok? Mich nervt deine Haltung zum Beispiel, weil sie ohne jede Substanz ist. Du weißt nicht einmal, ob nicht vielleicht die Parteien auf die Verschiebung hingewirkt haben. Einen Vergleich halte ich weiterhin für sehr wahrscheinlich. Außerdem irritiert mich, wie aufgrund von Mutmaßungen die Justiz kritisiert wird, während der offensichtliche Dilettantismus des MSV in dieser Sache kaum diskutiert wird.
 
Wat? Willst Du denn?

Ich habe die Ausführungen der Berufsträger sehr wohl gelesen und behaupte auch, sie zu verstehen. Für mich die typischen Ausführungen von Berufsträgern, wenig beeindruckend, viel ausflüchtend.(...)

Und genau deshalb ist ab diesem Punkt für mich jede weitere Diskussion mit Dir überflüssig!

Bleib dann mal in dem Glauben das Du der einzige bist der verstanden hat wie der Hase läuft.....
 
@Meidemicher Opa

Wie @Kieler-Zebra schon schrieb, lässt sich kaum sagen, wie lange ein Verfahren dauert. Das hängt von sehr vielen Faktoren ab. Umfang der Sache, Belastung der Kammer, etc. und natürlich auch die Geschwindigkeit der Richter. In der Regel würde ich sagen, dass man am Landgericht in der Regel als Richter so 300 Verfahren hat, aber das kann auch von Richter zu Richter und Gericht zu Gericht anders sein. Aber abschließend kann man sicher sagen, dass dieses Verfahren weder im Dauer, noch in der Sache, eine riesige Besonderheit darstellt.
 
Ist nicht mehr lang bis Gründonnerstag, wenn die Urteilsverkündung nicht wieder verschoben wird...

Bin gespannt, wie das Urteil ausfällt, wobei richtig optimistisch bin ich ja nach dem Prozessverlauf nicht. Aber mal abwarten...
 
kann auf jeden Fall kein April Scherz mehr werden, aber viel erwarte ich mir davon auch nicht. Hauptsache wir haben uns dabei kein Eigentor geschossen und müssen selbst für alles (Verhandlungskosten etc) aufkommen.
 
Keine guten Nachrichten :-(

Quelle Homepage MSV Duisburg:
https://www.msv-duisburg.de/aktuelles/artikel/stellungnahme-des-msv-zum-rechtsstreit-roland-kentsch/


Stellungnahme des MSV zum Rechtsstreit mit Roland Kentsch.

Das Landgericht Duisburg hat in 1. Instanz mit Urteil vom 13. April 2017 der Klage des früheren Geschäftsführers Roland Kentsch auf Zahlung von Geschäftsführervergütung für die Zeit nach Kündigung seines Anstellungsvertrages stattgegeben und die auf Schadensersatz wegen der Lizenzversagung für die Spielzeit 2013/14 gerichtete Widerklage des MSV Duisburg abgewiesen. Zu den Gründen dieser auf den Zeugenvernehmungen aus September 2016 beruhenden Entscheidung können aktuell keine Angaben gemacht werden, da die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Der MSV Duisburg wird nach Zustellung des Urteils gemeinsam mit seinem Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwalt Frank Nolte, die Erfolgsaussichten für eine Berufung gegen das Urteil prüfen.
 
Könnte kotzen, wenn ich das lese.
Auch wenn es vielleicht nicht ausschlaggebend war; danke nochmal an unseren Klitschko für die hervorragende Vorbereitung seiner Zeugenaussage.
Sch..... da, verdammte. Kostet alles wieder nur Kohle, die wir nicht haben.

Ja, ich kann grad auch nicht soviel essen wie ich :jokes4: könnte. Aber es war nicht nur unser Klitschko, der so super vorbereitet in die Anhörung ging. Da gab es noch ganz andere Kandiaten, die an dem Tag besser den Mund gehalten hätten. :jokes68::mecker:

Schlecht Arbeit liebe Rechtsanwaltskollegen?So ein Mist!

Das ist Quatsch - Soweit ich das als Laie beurteilen kann, haben wir in der Hinsicht einen sehr guten und kompenten Anwalt.
 
Das kann für diejenigen, die den Prozess verfolgt haben, insbesondere das "Aussageverhalten" der Zeugen, nun wirklich keine Überraschung sein. Innere Widersprüche, Inkonstanz und Abweichungen von den Bekundungen anderer Zeugen verhelfen im Zivilprozess selten zum Erfolg. Man hätte auch vorher ahnen können, dass es so läuft. Ich rate bei dem Prozessverlauf dringend davon ab, in Berufung zu gehen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.
 
Wir dürfen also zahlen?! :brüller:
Top! Vielleicht sollten wir alles einfach einstellen. Wir brauchen 2,5 Millionen Euro + das was da fällig wird? Prost Mahlzeit..

Das müssen die Verantwortlichen sich selbst zuschreiben.. und ich hoffe aus eigener Tasche zahlen.
 
Wir dürfen also zahlen?! :brueller:
Top! Vielleicht sollten wir alles einfach einstellen. Wir brauchen 2,5 Millionen Euro + das was da fällig wird? Prost Mahlzeit..

Das Gleiche ist mir auch grad durch den Kopf gegangen.
Vielleicht sollten wir wirklich den Gang in die Insolvenz antreten. Dann sieht zumindest dieser Schmierlapp von uns keinen Cent.

Ist natürlich rein ironisch gemeint.
 
Erinnert mich schwer an:

566968248-gesten-handzeichen-hk34.jpg


.........und ich empfinde gerade Ähnliches :mecker:
 
Das sind die Verbindlichkeiten die zum 30. Juli fällig und nicht gestundet werden können.

Die wären doch auch fällig, wenn der Prozess gewonnen worden wäre. Das lass sich jetzt nur so als wären weitere 2,5 Mio. fällig.
Die jetzigen sind ja in der Finanzplanung bereits kalkuliert, man konnte bei dieser ja nicht unterstellen das man den Prozess gewinnt. Vorsichtsprinzip und so...
 
Vorausgesetzt, wir legen Widerspruch gegen dieses Urteil ein, wird da doch erst mal nichts fällig, oder? Allein deshalb sollte man das schon tun, um nicht sofort irgendwas zahlen zu müssen, was man nicht hat...
Das hat mit dem Urteil nichts zu tun da werden zwei völlig verschiedene Sachverhalte vermischt.
Die Vbk werden so oder so fällig, was jetzt nicht kommt sind etwaige Zahlungen durch Versicherung etc.
 
Hallo,
nach all der Zeit und all dem was seit dem aus meiner Sicht glasklarem Versagen von Kentsch passiert ist, natürlich eine üble Überraschung.
Bin auf jeden Fall auf die Begründung gespannt.

Gruß,
- DerTaure
 
Das wir die Schadensersatzansprüche nicht durchkriegen (wäre ja wohl sowieso erst später verhandelt worden) ist eine Sache, aber das unsere damals Verantwortlichen, dem Gericht nicht glaubhaft versichern konnten, dass dieser Schmarotzer sofort weg musste, macht mich sprach-bzw. fassungslos.
 
Ich finde, man sollte Roland Kentsch zusätzlich zu unserem ggf. nächste Saison stattfindenden Heimspiel gegen Arminia Bielefeld einladen. [emoji4]

Es gehört schon ein ganz spezieller Charakter dazu, sein Fehlverhalten immer noch nicht zu erkennen und dem unter anderem wegen einem selbst kurz vor der Insolvenz stehenden MSV noch Geld abknöpfen zu wollen für seine tolle Arbeit.

Dass es zwischen Ostwestfalen und Ruhrgebiet überhaupt noch Leute gibt, die diesem Herrn nicht mit Ablehnung gegenübertreten, ist unverständlich. Der sollte ganz weit weg ziehen müssen.
 
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