Frei nach den Stones: "This will be the Last Time"
Was den Grundsatz angeht, ist dieser doch eigentlich längst einfach und genauestens geregelt:
Es gibt Tatbestände, also Handlungen und Taten, die von den Bestimmungen des StGB oder darunter des OWiG erfasst werden und Tatbestände, die in diesem Sinne läßliche oder gar keine "Sünden" sind. Damit ist doch alles klar und die ausführenden Organe haben ihre jeweilige Handhabe, die möglicherweise Betroffenen können entweder a) ihre dort genau bezeichneten Rechte oder Schädigungen geltend machen oder b) genau nachlesen, welche Folgen sie ggf für was zu tragen haben. So weit, so doch hoffentlich klar.
Ob sich nun "Hinz" von etwas nicht beleidigt fühlt, das "Kunz" im Gegensatz dazu vollkommen auf die Palme bringt, ist Latte. Auch 1.500 weitere Beiträge werden die gesetzlichen Rahmenbestimmungen um nicht einen einzigen Buchstaben ändern und auch das kollektivste Aufbauschen oder Heruntergespiele macht die entsprechenden Präzedenzfälle nicht ungeschehen. Gut, klingt alles sehr "akademischklug********risch", kann ich aber nicht ändern. Ist eben so in dieser nüchternen Welt der mitteleuropäischen Industriestaaten demokratischer Prägung.
Um die weitestgehende Einhaltung dieser allgemeingültigen Normen zu gewährleisten, verfügt nun der Rechtsstaat über gewisse Mittel, die er im Stadion einsetzt, einsetzen kann oder auch andererseits nicht oder nur unzureichend einsetzt. Die Mittel als solche wie auch deren Dosierung ist dabei seine Sache (Und was ich im Einzelnen von diesen Mitteln halte, interessiert schon wieder keine Sau). Von uns selbst beeinflußbar ist dabei nur, welche Mittel in welchem Maße tatsächlich eingesetzt werden und wenn wir keinen Bock auf V-Männer in Divisionsstärke, eine kapitale Panzerdivision vor dem Stadion oder einen Wald von Richtmikrofonen und Kameras haben, sollten wir schlicht und einfach bestimmte Handlungen unterlassen.
Hier kann es doch nur darum gehen, was man in einer möglichst weitgehend zusammenstehenden Fangemeinde tun kann, um wenigstens zu vermeiden, daß sogar
untereinander Dinge geschehen, die man in obigem Sinne als Tatbestände heranziehen könnte. Sprich: MSVler A gibt MSVler B aufs Maul oder MSVler A beleidigt MSVler B nicht mit "Torfkopp", sondern Bezeichnungen, die in den o.a. Schriften als Tatbestände gewertet werden. Das wäre wohl erst einmal das Naheliegende.
Und
dann kann man sich gerne noch um die vielzitierte Außendarstellung und um das Verhalten gegenüber anderen Sportskameraden kümmern, was dann auch nicht weiter schwer fiele, weil man nach der inneren Konsolidierung wohl wieder mit mehr oder weniger einer Stimme spräche.