27.08.91
Kreisliga
Eine andere Sache brennt mir auch auf der Seele, vielleicht mal an die juristisch belesenen hier.
Ist es nicht so dass jeder Gläubiger einer Insolvenz zustimmen muss und es letztendlich am Richter liegt, ob es trotz verweigerter Zustimmung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt? Bzw. muss man doch versuchen sich vorher aussergerichtlich zu einigen (=das werden dann wohl u.a. die jetzt geführten Gespräche von Rüttgers mit Hellmich Marketing sein)?!
Desweiteren blieben die Forderungen, so meine ich gehört zu haben 30 Jahre lang bestehen?!
Sportliche Grüße
Der Glatzkopp
Das Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn (mal ganz grob gesprochen):
- mindestens ein Gläubiger (oder der Schuldner selbst) einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens stellt
- der Schuldner zahlungsunfähig und/oder überschuldet ist
- eine verfahrenskostendeckende Masse vorhanden ist.
Zustimmen muss da kein (weiterer) Gläubiger.
Wenn die juristische Person, über deren Vermögen das Verfahren eröffnet wird, fortgeführt werden würde, würden deren Verbindlichkeiten nicht erlöschen. Allerdings ist das so gut wie ausgeschlossen. Hier wäre es wohl so, dass über das Vermögen der KGaA das Insolvenzverfahren eröffnet werden würde. Und dann würde diese abgewickelt werden. Es würden dann neue juristische Personen gegründet, die den Spielbetrieb als MSV Duisburg xy wieder aufnehmen würden.
Damit einher könnte die Insolvenz der Stadionbaugesellschaft und des eingetragenen Vereins gehen.
Es gibt diverse weitere (Insolvenz-)Szenarien mit Insolvenzplänen etc.. Diese hier zu erörtern würde den Rahmen sprengen.
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