Das ist so nich korrekt da wir keinen Einspruch eingelegt hatten .
Die entscheidende Frage ist ob die Bayern schuldhaft einen 12 Mann auf dem Platz hatten .
In Paragraf 17, Absatz 4 gibt die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB vor: Hat eine Mannschaft einen nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spieler schuldhaft eingesetzt, ist bei einem Einspruch die Partie mit 0:2 verloren zu werten. Welchen Einfluss der "12. Mann" auf den Spielausgang hatte, wäre unerheblich.
Schuldhaft gehandelt hat aber der Schiedsrichter.
Die DFB-Fußballregel 3 hält fest: Einwechselspieler dürfen "ausschließlich auf Handzeichen des Schiedsrichters das Feld betreten" und erst dann, wenn der Auswechselspieler "das Feld verlassen hat". Ein Freiburger Einspruch hätte also kaum Erfolgschancen, da das Hauptverschulden wohl nicht bei Bayern zu verorten ist, sondern beim Schiedsrichterteam um Christian Dingert.
Aber Schiedsrichter sind halt unantastbar, haben wir doch zuletzt mehrfach mitbekommen (speziell in unserem Fall)
Schiri schreibt einem Spieler eine gelbe Karte für ein Foulspiel auf, der garnicht auf dem Spiel stand.
Fehler vom Schiri? Ne ne denn in einem Paragraf steht ganz groß das Wort ,,Eigenverantwortung“. Die Vereine hätten den Spielbericht selber ändern müssen.
Denn schon beim Spiel Münster:Wolfsburg hat der 4.Offizielle den Wölfen erlaubt ein 6. Mal zu wechseln und auch hier wurde dem Schiri kein Fehler zugeschoben, da ,,Eigenverantwortung“.
Warum sollte dann ausgerechnet bei den Bayern der Fehler dem Schiri in die Schuhe geschoben werden? War es doch die Managerin, die fehlerhaft die falsche Nummer aufzeigte.
Und auch so muss doch irgendeinem der Bayern aufgefallen sein, dass Coman nicht vom Platz gegangen ist.
Da wären wir dann wieder beim Thema ,,Eigenverantwortung“ und einem Fehler des FC Bayern.
Da ist es egal ob es 5 Minuten, 50 Sekunden oder nur 5 Sekunden gewesen ist. Es war schlichtweg nicht regelkonform.
Ein Entscheid gegen den SC Freiburg würde doch nur Spielraum für andere Mannschaften geben.
Dann spiel auf einmal eine Mannschaft 10 Minuten zu 12. Kann man die dann belangen? Ne, weil es da einen Präzedenzfall gibt.
Wo zieht man dann die Grenze? Ab wann greift ein Spieler wirklich ein?
Diesen Fragen könnte man ganz einfach aus dem Weg gehen.
Und den Paragraf mit dem Thema ,,Eigenverantwortung“ gibt es nunmal. Damit hat der DFB nicht nur bei uns argumentiert.
Gesendet von iPhone mit Tapatalk