Salou9
Bezirksliga
Du liest meine Nachrichten nicht und antwortest nur worauf du willst anstatt den gesamten Text zu lesen.Liest Du eigentlich was Du schreibst?
Meine Aussage war:
Du antwortest:
Und diese Aussage ist halt Blödsinn. Und das Thema "Vertragsfreiheit", kein Weiterverkauf der Tickets nach AGB wurde vom BGH gekippt.
Und gewerblich wird es dann wenn es "regelmäßig" zur Gewinnerziehlung durchgeführt wird.
Auch ein 10-fach höherer Ticketpreis wurde von den Gerichten NICHT beanstandet.
Um dies vom Verein aus zu unterbinden, muss dieser das auch BEWEISEN
Schon ein einmaliger Ticketverkauf kann als gewerblich gelten, wenn 3 Bedingungen erfüllt sind: Gewinnerzielungsabsicht, systematisches Vorgehen und deutlich höherer Verkaufspreis.
Was du meinst ist das Urteil BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06 und da ging es darum, dass die Person an dem Tag nicht konnte und das auch nachweisen konnte.
So und jetzt zurück zum eigentlichen Thema.