Deepsky
verstorben
Die KGaA spricht, laut Reviersport, von einer "gewünschten" Übernahme des e.V .-Kapitals.
Ein erstes Entgegenkommen in Höhe von 74% wurde scheinbar vom AR des e.V. an die KGaA signalisiert. Mal auf der Zunge zergehen lassen, auch wenn ein Dr. Görtz das schon fast unverschämt findet, dass man 26% behalten möchte.
Mal Klartext. Es handelt sich hier im das Vereinsvermögen, also das Kapital, das den Mitglieder gehört, auch wenn dieses faktisch schon (durch die KGaA) verbrannt wurde. Spielt aber keine Rolle, es geht um die Anteilsverteilung.
Meine Frage ist, ob der AR des e.V. von dem Mitgliedern das Mandat hatte, in diesem Umfang zu verhandeln? Müssen da nicht auch die Mitglieder in einer AO-Mitgliederversammlung vorab zustimmen?
Ein weiterer Punkt, der mir in der Lizenzordnung aufgefallen ist. Dort steht explizid in §4, Absatz 10:
Für eine Kapitalgesellschaft gilt zusätzlich, dass ein Recht, Mitglieder in den Aufsichtsrat bzw. ein anderes Kontrollorgan zu entsenden („Entsenderecht“) nur dem Mutterverein eingeräumt werden darf. Der Mutterverein soll in dem Kontrollorgan der Kapitalgesellschaft mehrheitlich vertreten sein.
Daran schließt sich meine Frage an, wie es beim MSV gehandhabt wird? Verstoß gegen die LO oder Verständnisproblem auf meiner Seite?
Ein erstes Entgegenkommen in Höhe von 74% wurde scheinbar vom AR des e.V. an die KGaA signalisiert. Mal auf der Zunge zergehen lassen, auch wenn ein Dr. Görtz das schon fast unverschämt findet, dass man 26% behalten möchte.
Mal Klartext. Es handelt sich hier im das Vereinsvermögen, also das Kapital, das den Mitglieder gehört, auch wenn dieses faktisch schon (durch die KGaA) verbrannt wurde. Spielt aber keine Rolle, es geht um die Anteilsverteilung.
Meine Frage ist, ob der AR des e.V. von dem Mitgliedern das Mandat hatte, in diesem Umfang zu verhandeln? Müssen da nicht auch die Mitglieder in einer AO-Mitgliederversammlung vorab zustimmen?
Ein weiterer Punkt, der mir in der Lizenzordnung aufgefallen ist. Dort steht explizid in §4, Absatz 10:
Für eine Kapitalgesellschaft gilt zusätzlich, dass ein Recht, Mitglieder in den Aufsichtsrat bzw. ein anderes Kontrollorgan zu entsenden („Entsenderecht“) nur dem Mutterverein eingeräumt werden darf. Der Mutterverein soll in dem Kontrollorgan der Kapitalgesellschaft mehrheitlich vertreten sein.
Daran schließt sich meine Frage an, wie es beim MSV gehandhabt wird? Verstoß gegen die LO oder Verständnisproblem auf meiner Seite?