Deutschlandlied
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Das
Deutschlandlied, auch
Lied der Deutschen oder seltener
Hoffmann-Haydn’sches Lied genannt, wurde von
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben am
26. August 1841 auf der Insel
Helgoland auf eine Melodie von
Joseph Haydn gedichtet. Die
Deutsche Nationalhymne ist die dritte Strophe des Deutschlandlieds.
Das Lied wurde am
5. Oktober 1841 in Hamburg erstmals öffentlich gesungen. Die Melodie stammt von
Joseph Haydn, der sie
1797, zur Zeit der
Napoleonischen Kriege, als
Kaiserhymne (
„Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz“) für
Kaiser Franz II. (
Heiliges Römisches Reich) komponierte. Später verwendete er diese Melodie im zweiten Satz des so genannten
Kaiserquartetts für vier Streichinstrumente (siehe
Österreichische Kaiserhymnen).
Das Lied wurde
1922 Nationalhymne des
Deutschen Reiches. Im
Dritten Reich wurde nur noch die erste Strophe gesungen, gefolgt vom rechtsradikalen
Horst-Wessel-Lied, zusammen als Hymne. Nach Gründung der
Bundesrepublik Deutschland wurde zu offiziellen Anlässen nur noch die dritte Strophe gesungen. Nach dem Beitritt der
DDR zur Bundesrepublik 1990 wurde die dritte Strophe des
Deutschlandliedes in einem Briefwechsel des Bundespräsidenten
Richard von Weizsäcker mit Bundeskanzler
Helmut Kohl zur offiziellen Nationalhymne
Deutschlands erklärt.
Text
Hintergrund

August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
Als Hoffmann von Fallersleben den Liedtext 1841 verfasste, bestand
Deutschland aus vielen größeren und kleineren Staaten, deren Herrscher sich zwar
1815, neun Jahre nach Auflösung des mittelalterlichen
Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation, wieder zu einem lockeren Bund der deutschen Staaten, dem
Deutschen Bund, zusammengeschlossen hatten, aber ansonsten auf der
Souveränität ihrer Territorien beharrten. Die weit verbreitete Sehnsucht der Menschen nach wirklicher nationaler Einheit drückte Fallersleben mit dem Eingangsvers aus: „
Deutschland, Deutschland über alles“ (daher:
Deutschlandlied). Damit war gemeint, dass das Ziel der Einheit Deutschlands, d. h. aller deutschsprachigen Gebiete, gegenüber allen anderen politischen Zielen Vorrang haben sollte. In der Zeit des
Vormärz waren Überwindung der staatlichen Zersplitterung und nationale Einigung Ziele der
liberalen Opposition und verbunden mit dem Wunsch nach Überwindung der
absoluten Fürstenherrschaft, nach Volkssouveränität, politischer Freiheit und Selbstbestimmung. Daher wird in den anderen Strophen die Freiheit und Brüderlichkeit der Deutschen und das Recht im Sinne der
Rechtsstaatlichkeit beschworen.
Nach dem
deutschen Bruderkrieg von 1866 wurden
Schutz- und Trutzbündnisse zwischen den verblieben deutschen Staaten geschlossen, wobei diese Begriffe sicherlich nicht nur rein zufällig an Hoffmanns erste Strophe erinnern. Diese Bündnisse wurden im
Deutsch-Französischer Krieg gegen einen Feind von außen
brüderlich eingehalten und ermöglichten die
Reichseinigung von
1871, so daß das
Lied der Deutschen gewissermaßen in nahezu prophetischer Weise ein Rezept zu deren Einigung vorgezeichnet hat.
Das besungene „Deutschland“ wird durch den Vers
„Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“ geographisch umgrenzt. Von den genannten vier Gewässern (drei Flüsse und eine Meerenge) markierten zwei auch die Grenzen des
Deutschen Bundes:
Die beiden anderen Gewässer begrenzten Territorien, die nicht zum Deutschen Bund gehörten, aber von der
Deutschen Nationalbewegung für ein zu schaffendes Deutschland beansprucht wurden:
Die deutsche
Sprachgrenze dagegen war nicht so deutlich umrissen, am schärfsten noch in Südtirol aufgrund der klaren Ränder eines Gebirgstales und der
Salurner Klause. Zum
Niederländischen bestanden damals an der
Maas (wie überall) nur fließende Übergänge, im Norden war das
Dänische weiter südlich verbreitet als heute, am Ufer des
Belt war aber durchaus auch das Deutsche verbreitet, ebenso wie entlang der
Memel, wo mehrheitlich
litauisch gesprochen wurde.
Insbesondere während des
Ersten Weltkrieges und dann wieder in der
Zeit des Nationalsozialismus, wurde die erste Strophe des Liedes jedoch auch zum Ausdruck
nationalistischen Überlegenheitsgefühls über andere Länder umgedeutet und für machtpolitische und kriegerische
Hegemonialbestrebungen missbraucht.
Die heutigen Staatsgrenzen der Bundesrepublik stimmen an keiner Stelle mehr mit den geografischen Angaben des Liedes überein, diese sind aber weiterhin im Norden und Westen gut geeignete, da naheliegende Merkmale.
Für die zweite Strophe ließ sich Hoffmann vom
Preislied des
Walther von der Vogelweide inspirieren. Des Weiteren dachte er mit den Worten "Deutsche Frauen, deutsche Treue" an seine unerfüllte Jugendliebe Henriette von Schwachenberg aus Westfalen. Der heute antiquiert wirkende Text dieser Strophe ist wegen seiner einseitig männlichen Perspektive neuerdings auch von
feministischer Seite kritisiert worden (
Lit.: Pusch).
Text des Liedes der Deutschen
1.
Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt,
Wenn es stets zu Schutz und Trutze
Brüderlich zusammenhält
Von der
Maas bis an die
Memel,
Von der
Etsch bis an den
Belt.
|: Deutschland, Deutschland über alles,
Über alles in der Welt!
2.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang
Sollen in der Welt behalten
Ihren alten schönen Klang,
Uns zu edler Tat begeistern
Unser ganzes Leben lang.
|: Deutsche Frauen, deutsche Treue,
Deutscher Wein und deutscher Sang!
3.
Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes
Unterpfand;
|: Blüh’ im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!
Albert Matthai aus Preußisch Stargard schrieb 1921 unter dem Eindruck des Versailler Friedensvertrags eine 4. Strophe, die bis in die dreißiger Jahre viel gesungen wurde
4.
Deutschland, Deutschland über alles
und im Unglück nun erst recht.
Nur im Unglück kann die Liebe
zeigen ob sie stark und echt.
Und so soll es weiterklingen
von Geschlechte zu Geschlecht:
|: Deutschland, Deutschland über alles
Und im Unglück nun erst recht.
Textvariante in der 3. Strophe
Das Deutschlandlied ist unter anderem von seinem Autor auch als Trinklied verstanden worden, was den Lobgesang auf deutschen Wein, deutsche Frauen und deutschen Sang in der zweiten Strophe erklärt. Er hat in seiner eigenen Niederschrift als Alternative zu:
Blüh' im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland!
auch den Trinkspruch
Stoßet an und ruft einstimmig:
Hoch das deutsche Vaterland!
vorgesehen.
Die vermeintlich „verbotenen“ Strophen
Ein verbreiteter Irrtum besagt, dass das Singen der ersten und zweiten Strophe des Deutschlandliedes verboten sei.
Das trifft jedoch nicht zu (siehe unten:
Bundesrepublik Deutschland).
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Melodie

Joseph Haydn
Die
Melodie des Liedes wurde von
Joseph Haydn 1797 auf den Text
„Gott erhalte Franz, den Kaiser, unsern guten Kaiser Franz!“ von
Lorenz Leopold Haschka komponiert. Haydn soll dazu Teile der
kroatischen Volksweise
Stal se jesem verwendet haben. Haydn verwendete noch im selben Jahr die gleiche Melodie für einen
Variationen-
Satz in seinem
Streichquartett op. 76 Nr. 3,
Hob. III:77, das unter dem Namen
Kaiserquartett in die Musikgeschichte einging.
Die Melodie der Nationalhymne wird daher gelegentlich auch als
Kaiserhymne bezeichnet. Dieselbe Melodie lag dem
Kaiserlied der
Österreichisch-Ungarischen Monarchie zugrunde, das ab
1854 auf den Text:
„Gott erhalte, Gott beschütze unsern Kaiser, unser Land! ...“ von
Johann Gabriel Seidl gesungen wurde.
Sie wird häufig in C-Dur oder in As-Dur gespielt.
Siehe auch: Österreichische Kaiserhymnen
Rechtlicher Schutz der deutschen Nationalhymne
Als
staatliches Symbol und Verfassungswert ist die Nationalhymne gemäß
§ 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Dabei muss allerdings jeweils das staatliche Interesse am Schutz der
Verfassungswerte und Staatsehre gegen die
Freiheitsrechte des Einzelnen abgewogen werden. Nachdichtungen der Nationalhymne sind vom Grundsatz her geschützt durch die
Kunstfreiheit des
Art. 5 Abs. 3
Grundgesetz. Eine Bestrafung ist daher nicht alleine deswegen möglich, weil ggf. harsche – auch unsachliche – Kritik am Staatswesen geübt wird (
BVerfGE 81, 298).