Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Und wenn ich Kentsch waere, wuerde ich ganz gewiss spaetestens Abends 5 Glaeser Cognac zur Beruhigung trinken.
Nach seiner Vita kann das Dingens ganz schnell auch zum boesen Praezedenzfall werden in Sachen Haftung.
Wo siehst du den denn gelassen?.
Rechnen wir mal ganz einfach. Wir waren beim Zwangsabstieg elfter in der zweiten Bundesliga. Das hätte uns in der nächsten Saison ganz sicher, selbst wenn wir letzter geworden wären, 5 Mio. € an Fernsehgeldern eingebracht. Durch den Zwangsabstieg, haben wir aber nur noch 770.000 € erhalten. Macht für mich ein "Verlust" von gut 4,2 Mio. €. Das ist ein Schaden den ich so direkt beziffern kann. Schwieriger wird es bei den Spieler, die durch den Zwangsabstieg plötzlich ablösefrei waren. Da wird man entscheiden müssen, wie viel den die Spieler "wert" waren, hin zu kommt der Verlust bei den Sponsoren (laut den Schautafeln auf der JHV gut 3 Mio. €). Da ist man Ratz Fatz bei 10 Mio. €. Ich halte eine Forderung im sehr hohen einstelligen Millionenbereich für durchaus möglich!Hab ich das richtig verstanden der Verein könnte von Kentsch eine 7stellige Summe einfordern?
Wald spricht aber vom "unteren 7 stelligen Betrag".
Ich frag mich nur, was man im Vorfeld mit Herrn Kentsch verhandeln möchte. Welche Trümpfe hat er denn noch in der Hand?
Inwiefern hat Kentsch dem MSV vorsätzlich oder grob fahrlässig geschadet?
Was hat Kentsch am Ende so viel schlechter gemacht als vorher (oder wie sonst will man ihm
den finanziellen Schaden, der durch die Lizenzverweigerung entstanden ist, ihm aufdrücken, wenn man ihn vorher
die ganze Zeit im Amt gelassen hat und alles hingenommen hat)?
.
Sollen die doch beide ihre Gerichtsverfahren gewinnen....wer steht in der "Endabrechnung" wohl besser da?
A: Ronaldomir Kentschko
B: "Kill the Beast" Meideritsch
![]()
@Kleinenbroicher
Schau nocmals im Post #658, da ist zumindest schon einmal eine grobe Fahrlässigkeit, die man Herrn Kentsch nachweisen kann.
....die Klauseln über die Mitsprache über den KGaA Geschäftsführer bei Hellmich Darlehen welche uns auch das Genick gebrochen haben.
muss der MSV Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorweisen
...Achtung Reine Speckulatius!
Nach meinem Kenntnisstand hat Kentsch aber die Klausel nicht abgelehnt, obwohl er als ausgewiesener lizenzfachmann mit sehr guten Kontakten als Funktionär innerhalb der DFL Kenntnis haben müsste das dieses Mitspracherecht der Lizenzordnung zu 100% widerspricht! Und diese Kontakte waren es ja auch die Kentsch zum MSV brachten um evtl. Bei den schon immer schwierigen Lizenzanträgen noch was in Frankfurt Regeln zu können.Das ist ja einer der ganz spannenden Punkte. Diese Klausel kann ja nur wirken, wenn die zuständigen Leute sich auch daran halten. Logischerweise konnte der GF selbst diese Klausel nicht erfüllen. Die Vorstellung, dass Kentsch diese Klausel auf eigene Faust aufnimmt, halte ich für arg abstrus.
Und das bedeutet auf Geld aus dem Verfahren brauchen wir die nächsten 2-3 Jahre nicht zu hoffen!
Ihm selber Versäumnisse justiziabel nach zu weisen, dürfte äußerst schwer werden. Da er es immer so darstellen kann, dass er der arme Geschäftsführer eines Vereines war, in welchem sich alle Gremien bekämpften und er mit Mühe und Not versuchte das Chaos zu managen und er nach der Entscheidung im Machtkampf kaum Zeit hatte, sorgältig die Unterlagen ein zu reichen.