Wenn man sich die bisherigen Lockerungs-Maßnahmen in NRW anguckt, dann ist das mögliche Konzept doch eigentlich gar nicht mehr so schwierig zu entwickeln.
Das Wichtigste ist die Rückverfolgung. Und das ist auch im Zusammenhang zu sehen mit den tatsächlichen Gefahren einer Virus-Weitergabe.
Diese erfolgt nämlich im Freien nur ganz minimal und wenn, dann nur, wenn es eine sehr lange gemeinsame Verweildauer gibt.
Das heißt konkret, Maskenpflicht bis zur Einnahme des Sitzplatzes. Keine Maske am Sitzplatz, wenn die Rückverfolgung gesichert ist.
Wie wird die Rückverfolgung gesichert? Wie heute schon in der Gastronomie üblich, durch Erfassen der persönlichen Kontaktdaten. Dies ist bei Dauerkarten gegeben und bei Tageskarten kann die Ausgabe nur dann erfolgen, wenn wenn auch hier bei Erwerb des Tagestickets die Kontaktdaten erfasst werden. Gleichzeitig werden die Kartenerwerber dazu verpflichtet, bei Weitergabe der Karte ihrerseits die Daten der tatsächlichen Besucher vorzuhalten.
Und wenn man dann noch die Sitzplätze so aufteilt, dass immer zehn Leute zusammensitzen, dann 10 Plätze frei bleiben usw und eine Reihe drunter und drüber mit zehn freien Plätzen begonnen wird und dann kommen die 10 Personen und dann wieder 10 freie Plätze, dann ist das Ansteckungsrisiko minimiert. und wenn doch eine Ansteckung stattfindet, kann sehr leicht der engere Umkreis durch die Rückverfolgung ermittelt werden.
Dann wären noch die Stehplätze zu klären. Auch da gibt es eine einfache Möglichkeit, indem unten auf dem Boden Nummern angebracht werden und auch die Stehplätze bezogen auf diese Nummern vergeben werden. Alles andere ist dann wie bei den Sitzplätzen.
Trinken und essen dürfte man dann auch nur und erst auf den jeweiligen Steh- oder Sitzplätzen. Die Ausgabe von Speisen und Getränke erfolgte dann mit Maske. Ebenso sind die Toiletten mit Masken aufzusuchen.