Der Bericht des Herrn Wittsiepe scheint wirklich mit der heißen Nadel gestrickt worden zu sein, anders kann ich mir einige Fehler wirklich nicht erklären. Ich möchte hier insbesondere zu folgenden Abschnitt aus seinem Bericht (
http://www.parallelkanal.de/resources/MSV_Auswertung_Handelsregister.pdf) Stellung beziehen:
„Im Bericht von Fasselt & Partner zum 30.6.2003 ist unter 1.5 „Risiken der zukünftigen
Entwicklung“ das Stadionprojekt angesprochen.
Dort heißt es u.a., daß die MSV Duisburg GmbH & Co. KG keinerlei Risiken trägt (Anlage III)
Nur ein Jahr später sieht die Sache allerdings völlig anders aus. Im Bericht von Fasselt & Partner zum 30.6.2004 wird unter dem gleichen Punkt zukünftiger Risiken von einem Schuldbeitritt vom 24.7.2003 der Gesellschaft gesprochen.(Anlage IV) Auf diesem Schuldbeitritt basieren auch die ab diesem Jahresabschluß ausgewiesenen Haftungsverhältnisse. Offensichtlich waren die Gesellschafter der MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co.KG für sich genommen nicht ausreichend kreditwürdig, so daß die ursprünglichen Pläne geändert wurden.
Der Haken an der Sache ist die Frage nach einer angemessenen Gegenleistung für die Bürgschaft.“
(Quelle:
http://www.parallelkanal.de/resources/MSV_Auswertung_Handelsregister.pdf, S. 3 und 4)
Man lese zu diesen Ausführungen nur einmal die von Herrn Wittsiepe zitierte Anlage IV:
Es geht hier nicht um die Kreditwürdigkeit der Gesellschafter der „MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG“. Es geht bei dem von Herrn Wittsiepe zitierten Schuldbeitritt auch überhaupt nicht um „neue“ Risiken der „MSV Duisburg GmbH und Co. KgaA“ wegen dem Stadionbau.
Für diese Risiken haften die „MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG“ und ihre Gesellschafter (diese entweder als Kommanditisten oder als Komplementäre).
Soweit ich den Bericht verstanden habe, ist die „MSV Duisburg GmbH und Co. KgaA“ nicht unmittelbar als Gesellschafterin an der „MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG“ beteiligt. Aber selbst wenn die „MSV Duisburg GmbH und Co. KgaA“ Kommanditistin der „MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co.KG“ wäre, könnte sie von Gläubigern nur bis zur Höhe ihrer Einlage herangezogen werden (wenn die Einlage geleistet ist, ist die Haftung sogar ausgeschlossen).
Daran ändert auch der von Herr Wittsiepe zitierte Schuldbeitritt nichts.
Denn dieser Schuldbeitritt bezieht sich doch überhaupt nicht auf Forderungen von Gläubigern gegen die „MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG“, die aus dem Stadionbau resultieren.
Der Schuldbeitritt bezieht sich vielmehr auf Mietzinsforderungen der „MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG“ aus einem Mietverhältnis (über das Stadion) zwischen der „MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG“ und der „MSV Duisburg Managment GmbH & Co. KG“.
Es geht also um Forderungen der „MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG“ gegen die „MSV Duisburg Managment GmbH & Co. KG“.
Der Schuldbeitritt bewirkt, dass die „MSV Duisburg Stadionprojekt GmbH & Co. KG“ für ihre Forderungen aus dem Mietvertrag einen weiteren Schuldner, nämlich die „MSV Duisburg GmbH und Co. KgaA“ erhält. Schreibt Herr Wittsiepe in der Folge, dass zwischen „fremden Dritten“ eine Bürgschaftsprovision (Er meint wohl eine Provision für den Schuldbeitritt) üblich wäre, so geht er wohl von völlig falschen Voraussetzungen bezüglich des Schuldbeitritts, der betroffenen "Schulden" und der beteiligten Gesellschaften aus.
Wie die Beteiligungen an der „MSV Duisburg Managment GmbH & Co. KG“ ausgestaltet sind, weiß ich nicht. Sollte hier es sich jedoch um eine reine „Tochter“ der „MSV Duisburg GmbH und Co. KgaA“ handeln, die von dieser für den Abschluss von Verträgen „zwischengeschaltet“ wird, so wäre eine „Provision“ unüblich und ein Schuldbeitritt der „Mutter“ schon wegen des Interesses des Gläubigers üblich (jedenfalls wird jeder im Geschäftsleben erfahrene Gläubiger schon aufgrund des Haftungsrisikos darauf drängen).
Es bleibt noch zu erwähnen, dass es sehr erstaunlich ist, dass Herr Wittsiepe zum Teil von einer Bürgschaft spricht, unterscheidet sich der Schuldbeitritt doch in seinen haftungsrechtlichen Wirkungen fundamental von einer Bürgschaft .