Alles nach dem Spiel gegen BvB 2 (25.Spieltag)

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Wenn ich die Verfahrensordnung richtig lese, ist bisher folgendes passiert:

- Einspruch gegen die Spielwertung durch den MSV (§ 17 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung)
- Hierüber entscheidet in erster Instanz das Sportgericht, das Bundesgericht ist Berufungsinstanz (§ 17 Abs. 3)
- Das Sportgericht entscheidet grds. durch Einzelrichter (§ 15 Abs. 1)
- Gegen die Entscheidung des Einzelrichters ist Einspruch möglich. In diesem Fall wird dann ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem (ganzen) Sportgericht bestimmt. Der Einspruch wird allerdings verworfen, wenn er zu spät oder "sonst unzulässig" ist (§ 15 Abs. 4)

An diesem Punkt scheinen wir zu sein, wenn ich PM richtig verstehe. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters ist Einspruch eingelegt worden, man weigert sich aber, das Verfahren fortzuführen. Unterstellen wir einmal, dass der Einspruch rechtzeitig eingelegt wurde, kann das nur daran liegen, dass der DFB ihn für "sonst unzulässig" hält. Was "sonst unzulässig" ist, legt die Verfahrensordnung nicht fest. Mir ist unklar, wie es dann weitergeht. Ich vermute:

- Nach § 30 Abs. 1 ist "gegen Beschlüsse des Sportgerichts, die über sein Verfahren abschließend entscheiden" Beschwerde beim Bundesgericht möglich. Das Verfahren wird dann wie eine Berufung geführt.
- Es ist (mir jedenfalls) unklar, ob das Bundesgericht dann in der Sache oder nur zur Zulässigkeit des Einspruchs entscheidet. In letzterem Fall müsste sich dann das (gesamte) Sportgericht mit dem Einspruch beschäftigen und gegen das Urteil wäre dann wiederum Berufung beim Bundesgericht möglich.

Man darf gespannt sein.
 
  • Mündliche Verhandlungen vor dem DFB-Sportgericht sind selten. Sie erfolgen immer dann, wenn gegen ein Urteil des Einzelrichters mündliche Verhandlung beantragt wird.
  • Oder wenn der Einzelrichter von Amts wegen in Fällen grundsätzlicher Bedeutung eine mündliche Verhandlung anordnet. (Quelle dfb)
  • Das versteht kein normaler Mensch mehr... der Verein MSV Duisburg beantragt eine mündliche Verhandlung, was ihm auch zusteht und der DFB lässt eine Verhandlung nicht zu...
  • Der Teufel ist ein Eichhörnchen...
 
  • Das versteht kein normaler Mensch mehr... der Verein MSV Duisburg beantragt eine mündliche Verhandlung, was ihm auch zusteht und der DFB lässt eine Verhandlung nicht zu...
Das ist eben nicht ganz richtig. Wenn der Einspruch "sonst unzulässig" ist, gibt es eben keine mündliche Verhandlung, sondern wohl nur den Umweg über eine Beschwerde.
 
Das ist eben nicht ganz richtig. Wenn der Einspruch "sonst unzulässig" ist, gibt es eben keine mündliche Verhandlung, sondern wohl nur den Umweg über eine Beschwerde.

Ja, aber der Einzelrichter hat aber genau die Zulässigkeit beim 1. Einspruch bestätigt..."Deshalb wies das DFB-Sportgericht den Protest als "zulässig, jedoch in der Sache nicht begründet" zurück."

Was denn nun? 1. Einspruch zulässig 2. Einspruch unzulässig...:nunja:
 
Klare Kante, dagegen halten.

Was mich sehr interessiert, wo lagen die Gründe seitens der Doofmunder, gerade diese "Pfanne" nutzen zu wollen?
( Haben doch genug andere )
Konnten doch mit einer Reaktion auf deren Tun rechnen.
 
Ja, aber der Einzelrichter hat aber genau die Zulässigkeit beim 1. Einspruch bestätigt..."Deshalb wies das DFB-Sportgericht den Protest als "zulässig, jedoch in der Sache nicht begründet" zurück."

Was denn nun? 1. Einspruch zulässig 2. Einspruch unzulässig...:nunja:
Ja, das ist etwas vielschichtiger:

1. Der Einspruch gegen die Spielwertung ist zulässig (d.h. insbesondere fristgerecht), aber unbegründet - so jedenfalls die Entscheidung des Einzelrichters
2. Der Einspruch gegen die Entscheidung des Einzelrichters ist unzulässig (d.h. entweder zu spät oder aus "sonstigen Gründen" unzulässig).
 
Wenn ich Mohnhaupt lt. Reviersport-Artikel recht verstehe, scheint das DFB-Gericht die mündliche Verhandlung ablehnen zu wollen, weil der SACHVERHALT unstreitig sei. Darin muss man nicht zwingend einen Skandal wittern. Denn bei einem unstreitigen Sachverhalt - man geht von den gleichen Tatsachen aus - geht es in der Regel nur um Rechtsfragen, in denen die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung sind.

Hier könnte man seitens des Gerichts davon ausgehen, dass Pfanne tatsächlich 5 gelbe Karten bekommen hatte und die Eintragung im DFB-Net unrichtig war. Aber Pferde und Apotheke - wir kennen das. Was für unsereinen ein eindeutiger Sachverhalt ist, kann für den DFB eindeutig was anderes sein. Hat man ja gerade gesehen. Auf einmal ist die Datenbank maßgeblich.
 
Wenn ich Mohnhaupt lt. Reviersport-Artikel recht verstehe, scheint das DFB-Gericht die mündliche Verhandlung ablehnen zu wollen, weil der SACHVERHALT unstreitig sei. Darin muss man nicht zwingend einen Skandal wittern. Denn bei einem unstreitigen Sachverhalt - man geht von den gleichen Tatsachen aus - geht es in der Regel nur um Rechtsfragen, in denen die Beteiligten unterschiedlicher Auffassung sind.

Hier könnte man seitens des Gerichts davon ausgehen, dass Pfanne tatsächlich 5 gelbe Karten bekommen hatte und die Eintragung im DFB-Net unrichtig war. Aber Pferde und Apotheke - wir kennen das. Was für unsereinen ein eindeutiger Sachverhalt ist, kann für den DFB eindeutig was anderes sein. Hat man ja gerade gesehen. Auf einmal ist die Datenbank maßgeblich.
Den ersten Absatz sehe ich genauso wie Du!

ich glaube aber eher, dass der Sachverhalt - aus DFB-Sicht - unstreitig ist, dass Pfanne offiziell 4 gelbe Karten hatte und zum Zeitpunkt des Spiels spielberechtigt war. Aus diesem Grund gäbe es dann nichts mehr zu verhandeln.

Mittlerweile bin ich sehr pessimistisch, aber weiterhin von dieser Unsportlichkeit überzeugt.
 
,,Laut Mohnhaupt gibt es Urteile auf Landesverbandsebene, die die Position des MSV untermauern und als Präzedenzfälle dienen sollen.“

Ein Satz, der hier noch keine Aufmerksamkeit bekommen hat.

Nehmen wir an vor ein paar Jahren gab es fast 1 zu 1 denselben Vorfall, wo einer Mannschaft die 3 Punkte abgenommen worden sind. Wie sieht der Sachverhalt dann aus? Wie kann der DFB dann noch anders argumentieren?
Hier könnte vielleicht @Zauberer aushelfen.


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MMn verrennt man sich da ziemlich auch wenn man sicher nicht unbedingt unrecht hat und man die Verantwortlichen verstehen kann. Wir stehen gefühlt eh nicht auf gutem Fuße mit dem DFB, daher weiß ich nicht ob das alles hilfreich ist. Ich denke man fühlt sich den Fans einfach schuldig durch den Abbruch und das mehr als blamable Wiederholungsspiel gegen Osnabrück. Da man hier aber diesmal größtenteils die Rückendeckung der Fans hat, kann man da eigentlich nichts falsch machen.
 


Ich muss dann doch mal unsere Vereinsführung ganz doll loben. Hätte nie gedacht das sie sich so vor die Presse stellen und dem DFB eine ganz klare Ansage machen dass sie den kompletten Rechtsweg bis zum Schluß gehen und nicht mal ausschließen zivilrechtlich Schadensersatz einzuklagen. Das einzige was mir da vielleicht noch gefehlt hat wäre eine Erwähnung des CAS.
Aber insgesamt: RESPEKT
 
Ich denke man fühlt sich den Fans einfach
Ich denke man fühlt sich einfach im Recht und das kann ich zu 100% nach empfinden.

Da wird gerade versucht eine der wichtigsten Regeln im Fußball auszuhebeln und die Realität als weniger wichtig als einen falschen Eintrag ins DFB.net darzustellen. Zudem wird hier quasi der Täter belohnt, obwohl er im Vorfeld Bescheid wusste.

Kranker Shice vom DFB, mal wieder!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier gilt Paragraph 16 Absatz 1 am Ende der Spielordnung. Geht es nur um eine Entscheidung über Rechtsfragen bei unstreitigem Sachverhalt, dann kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden und das ist hier genau der Fall. Es geht nämlich allein um die Frage, ob der Spielbericht wirksam ist oder nicht. Das ist eine Rechtsfrage.
 
,,Laut Mohnhaupt gibt es Urteile auf Landesverbandsebene, die die Position des MSV untermauern und als Präzedenzfälle dienen sollen.“

Ein Satz, der hier noch keine Aufmerksamkeit bekommen hat.

Nehmen wir an vor ein paar Jahren gab es fast 1 zu 1 denselben Vorfall, wo einer Mannschaft die 3 Punkte abgenommen worden sind. Wie sieht der Sachverhalt dann aus? Wie kann der DFB dann noch anders argumentieren?
Hier könnte vielleicht @Zauberer aushelfen.


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Sorry, gerade erst gesehen. Urteile auf Landesebene (die ja auch von der Sportberichtsbarkeit des Landesverbandes ergehen) werden für die Bundesebene keine Wirkung haben. Wenn „ich“ als Landgericht entscheide, dann kann der BGH auch anders entscheiden. Solche Urteile dienen der Unterstützung der eigenen Argumentation. Bindungswirkung haben sie aber mal nicht.
 
Hier gilt Paragraph 16 Absatz 1 am Ende der Spielordnung. Geht es nur um eine Entscheidung über Rechtsfragen bei unstreitigem Sachverhalt, dann kann ohne mündliche Verhandlung entschieden werden und das ist hier genau der Fall. Es geht nämlich allein um die Frage, ob der Spielbericht wirksam ist oder nicht. Das ist eine Rechtsfrage.

Hebelt also direkt den Paragraphen aus; indem drin steht, dass der Verein selbst verantwortlich für die Nachhaltung der gelben Karten ist… ??

Naja also so einfach geht es nicht. Wenn es unbequem wird, kann ich mich nicht verstecken. Ah doch, beim DFB geht das… (leider)
 
Der DFB hat einfach ******* gebaut und will es nicht zugeben.Sie haben es nicht vernünftig kontrolliert.Die Dortmunder haben es schamlos ausgenutzt,als ob die nicht wüssten wieviele Karten ihre Spieler haben oder auch der Spieler selbst.Sind halt die tollen Dortmunder die schon vorher wussten damit durchzukommen

Abgesehen davon was sind denn gelbe/rote Karten?Antwort:es sind BESTRAFUNGEN weil Spieler regelwidrig in ein Spiel eingegriffen haben.Gibt auch ungerechtfertigte Karten aber das ist Nebensache.Wenn ein Spieler 5 gelbe durch taktische Fouls erhält muss er bestraft werden,er hat ja schließlich ins Spiel eingegriffen und womöglich Torchanchen verhindert.5 gelbe bedeutet ein Spiel Sperre,fertig,aus.DAS ist dann die Strafe.Der Spieler darf nicht mehr eingesetzt werden.Klarer geht es eigentlich nicht

Der DFB müsste sich eigentlich beim MSV entschuldigen wird aber niemals passieren
 
Zuletzt bearbeitet:
Hebelt also direkt den Paragraphen aus; indem drin steht, dass der Verein selbst verantwortlich für die Nachhaltung der gelben Karten ist… ??

Naja also so einfach geht es nicht. Wenn es unbequem wird, kann ich mich nicht verstecken. Ah doch, beim DFB geht das… (leider)

Darum geht es halt im Rechtsstreit mit dem MSV nicht. Da ist allein bedeutend, ob der Spieler gesperrt war oder nicht (nach den Regeln des DFB war er das nicht). Dass der BVB hier was falsch gemacht hat ist richtig, würde aber allenfalls eine Strafe des BVB nach sich ziehen und keine drei Punkte für uns bedeuten.
 
Ich will dieese Punkte nicht! Der BVB hat das Spiel gewonnen und fertig! Es ist für mich höchst unsportlich, die Punkte am grünen Tisch zu bekommen. das ist doch jetzt schon eine Panikreaktion. Arschbacken zusammen und durch da - alles für den fairen sportlichen Klassenerhalt.

An diesem Tisch sind wir mit Lizenzentzug abgestiegen. An diesem Tisch wurden Uerdingen Punkte entzogen, dieser Tisch soll jetzt unserem nächsten Gegner 9 Punkte abziehen.

Regeln sind nun einmal da um eingehalten zu werden.

Wenn wir mit diesen Punkten den Klassenerhalt sichern ist alles gut.
 
Ich finde es gut das der MSV weiterhin nicht klein bei gibt und sein Recht einfordert.
Regeln sind einzuhalten. Wenn ein Spieler an dem Spieltag vom BVB eingesetzt wurde, der nicht spielberechtigt war, dann ist das nicht das Problem des MSV.
Demnach müssen die 3 Punkte entsprechend gutgeschrieben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Spielabbruch gegen Osnabrück hat man das Recht ja auch gebeugt und gesagt: "Dieses eine Mal lassen wir das mal so durchgehen. Aber in Zukunft nicht mehr!" Weil es die "richtigere" Entscheidung war.
Mal so, mal so!
 
Ich denke man fühlt sich einfach im Recht und das kann ich zu 100% nach empfinden.

Da wird gerade versucht eine der wichtigsten Regeln im Fußball auszuhebeln und die Realität als weniger wichtig als einen falschen Eintrag ins DFB.net darzustellen. Zudem wird hier quasi der Täter belohnt, obwohl er im Vorfeld Bescheid wusste.
Ja man fühlt sich auch im Recht kann das auch nachvollziehen, sehe das aber eindeutig geregelt. Das es der MSV und der Großteil der Portaluser nicht einsieht ist aber was anderes. Das der BVB getäuscht hat und dafür nachträglich bestraft werden muss und auch der DFB eine kleine Schuld dran trägt ist denke unstrittig. Wenn der MSV damit bewirkt, das so etwas nicht mehr passiert, soll es mir Recht sein, man tut sich damit mMn aber allgemein keinen gefallen .
Aber wer weiß vielleicht bekommt der MSV ja ganz unerwartet recht, auch wenn man davon eigentlich nicht ausgehen kann.
Solange man damit wieder etwas Kredit bei den Fans gewinnt ist ja alles gut.
Das man aber fest mit den 3 Punkten rechnet und das auch öffentlich kommuniziert und wiederholt halte ich aber für nen ziemlichen Fehler.
 


Kein wirklich souveräner Auftritt. Wieso setzt man da nicht den Anwalt hin? Er sagt es ginge nicht um Rechtsfragen, führt aber gleichzeitig aus, dass Paragraph 43 Spielordnung und nicht die Rechtsordnung gilt. Jetzt mal davon abgesehen, dass man gegen die Entscheidung des Sportgerichts (= 1. Instanz) „Berufung“ und nicht „Einspruch“ eingelegt hat.

Man muss doch auch beim MSV sehen, dass keiner in Frage stellt, dass tatsächlich Pfanne eine Karte bekommen hat. Es ist allein die Frage, ob der Spielbericht gilt (was er nach der Rechtsordnung der Fall ist) oder man eine Pflicht aus 43 herleitet (was meines Erachtens immer noch nicht zutreffend ist). Aber streitig ist da vom Sachverhalt nichts.

Soweit ich das sehe sieht die Rechtsordnung auch gar keinen „Einspruch“ gegen die Entscheidung nicht mündlich zu verhandeln vor. Die richtige Entscheidung scheint ja noch auszustehen.
 
Ich wusste immer warum die Bescheißer, Vom Borsigplatz schon seit 1963 auf der Liste meiner ungeliebtesten Vereine
auf Platz 1 stehen, noch vor Bauern und selbst Schlacke 07. Jetzt ist meine Anti-Haltung endgültig zementiert. Und dass sich die DFB-Mafia mit denen zusammentut, ist wenig überraschend....
Danke vor diesem Hintergrund an die Rangers :stinkefinger:
(Ich weiß: pure Polemik, aber tut mir gerade gut und muss einfach raus!)
 
Ist doch eigentlich nur ein Ablenkungsmanöver damit sich das Feindbild der MSV Fans wieder auf den DFB bzw. Borussia Dortmund fokussiert.
Hervorragend gelungen würde ich mal sagen ! Mein Kompliment ! Dazu muss man aber auch wissen wie der MSV Fan tickt
Wo man dann zwangsläufig zum Thema neuer SD kommt..
Solange man da den Kampf an dieser Front fortsetzen kann ist ja Ruhe im Zebrastall....
 
Ich glaube wir sollten uns keine Hoffnungen machen. Die 3 Punkte werden wir nicht erhalten. Es muss jetzt sportlich klappen!

Trotzdem sollten wir an der Sache dranbleiben und alle möglichen Rechtsmittel ausschöpfen! Allein schon aus Prinzip und weil wir lange genug gekuscht haben und zu schnell alles abnicken, wo wir mal benachteiligt wurden!
Aber letztendlich - da stimme ich Dir zu 1902% zu - zählt nix anderes als es sportlich aus eigener Kraft zu schaffen!
 
Ist doch eigentlich nur ein Ablenkungsmanöver damit sich das Feindbild der MSV Fans wieder auf den DFB bzw. Borussia Dortmund fokussiert.
Hervorragend gelungen würde ich mal sagen ! Mein Kompliment ! Dazu muss man aber auch wissen wie der MSV Fan tickt
Wo man dann zwangsläufig zum Thema neuer SD kommt..
Solange man da den Kampf an dieser Front fortsetzen kann ist ja Ruhe im Zebrastall....
Ich vermute, dass das grlic, Wald und Mohnhaupt gemeinsam mit DFB und BVB Hilfe schon damals geplant haben.
Perfider Plan der perfekt aufging. Jetzt macht auch der Zeitpunkt von ivos Rücktritt Sinn. Du bist da was großem auf der Spur! Kurze Frage nur: wie steht die frauenmannschaft dazu? War sie involviert?
 
@Zauberer Deine Argumentation wirkt ja schlüssig und läßt darauf schließen dass du dich professionell oder eben intensiv mit rechtlichen Dingen auseinandersetzt.
Dennoch kann man sich bei sei so einer gravierenden Ungleichbehandlung nicht einfach mit einer zur Kenntnisnahme abfinden. Nach dem Motto: Kannste nix machen iss halt so und Pech gehabt. Da muss einfach gebohrt, nachgebohrt und nochmals nachgebohrt werden. Jeder weis dass es unser gutes Recht ist Einspruch einzulegen.
Was glaubt man eigentlich hätte im umgekehrten Fall Borussia Dortmund gemacht ? Ich bin mir sicher, dass Borussia Dortmund ebenfalls Einspruch gegen das Spiel eingelegt hätte. Und das mit gutem Recht.
 
.... , man tut sich damit mMn aber allgemein keinen gefallen .
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Das man aber fest mit den 3 Punkten rechnet und das auch öffentlich kommuniziert und wiederholt halte ich aber für nen ziemlichen Fehler.

Wie begründest Du das? Noch besteht die Möglichkeit etwas zu erreichen folglich geht man (endlich mal!) mit breiter Brust da heran und setzt ein Pflock da, wo die Maximalforderung ist. Verhandlungen werden ja nicht geführt, indem man sagt "Vermutlich sind wir nicht im Recht aber wir versuchen es einfach mal."
Devot war man zu oft, was soll so eine Haltung bringen, wenn es etwas zu gewinnen gibt? Genau diese Unterwürfigkeit wurde den handelnden Personen im Verein sehr oft vorgehalten.
 
Ich vermute, dass das grlic, Wald und Mohnhaupt gemeinsam mit DFB und BVB Hilfe schon damals geplant haben.
Perfider Plan der perfekt aufging. Jetzt macht auch der Zeitpunkt von ivos Rücktritt Sinn. Du bist da was großem auf der Spur! Kurze Frage nur: wie steht die frauenmannschaft dazu? War sie involviert?
Du musst da noch Bill Gates und die Weisen von Zion unterbringen, sonst wird die VT nicht rund!
 
@Zauberer Deine Argumentation wirkt ja schlüssig und läßt darauf schließen dass du dich professionell oder eben intensiv mit rechtlichen Dingen auseinandersetzt.
Dennoch kann man sich bei sei so einer gravierenden Ungleichbehandlung nicht einfach mit einer zur Kenntnisnahme abfinden. Nach dem Motto: Kannste nix machen iss halt so und Pech gehabt. Da muss einfach gebohrt, nachgebohrt und nochmals nachgebohrt werden. Jeder weis dass es unser gutes Recht ist Einspruch einzulegen.
Was glaubt man eigentlich hätte im umgekehrten Fall Borussia Dortmund gemacht ? Ich bin mir sicher, dass Borussia Dortmund ebenfalls Einspruch gegen das Spiel eingelegt hätte. Und das mit gutem Recht.

Natürlich kann man nachbohren. Man muss es sogar. Aber es wird an der eigentlichen Entscheidung nichts ändern, dass die Punkte bei Dortmund bleiben und sie nichts regelwidriges gemacht haben. Es gilt der Spielbericht und demnach hat Pfanne zu unserem Zeitpunkt nur 4 gelbe karten gehabt. Man kann jetzt nur dafür sorgen, dass man die Regeln dahingehend ändert, dass das nicht erneut passiert! Für uns als Verein sehe ich spätestens seit den Ausführungen von @Zauberer keinerlei Möglichkeit, dass wir das Ding irgendwie zu unseren Gunsten entscheiden können. Auch wenn das gegen jede Logik und Vernunft geht.
 
Ich gehe zum MSV weil ich der Logik meines Herzens folge und das halte ich letztendlich auch für sehr vernünftig. Um dieses Herz möchte ich den MSV kämpfen sehen, auf dem Platz und in diesem Fall auch am grünen Tisch. Das Spiel ist vorbei wenn der Schiri abpfeift und in diesem Fall ist das Spiel erst vorbei, wenn die letzte Instanz begangen wurde.
 
Ich bin mittlerweile der Meinung, dass ein Gang vor ein ordentliches Gericht ernsthaft in Betracht gezogen werden sollte, einzig um den vorliegenden Sachverhalt in den Fokus der Öffentlichkeit zu bringen. Ein Einspruch innerhalb der DFB-Gerichtsbarkeit wird in Fußballdeutschland kurz angeschaut, abgehakt und zur Tagesordnung übergegangen. Wird aber die DFB-Gerichtsbarkeit an sich in Frage gestellt und die Frage aufgeworfen, wie weit ein Verein sich dieser unterzuordnen hat, bevor es quasi einem Persilschein für den Veranstalter gleichkommt, jede Art von willkürlicher Entscheidung zu treffen und mit abstrusesten, an der Realität vorbeigehenden Argumenten zu begründen, dann wird der ganze Vorgang mit Sicherheit eine breitere Öffentlichkeit erhalten und der allmächtige DFB mal gefragt werden, warum er glaubt, die Realität durch Formularien ändern und seine eigene Spielordnung übergehen zu können.

1) 5x Gelb = Sperre.
2) Umsetzung einzig in Verantwortung der Vereine.
3) Nichtumsetzung = Spielwertung für den Gegner.
4) Fehlerhafte DFB-Neteinträge in Verbindung mit nachweislich falschen Spielberichtsbögen und anschließender Fehlauskunft des DFB setzen die Punkte 1 - 3 außer Kraft.

Oh, wait....
 
Zuletzt bearbeitet:
.....geht der MSV über die volle rechtliche Distanz, dann hat der DFB zwei Probleme. 1. Sollte es am Ende auf die Punkte aus dem Dortmund Spiel ankommen, stehen Schadensersatz Ansprüche des MSV gegen den DFB an.
2. Das ganze wäre ein Präzedenz Fall, der über die Landesgrenzen hinaus den DFB bloß stellt.
Kommt es hart auf hart, knickt der DFB ein!


Wieso sollte er? Der DFB hat Recht. Ich erkläre es gerne noch ein letztes Mal. Die Grundlage ist der Spielbericht. Im Wege der Rechtssicherheit gibt es Fristen, in denen man den Bericht anfechten muss. Passiert das nicht, ist der Bericht rechtskräftig (im vorliegenden Fall heisst dass, dass die gelbe Karte für Amedick gegeben wurde). Es ist einfach völlig egal, dass es tatsächlich falsch ist, eine nachträgliche Änderung gibt es nicht (auch keinen Videobeweis in dem Fall). Insofern war der Spieler Pfanne bei uns spielberechtigt.

Der vom MSV zitierte 43 der Spielordnung hilft da auch nicht weiter. Ja, das steht, dass ein Spieler, der 5 gelbe Karten sieht aussetzen muss, aber die Rechtsordnung regelt dann erst, was es heißt, wann der Spieler die Karte bekommen hat.

Wo das Ganze ein Präzedenzfall sein soll, erschließt sich mir auch nicht. Diese konkrete Frage ist doch ein absoluter Einzelfall.

Nur weil es hier alle ungerecht finden, wird das Ergebnis kein anderes. Aber haut mal überwiegend immer weiter eure Stammtischparolen raus, ohne die Rechtslage irgendwie zu verstehen. Ich bin hier jetzt raus.
 
Wieso sollte er? Der DFB hat Recht. Ich erkläre es gerne noch ein letztes Mal. Die Grundlage ist der Spielbericht. Im Wege der Rechtssicherheit gibt es Fristen, in denen man den Bericht anfechten muss. Passiert das nicht, ist der Bericht rechtskräftig (im vorliegenden Fall heisst dass, dass die gelbe Karte für Amedick gegeben wurde). Es ist einfach völlig egal, dass es tatsächlich falsch ist, eine nachträgliche Änderung gibt es nicht (auch keinen Videobeweis in dem Fall). Insofern war der Spieler Pfanne bei uns spielberechtigt.

Der vom MSV zitierte 43 der Spielordnung hilft da auch nicht weiter. Ja, das steht, dass ein Spieler, der 5 gelbe Karten sieht aussetzen muss, aber die Rechtsordnung regelt dann erst, was es heißt, wann der Spieler die Karte bekommen hat.

Wo das Ganze ein Präzedenzfall sein soll, erschließt sich mir auch nicht. Diese konkrete Frage ist doch ein absoluter Einzelfall.

Nur weil es hier alle ungerecht finden, wird das Ergebnis kein anderes. Aber haut mal überwiegend immer weiter eure Stammtischparolen raus, ohne die Rechtslage irgendwie zu verstehen. Ich bin hier jetzt raus.
Abwarten und nicht klugscheissern!
 
Im Wege der Rechtssicherheit gibt es Fristen, in denen man den Bericht anfechten muss.
Und wer sollte den Bericht anfechten? Der MSV?

Den Bericht bekommen ja nur die 2 Vereine des jeweiligen Spiels zu Gesicht.

Meppen hatte da verständlicherweise kaum Interesse dran und der BVB hat sich gedacht, cool, lassen wir so!

Was ein Schwachsinn! Und wegen so etwas soll einen Verwarnung während des Spiels, also eine Tatsachenentscheidung nichtig sein.

Da lach ich mir doch den Arsch ab!
 
Abwarten und nicht klugscheissern!

Da schreib ich doch gerne noch ein letztes Mal. Ich wette gerne mit dir um 100 Euro für die Zebrakids, dass meine Rechtsaufassung zutrifft.

Bekommt der MSV in irgendeiner Instanz, egal ob DFB oder ordentliches Gericht recht, zahle ich, sonst du. Deal? Gerne kann aber auch @Zebra Libre für dich einspringen.
 
Ich finde es gut das der MSV weiterhin nicht klein bei gibt und sein Recht einfordert.
Regeln sind einzuhalten. Wenn ein Spieler an dem Spieltag vom BVB eingesetzt wurde, der nicht spielberechtigt war, dann ist das nicht das Problem des MSV.
Demnach müssen die 3 Punkte entsprechend gutgeschrieben werden.

Ja und Nein....denn laut DFB war er spielberechtigt...das hat der BVB sogar schriftlich.

Die Fehlerkette fängt beim Schiedsrichter (DFB) an... 1. Fehler Verursacher der DFB
Der Spieltagsbogen wurde vom BVB unterschrieben... 2. Fehler Verursacher der BVB
Dem BVB war bewußt, dass der Spieler gesperrt ist... fragt aber beim DFB nach...
Der DFB erteilt laut dfb.net die Spielerlaubnis....und prüft den Vorgang nicht weiter...3. Fehler Verursacher der DFB
Genau dieser Sachverhalt kann nur in einer mündlichen Verhandlung geklärt werden... Vorsatz oder Fahrlässigkeit
Das will der DFB mit allen Mitteln unterbinden, da ihm bewußt ist, dass er mit in der Verlosung ist...
Der BVB wird sich auf das Schriftstück berufen. m. E. läuft dies aber ins Leere, weil der BVB sich die Spielgenehmigung erschlichen hat. (Beweis HP BVB)
 
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