Satzung: Allgemein

Kommt diese Satzung so zur Abstimmung, werde ich absolut dagegen stimmen.
Hr. Kirmse darf sich dann gerne seinen OB, der ja anscheinend mehr wert ist als jeder Fan, tief dorthin schieben wo die Sonne nicht scheint, wenn neben Görtz und Kentsch noch Platz ist..

Meiner Meinung nach baut sich die KGaA ein Konstrukt, welches es Ihr erlaubt, Ihr eigenes Kontrollgremium zu wählen.
 
könntet ihr hiet auch eine Abtimmung einbinden für Zustimmung oder nicht ?
das man sich auch hier eine Richzung sieht wo es hingehen kann,auch wenn hier das nicht viele Stimmen von Mitgliedern ausmachen.

Währe nur mal so gut zu wissen wie alle dazu stehen
 
könntet ihr hiet auch eine Abtimmung einbinden für Zustimmung oder nicht ?

Halte ich persönlich für nicht sehr sinnig. Ich denke, wir sollten hier die strittigen Punkte diskutieren. Mit Sicherheit werden Gegenvorschläge kommen, die auch zur JHV eingebracht werden. Wittsiepe hat dies angekündigt, wir werden uns auch mit Mitgliedern zusammen setzen und bei mindestens eim Punkt einen einen Gegenvorschlag unterbreiten. Über die Satzung im gesamten wird man zum jetzigen Zeitpunkt nicht wirklich abstimmen können.
 
Ich für meinen Teil, werde mich heute abend auf die Couch setzen und mir den gesamten Entwurf ansehen. Wir haben gestern "nur" eine Präsentation bekommen, wir sollten jetzt erst mal lesen was wirklich in der neuen Satzung steht. Einige Kritikpunkte sind ja ausgemacht, Wahlausschuss (gestern schon heftig) und die Tochtergesellschaften. Schaun wir mal, ob da nicht noch schlafende Hunde drin sind ;)
 
Hallo, da ich mich mit sowas nicht auskenne und irgendwie steige ich da auch nicht hinter ob das jetzt gut oder schlecht ist????..........

So eine Umfrage wie es die meißten sehen und mit ne Begründung warum die gut oder schlecht ist, würde auch für Leute die mit dieser Thematik nichts zu tun haben einfacher und auch Interassanter werden......

Ich zb lese seit gestern hier mit aber ich komme auf keinen Grünen Zweig....
 
...So eine Umfrage wie es die meißten sehen und mit ne Begründung warum die gut oder schlecht ist, würde auch für Leute die mit dieser Thematik nichts zu tun haben einfacher und auch Interassanter werden......
So wie Omega es schon beschreibt - es gibt bei dem kompletten Vorgang kein einfaches Schwarz oder Weiß, welches einen mal kurz irgendwo zur Meinungsfindung klicken lässt. Es sind Punkte die jetzt diskutiert werden müssen und wobei sich vielleicht ergibt, dass die Sichtweisen sich ändern oder aber bekräftigen. Dadurch verschiebt sich also auch immer wieder die persönliche Einstellung zur Zustimmung oder Ablehnung. Und diese Begründungen, ob gut oder schlecht, sind dann auch den einzelnen Postings hier ablesbar, wenn man diesen aufmerksam verfolgt. Dieses Thema ist zu umfassend und sensibel um mal eben immer einen Blick auf eine Abstimmung zu werfen und vielleicht festzustellen, dass diese temporär bei 56-44 steht oder so. Was würde dieses jemanden als Zustimmung oder Ablehnung bringen?

Und wenn es Leute gibt die mir dieser Thematik nichts zu tun haben -so wie du schreibst- hilft auch da leider nur intensive Beschäftigung oder Lesen und das bilden einer eigenen Ansicht.
 
Da ich kein Mitglied bin, viel zu weit vom Geschehen entfernt lebe und mich darüberhinaus schon mit weiss Gott genügend Satzungen und sonstigen Regelwerken beschäftigen muß, möchte ich nur einige, wirklich ganz allgemeine, Punkte ansprechen, die ich in größter Bescheidenheit für einigermaßen wichtig halte.

1. Satzungen werden ganz gerne mit dem Rückenwind gleichzeitiger Erfolge geändert. Negatives und unscheinbare Fallstricke gehen dann ganz gerne im Rauschen unter. Macht auf jeden Fall nicht den Fehler und seht die Satzung ebenso als Momentaufnahme, wie die momentane sportliche und finanzielle Situation. Oft wird alles zusammen in einen einzigen Emotionstopf zusammengeworfen. Es geht aber beim Thema Satzung ganz klar nicht um aktuelle Personalien (auch wenn diese ihre momentanen Absichten einbringen mögen) oder um sonstige Aspekte des operativen Tagesgeschäfts.

2. Die Beurteilung einer Satzung setzt Vorstellungsvermögen voraus. "Was wäre wenn" ist dabei die Grundfrage, die in allen Möglichkeiten zu beantworten ist. Wenn alles läuft, ist die Satzng ja nebensächlich und alle sind es zufrieden. Es kommt also darauf an, was die Satzung für Negativfall A, Negativfall B, Negativfall C usw vorsieht. Denkt extrem. Seid nach Herzenslust pessimistisch. Denkt die Apokalypse durch.

3. Ein Seitenblick auf andere Vereine schadet ganz sicher nicht. Was beispielsweise die Mitbestimmung der Mitglieder betrifft, ermöglicht die Satzung des Hamburger SV die allseits bekannten dortigen Nachteile bei einem Zuviel von Basisdemokratie. Beim VfB (un)ermöglicht(e) die Satzung die längst fällige Abwahl des Aufsichtsratsvorsitenden Dr. Hundt, sowie das Auffinden interessierter Präsidentschaftskandidaten, die nicht von Wohl und Wehe des Aufsichtsrats und dessen Vorsitzenden abhängig sind. Hier im Moment ein brandaktuelles Thema.

Möchte ich nur ganz allgemein gesagt haben :huhu:
 
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Und wenn es Leute gibt die mir dieser Thematik nichts zu tun haben -so wie du schreibst- hilft auch da leider nur intensive Beschäftigung oder Lesen und das bilden einer eigenen Ansicht.

und genau da bin ich dabei.....werde hier auch Fragen stellen wenn ich mit was nich klar komme.......


Wittsiepe.......Ich lasse das rechtlich prüfen aber ich halte den Abschnitt über den Wahlausschuss in der Form für rechtlich nicht haltbar.......
Als Mitglied kann man das einfach so Rechtlich Prüfen lassen??? und wenn jetzt ein Rechtsbeistand sagt das ist so nicht zulässig. Können Sie (Herr Wittsiepe) dann rechtliche Schritte einleiten???
 
Hallo,

Ich bin kein Mitglied des Meidericher Spielverein Duisburg e.V. jedoch seit über 40 Jahren eingefleischter MSV Fan, aber wenn ich jetzt lese das bei der gestrigen Veranstaltung zur Vorstellung der neuen Satzung nur ca. 180 Mitglieder erschienen sind, bei einer gesamt Mitgliederzahl von über 4300, so wird mir bereits heute schon ganz Übel wenn ich an die JHV denke :(

Ich hoffe mal das es sich bei den fehlenden Mitgliedern nicht nur um "Abnicker" handelt !
 
Ich hoffe mal das es sich bei den fehlenden Mitgliedern nicht nur um "Abnicker" handelt !

Ich denke mal, dass gestern nicht nur "Abnicker" gefehlt haben sondern auch Leute, die nicht konnten oder sich im Nachhinein über den Entwurf informieren (hier oder in den Medien), sich ihre Meinung alleine oder anhand von Diskussionen bilden und dann bei der JHV entsprechend ihrer Überzeugung abstimmen werden.

Ansonsten vielleicht selber mal Mitglied werden, um nicht besagten Abnickern "ausgeliefert" zu sein... ;)
 
Zum letzten Punkt, wer wählt denn die Rechnungsprüfer? Die Mitglieder in der JHV?

Steht unter §16 (1):
Es werden zwei Rechnungsprüfer durch die Mitgliederversammlung für jeweils vier Jahre gewählt.Die Wahl hat so zu erfolgen, dass sich die Amtszeit der Rechnungsprüfer nur jeweils zwei Jahre deckt.

Edit: Allerdings fehlt mir bei den Rechnungsprüfer ein Punkt, vll kann das jemand für mich notieren:

(x) Der Rechnungsprüfer darf keinem anderen Vereinsorgan angehören.
 
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Hui noch ein schöner Punkt den ich gerne anders sehen würde:

Aktuell:
§ 10
Mitgliederversammlung
1.
...
f) Bericht der Rechnungsprüfer
...
§16
5.) Der Wirtschaftsprüfer berichtet dem Verwaltungsrat sowie dem Vorstand, der
ihn auch zu bestellen hat, über seine Prüfung und die Ergebnisse.
Vorschlag:
§ 10
Mitgliederversammlung
1.
...
f) Bericht der Rechnungsprüfer oder des einberufenen Wirtschaftsprüfer
...

§16
(5)
...Der Wirtschaftsprüfer berichtet dem Verwaltungsrat, der Mitgliederversammlung, sowie dem Vorstand, der ihn auch zu bestellen hat, über seine Prüfung und die Ergebnisse.
 
Ich vergaß noch:

Es schadet nicht, ein besonderes Augenmerk auf Inhalte rund um Ämterhäufung, Befangenheitstatbestände und das altbewährte "Vieraugenprinzip" zu richten :old: ;)
 
so unüblich wie gier dargestellt wird, sind Wahlausschüsse nicht.

Letztendlich entscheiden die Mitglieder wer gewählt wird. Wenn ihnen die Vorschläge des Wahlausschusses nicht passen, können sie diese ablehnen.
Ferner dürfen von Seiten der Mitglieder dem Wahlausschuss Vorschläge gemacht werden. Und dieser muss diese prüfen und bei einer Ablehnung muss dieser dies auch begründen.
Wenn wir die Mitglieder z.B. Herrn Wittsiepe vorschlagen, dann wird der Wahlausschuss diesen nicht so leicht ablehenen können. ... die Begründung der Vertreter der KG findet den doof, reicht dann nicht.

sorry Leute, jetzt malt mal keine Horrorbilder an die Wand. So wie das hier - wie ich finde sehr hysterisch - dargestellt wird, kann das gar nicht gehändelt werden.

Ferner mögen sich ja viele hier gerne im Bild sonnen, Verfechter basisdemokratischer Prinzipen zu sein, der MSV eignet sich hierfür als Bühne nicht.
Besonders toll finde ich den Vorschlag, dass man Mitglieder der einzelnen Vorstände wieder abwählen können muss. :cool: ... sehr demokratisch und absolut unverantwortlich, wenn man einen Bundesligisten über Wasser halten will.:cool:
Es ist doch klar, dass große Sponsoren, die viel Geld in de Verein reinpumpen, auch neben anderen auch Kontrolle über die Verwendung ihres Geldes haben möchte, ist auch klar. Wenn aber diese damit rechnen können, dass deren Vertreter rausgewählt werden können, werden diese kein Geld in die Hand nehmen und es in den Verein stecken.
keiner hat Bock auf Du hast gezahlt du kannst jetzt gehen.
Einer Abwahlprozedur muss sehr hohe Hürden besitzen. Alle Erfahrungen mit den Mitgliedern zeigen aber, dass hohe Hürden dafür sorgen dürften, dass nie eine Abwahl stattfinden dürfte.
Wenn jemand erwartet, dass bei einem Bundesligisten, die auf hohe Sponsoreinnahmen angewiesen sind, die Mitglieder den selben Einfluss haben, wie die bei TUS Rote-Emscher, wird enttäuscht werden.

Und viele, die hier basisdemokratisch fundamentalistisch auftreten wissen das auch. Mich würde interessieren, wie sie dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Sponsoren gerecht werden wollen. :confused:

Ferner ich lese hier ständig, die KG, die Gesellschafter wollen Macht und sich selber kontrollieren. .... Himmel, :rolleyes: wenn sie das wollen
Warum sollten diese dann die alte Satzung ändern?

genau das ist aktuell doch der Fall und die alte Satzung, die noch nicht mal eine schnelle Kündigung des GF ermöglicht, erlaubt den Mitglieder aktuell 0 Kontrolle!!!
Was sollen also die bösartigen und dummen Unterstellungen? Mann kann nicht einerseits den repektlosen Umgang mit den Mitgliedern in der Vergangenheit kritisieren, und andererseits selbst immer den Gremien alles mögliche unterstellen.
Also:


  • Satzung lesen,
  • mit der alten Vergleichen,
  • sacken lassen,
  • abwägen was besser ist
  • und ggf. Vorschläge einreichen und dabei fair und unegoistisch die Bedürfnisse aller Parteien (Mitglieder, Sponsoren, Zuschauer, DFL) berücksichtigen
Und nicht gleich das übliche Die da oben rumbrüllen. Ohne Vertrauen, ohne Resettaste, wird der Verein den Bach runter gehen. Diese neue Satzung ist eine Chance für einen Schlusstrich unter die letzten ~10Jahre und für einen Neuanfang. ... dazu gehört durchaus kritisches hinterfragen, aber man muss diejenigen, die an der Satzung gearbeitet haben nicht mit Argwohn und Unterstellungen überschütten. :cool:
 
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@Robbe

Du schreibst schlicht und ergreifend Unsinn. Hier wurde nie nach mehr Basisdemokratie verlangt. Es wurde lediglich gefordert, dass geltendes Recht angewandt wird. Das war definitiv nicht der Fall. Gib mal bitte einfach bei Google "Aufsichtsrat" ein und nimm dir mal zwei Stuendchen Zeit fuer den entsprechenden Wikipedia-Artikel. Unter "Sonderregelungen" steht ganz klar, dass ein KGaA- Aufsichtsrat gesetzlich keine Personalkompetenz hat. Und wenn eine Satzung nicht klar formuliert ist, dann muss geltendes Recht herangezogen werden. D.h. natuerlich kannst du eine vom Gesetz abweichende Satzung erstellen. Die muesste dann aber klar und eindeutig formuliert sein. Wenn du in die Tierhandlung gehst um Futter zu holen, dann musst du dir ja auch kein Schild machen auf dem draufsteht, dass du kein Tier sondern ein Mensch bist. Das weiss und sieht im Normalfall sowieso jeder - auch ohne jeden Hinweis. Genauso war ubd ist es mit der Moeglichkeit den Geschaeftsfuehrer zu entlassen. Dazu bedarf es keiner Klarstellung.
 
@Robbe

Du schreibst schlicht und ergreifend Unsinn. ...

oder du verstehst es einfach nicht. :huhu: leider kann ich dir hier keine Zeichnung machen :rolleyes:
@Diplomat selber hat hier sehr genau beschrieben, dass mehrere rechtliche Gutachten gemacht wurden. Diese widersprachen sich und es nichts mit dem Konstrukt MSV (Verein, KG, usw... 1000Ausgliederungen) Vergleichbares in Deutschland gibt. Man hätte Klagen müssen und Jahre - eher Jahrzehnt - prozessieren müssen.:cool: Zur Zeit weiß noch nicht mal irgendwer, wer Kentsch entlassen kann. ... Für viele hier sieht es so aus, als ob z.B. @Diplomar es hätte machen können, .... aber wenn er es gekonnt hätte, glaubt ihr Kentsch wäre noch da?

Bevor du ausnahmsweise mal hier meinen Beitrag liest, informiere dich besser :cool:
 
Du maßt dir in den letzten beiden Tagen eine etwas zu krasse Umgangsform gegenüber anderen Usern an.
Ich bitte dich hiermit einmalig, dass du mal nen Gang zurückschaubst und sachlich beim Thema bleibst.

Danke.

wenn hier jemand schreibt ich verbreite Unsinn und fordert, dass man geltendes Recht einfach nur anwendet, obwohl @Diplomat vor nicht einmal eine Woche hier beschrieben hat, dass keiner weiß, was Recht ist, ist das uninformiert.
Aber deine einseitige Bewertung der Umgangsformen weist auf deine eigene Objektivität hin :huhu:
 
wenn hier jemand schreibt ich verbreite Unsinn und fordert, dass man geltendes Recht einfach nur anwendet, obwohl @Diplomat vor nicht einmal eine Woche hier beschrieben hat, dass keiner weiß, was Recht ist, ist das uninformiert....
Und weil der User Diplomat es geschrieben hat wird es nun einfach übernommen und ungeprüft als klare Aussage und rechtskonform gefressen? Zu einer Diskussion und vor allem Argumentationen gehört mehr und wenn du dich in diesem Punkt so vertieft hast, musst du deinen Kenntnisstand -aufgrund einer getätigten Aussage(?)- schon hinterfragen lassen. Es gibt Leute die das gemacht haben und sich auskennen und das Posting des User Hanusch hat sehr wohl Hand und Fuß in seiner Argumentation, das weiß ich. Die steht es auch frei dich an entsprechender Stelle fachmännisch beraten zu lassen und wieder zu argumentieren.
 
wenn hier jemand schreibt ich verbreite Unsinn und fordert, dass man geltendes Recht einfach nur anwendet, obwohl @Diplomat vor nicht einmal eine Woche hier beschrieben hat, dass keiner weiß, was Recht ist, ist das uninformiert.

Diplomat schrieb, dass es Streit darüber gab, wer den GF anweisen darf. Dass der Vorstand e.V. den GF von seinen Aufgaben entbinden kann, war immer klar und nicht Gegenstand des Streits. Das schrieb meiner Erinnerung nach Diplomat sogar genau so.

Edit:

Ohne Zweifel hat der Vorstand die Möglichkeit den Geschäftsführer zu bestellen oder abzuberufen. Aber alles was dazwischen liegt, ist so lange kein Problem, wie e.V. und Geschäftsführer in die gleiche Richtung gehen.
Ist das nicht der Fall, kann es zur Weisungsbefugnis unterschiedliche Auffassungen geben, die dann halt nur rechtlich geklärt werden können.
 
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Aha also war das alte Recht gut???
Wenn man außer dem Hammer keine Einwirkungsmöglichkeiten hat, ist der Einfluss sehr begrenzt und erklärt, warum Kentsch so viele hier auflaufen lies.

Die Rollen und Verantwortlichkeiten im Verein müssen klar sein. Und ich als Mitglied wäre sogar bereit auf Einfluss zu verzichten, wenn Schlupflöcher in der Grauzone endlich beseitigt werden.

Vor allem wäre ich dafür, dass Vereinsorgane die wissentliche falsch Aussagen bei JHV machen oder einfach nur falsche Trugbilder dort zeigen - wie Kentsch, bei der letzten JHV - zur Rechenschaft gezogen werden. Es kann z.B. nicht sein, dass Kentsch bei der letzten JHV so tut, dass ggf. in der Winterpause 2012/13 personell nachgebessert werden kann und wir keine 5 Monate später bei einem ~6Millionenspieleretat ein 6Millionenloch haben, :confused: :mecker: wie er das geschafft hat, ist mir immer noch ein Rätsel.:cool:
 
Aha also war das alte Recht gut???

Es gibt kein alt und neu.
Mit der alten Satzung konnte der e.V. den GF abberufen, mit der neuen kann er es immer noch. Der eigentliche streitige Punkt der Weisungsbefugnis wird (wenn ich nichts übersehe) gar nicht berührt, allerdings müsste man das aus meiner Sicht eh innerhalb der KGaA klären.
 
wenn hier jemand schreibt ich verbreite Unsinn und fordert, dass man geltendes Recht einfach nur anwendet, obwohl @Diplomat vor nicht einmal eine Woche hier beschrieben hat, dass keiner weiß, was Recht ist, ist das uninformiert.
Aber deine einseitige Bewertung der Umgangsformen weist auf deine eigene Objektivität hin :huhu:

Wenn dein Wissen und deine Faktenlage sich ausschließlich darauf bezieht, dass Herr Dietz gesagt hat und auch findet....blablbla, oder dass Herr Rüttgers gesagt hat und auch findet blablabla......ja sorry, wie soll ich da mit dir sachgerecht diskutieren.

Kannst du dir auch nur ansatzweise vorstellen, dass es hier User gibt, die einfach das fachliche Wissen um wirtschafsrechtliche Zusammenhänge haben und nicht wie du, ihre Ansichten als "Fakten" rausposaunen, weil sie einem Herrn Dietz oder Rüttgers alles abnehmen?
 
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Mal abgesehen vom strittigen Punkt Wahlausschuss zeigen Überlegungen hinsichtlich einer konkreten Einbeziehung des Oberbürgermeisters Sören Link in die Gremien sicher eine grundsätzlich richtige und wichtige Tendenz auf, die Vernetzung in nachhaltiger Weise zu verbessern.

Da muss auch endlich mal was gehen, in Richtung öffentlicher Hand. Und zwar nicht nur zu Wahlkampfzeiten, sondern kontinuierlich.

Wir sollten hier mit dem gebührenden Selbstbewusstsein rangehen, ist die Stadt Duisburg doch, abgesehen vom Rockerkrieg und dem Dienen als abschreckendes Beispiel in der Diskussion um Beschränkungen der Reisefreizügigkeit innerhalb der EG, nach wie vor nur über den MSV in den Schlagzeilen, und das mittlerweile ja sogar wieder in positiver Form.
 
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Vor allem wäre ich dafür, dass Vereinsorgane die wissentliche falsch Aussagen bei JHV machen oder einfach nur falsche Trugbilder dort zeigen - wie Kentsch, bei der letzten JHV - zur Rechenschaft gezogen werden. Es kann z.B. nicht sein, dass Kentsch bei der letzten JHV so tut, dass ggf. in der Winterpause 2012/13 personell nachgebessert werden kann und wir keine 5 Monate später bei einem ~6Millionenspieleretat ein 6Millionenloch haben, :confused: :mecker: wie er das geschafft hat, ist mir immer noch ein Rätsel.:cool:

Eine ganz wichtige Forderung, die du da stellst. Am Ende läuft es darauf hinaus, dass eine JHV für uns nur dann von wirklichem Interesse sein kann, wenn die KGaA als 100%ige Tochter des e.V. vor der MV einen Rechenschaftsbericht abzugeben hat. Das wäre einmal eine Modernisierung der Satzung im Sinne der über- und ineinandergreifenden Verzahnungen beim MSV Duisburg.
 
@ Robbe1967

Weisst du denn ueberhaupt was eine KGaA ist? Worin der Unterschied zur normalen AG liegt? Weisst du was eine KGaA von einer Gmbh und einer Gbr und von einem e.V. unterscheidet?

Bist du dir sicher, dass Dietz und Ruettgers da firm drin sind? Dietz kann sicher erklaeren warum man in der einen Situation den Vollspann nehmen sollte statt der Innenseite. Der ist Fussdballer durch und durch, aber mit Sicherheit kein Experte fuer Gesellschafts-und Aktienrecht.

Es verlangt ja auch niemand. Aber man sollte seine Meinung nicht kritiklos teilen.
Die Weisungsbefugnis ist ebenfalls nicht im neuen Entwurf geregelt. Was machen wir, wenn kommende Saison der Geschaeftsfuehrer den Trainer rauswerfen moechte und Kirmse den Trainer behalten will? Ist das in der neuen Fassung klar geregelt?

Nochmal: Das Problem war nie das alte Recht, sondern die Tatsache, dass Hellmich unbedingt einen Herrn Kentsch verpflichten musste. Ruettgers war einfach zu feige ihn abzuberufen.
 
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Die Weisungsbefugnis ist ebenfalls nicht im neuen Entwurf geregelt. Was machen wir, wenn kommende Saison der Geschaeftsfuehrer den Trainer rauswerfen moechte und Kirmse den Trainer behalten will? Ist das in der neuen Fassung klar geregelt?

Nachdem ich jetzt endlich mal das PDF geöffnet gekriegt hab (keine Ahnung weshalb das am anderen Rechner nicht funzte), fällt ja § 21 ins Auge, den es so vorher nicht gab.
Darin steht:
"Vereinsangestellte
Der Vorstand ist berechtigt zur Durchführung seiner Aufgaben haupt- und nebenberufliche Personen einzustellen. Die Vereinsangestellten unterstehen weisungsrechtlich dem Vorstand, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden."
Mag mir den Sinn mal wer erklären? Dass Vereinsangestellte weisungsrechtlich dem Vorstand unterstehen, dürfte eh klar gewesen sein. Wenn man jetzt denkt, durch den § wird das Wirrwarr um den GF der Komplementär-GmbH gelöst, so ist das glaub ich zu weit gesprungen, denn Kentsch wird ja nicht direkt beim Verein angestellt sein, sondern bei der GmbH. Was soll der Passus?
 
.. Ruettgers war einfach zu feige ihn abzuberufen.
nein war er nicht, hätte Ruettgers mehr Macht gehabt, hätte er Kentsch anweisen können, gewisse Dinge zu machen und Kentsch hätte vieles nicht blockieren können. (zuletzt ein RetterTshirt). Beim Rauswurf, den Ruettgers formal hätte machen können, wäre der kleinste gemeinsame Nenner der Sponsoren vernichtet worden. Es hätten sich viele Parteien bekriegt und mit Sicherheit hätten wir den November nicht überlegt und würden jetzt mit einer Mischung aus Junioren, 2.te und 1.ten Mannschaft die Saison zu Ende spielen bevor wir in der nächsten Saison mit einer Neugründung irgendwo als MSV2013 hätten weiter machen können.:cool: und das nennst du feige :confused:

Hätte Kentsch aber offen gegen berechtigte Anweisungen rebelliert, hätte jeder Verständnis für den Rauswurf haben müssen. ... Kentsch selbst hätte aber so ein Verhalten in seiner Vita nich gebrauchen können. :cool:
 
@Rauuul

Die Verwaltungs gmbh ist ja hundertprozentige E.V.-Tochter. Von daher ist Kentsch aus meiner Sicht beim e.V. angestellt.
Ist es denn nicht normalerweise eine Selbstverstaendlichkeit, dass man seinen Angestellten Weisungen erteilen kann - zumindest im absoluten Regelfall. In welchem Betrieb (ausser beim MSV) kann man sich so rigoros den Weisungen der Chefs widersetzen und dem Chef sogar eine Unterlassungsklage reinreichen?

Das beim MSV die Uhren in die umgekehrte Richtung ticken, haengt mit Sicherheit nicht mit der Satzung zusammen.
 
Sorry, das ich hier jetzt noch mal "mische", aber ich wüsste nicht, wo ich es sonst reinpacken sollte.

Nach absolviertert Lektüre, fällt mir folgendes auf:

  • Die Punkte der Präsentation sind zum Teil alter Kram (z.B. Punkt 4 + 5 Ehrenrat).
  • Manche Dinge werden positiver dargestellt als der Satzung entnehmbar (z.B. Thema Wirtschaftsprüfer, Doppelmitgliedschaft)
  • Manche Dinge kann ich einfach in der Satzung nicht finden (z.B. AR KGaA , Vorstand bestellt GF, Vergleich AR alt zu VW neu)
  • Aufsichtsrat wurde umbenannt
  • Interessante Themen wie z.B. Eröffnung eines Ausschlußverfahrens gegen Mitglieder in Organen werden gar nicht weiter erörtert und es gibt nur einen Hinweis auf "Das Verfahren, wie mit gewählten Organmitgliedern, gegen die ein Ausschlußverfahren läuft, umgegangen wird, regelt die Ehren- und Disziplinarverordnung" - aber diese Verordnung kann ich leider nicht finden.
 
Zum letzten Punkt, wer wählt denn die Rechnungsprüfer? Die Mitglieder in der JHV?

Das Thema rechnungsprüfer wird sich früher oder später erledigen. Die DFL/DFB verlangen einen Konzernabschluss. Da muss zwingend ein Wirtschaftsprüfer dran. Wenn der Konzernabschluß kommt, würde der Wirtschaftsprüfer der JHV berichten. rechnungsprüfer werden dann nicht mehr gebraucht, weil der Wirtschaftsprüfer ja bereits alles geprüft hat!

Hat denn jemand die entscheidende Frage gestellt weshalb das jetzt für den MSV überlebenswichtig ist? Wenn ja, was war die Antwort?

Für die gestern nicht anwesenden. Die ganze Veranstaltung war in ein enges Korsett geschnürrt, was auch Sinn machte. Die Änderungen an der Satzung wurden anhand einer Präsentation vorgestellt. Dann gab es eine Pause, in der man sich in eine Rednerliste eintragen konnte. In dieser Liste mußte man auch vermerken, zu welchen Themenkomplex man was zu sagen wünscht. Die Liste wurde mit fünf Rednern unendlich lang :rolleyes:
Jetzt wurde Punkt für Punkt durchgegangen und man durfte seine Fragen/Anregungen zu dem Punkt stellen. Ich hatte mich für zwei Punkte eingetragen, also dufte ich zweimal nach vorne. Erst zum Ende gab es sowas wie eine freie Rednerliste, als der Punkt Wahlausschuss auf das Tablett kam.
 
Hallo
rauuul, gemeint sind hier Angestellte des e,V. Es gibt also hier keinen Zusammenhang mit Kentsch etc.. Dass der Vorstand seinen e.V. Angestellten weisungsberechtigt ist, ist in der Tat selbstverständlich, es wird hier aber wohl hingewiesen, dass auch hauptamtliche Personen eingesetzt werden können.

Einige Beiträge zeigen, dass die objektive Faktenlage weiterhin oft unbekannt ist und so Schlussfolgerungen entstehen, die einfach faktisch falsch sind.
Eine wesentliche Grundposition wird oft übersehen.
Der Vorstand ist ein Organ des gemeinnützigen Vereins, allein aus dieser Tatsache hätte der Vorstand in den selbständigen Kapitalgesellschaften überhaupt keine Rechte. Würden wir z.B. nur Amateursport betreiben würden wir auch kein Kapital in andere Gesellschaften investiert haben.
Nun hat der Verein sich entschieden Profisport zu betreiben, was zum Erhalt der Gemeinnützigkeit nur in in anderen Gesellschaften möglich war oder eine ganz andere Struktur des e.V. erforderlich gemacht hätte.

Nur aus der Tatsache, dass der Verein die Mehrheit des Kapitals der Kapitalgesellschaften hält, erwächst das Recht, dort Entscheidungen zu treffen.
Sprechen wir über die GmbH & CoKGaA, so entscheidet der Mehrheitsgesellschafter über die strategische und wirtschaftliche Ausrichtung, er entscheidet auch über die Zusammensetzung des KG-Aufsichtsrates. Der MSV e.V. ist noch der Mehrheitsgesellschafter, ja sogar der Alleingesellschafter. Der Vorstand des e.V., der der Vertreter der Mitglieder ist, entscheidet somit allein in der sog. Hauptversammlung der KGaA, die der Mehrheits/Alleingesellschafter jederzeit einberufen kann.

Die Rechtsform der GmbH & CoKG verlangt, vereinfacht ausgedrückt, eine vorgeschaltete Managementgesellschaft, die auch für die KGaA haftet mit
ihrem Kapital. Diese Firma, ebenfalls mit dem Alleingesellschafter MSV e.V., ist die MSV Duisburg Verwaltungs GmbH. Da der Gesellschafter, der e.V., die Geschäftsführung nicht selbst durchführen möchte, hat er einen GF eingestellt. Jeder GF einer Gesellschaft hat aus seiner Funktion heraus Rechte und Pflichten, unabhängig von der Meinung seines Gesellschafters.

Der GF Kentsch ist also Mitarbeiter dieser Verwaltungsges., untersteht dem Gesellschafter (e.V.) und ist verantwortlich für die Leitung der KGaA.
Hierbei !!!! hat er die in der Hauptversammlung der KGaA (100% ev-Mehrheit)vorgegebenen Geschäftsziele zu verfolgen. Der AR der KGaA hat die Aufgabe, den GF zu kontrollieren und die Hauptversammlung zu informieren. Nur aus dieser Aufgabe heraus kann der KGaA-AR Einblick in das Geschäft der KGaA nehmen. Eine Personalkompetenz hat der KGaA-AR nicht.

Die Diskussion/der Kampf beim MSV hat doch die Ursache darin, dass in der Nach-Hellmich-Zeit die Weisungsbefugnis des Vorstandes, des "Investors" also, nicht ausreichend wahrgenommen wurde. Der GF hatte da in dem AR der KGaA weit kompetenter Personen als im e.V., ob sich die Lücken da schließen, kann ich nicht beantworten.
Der Vorstand der letzten Jahre hätte jederzeit personelle Veränderungen in der GF oder im KGaA-AR durchführen können, und noch einmal, dies als Vertreter des Alleingesellschafters, des e.V.
Der Hinweis von Herrn Rüttgers, das viel Geld für Gutachten zu unterschiedlichen Auffasungen ausgegen wurde kann sich nicht auf die Weisungsbefugnis beziehen, Gutachten wurden primär angefordert zu der Frage, inwieweit der e.V. AR ein Informationsrecht gegenüber der KGaA hat.

Die e.V. Satzung ist gerichtet auf das Zusammenwirken im e.V. und auf die
Vorgaben an den Vorstand in seiner Rolle als Vertretung des e.V., die KGaA hat eine eigene Satzung, in der über den KGaA-AR und sonstiges Vorgaben geschrieben wird.
Viel Text, aber vielleicht hilft es.
 
Hallo
rauuul, gemeint sind hier Angestellte des e,V. Es gibt also hier keinen Zusammenhang mit Kentsch etc..

Das war mir, wie oben bereits geschrieben, eigentlich schon klar. Ich war daher verwirrt, weshalb dieser Passus überhaupt hinzugefügt wurde.
Im Gegensatz zu dir glaube ich, dass es sehr wohl Streitigkeiten hinsichtlich der Weisungsbefugnis gegenüber Kentsch gibt/gab.
Denn scheinbar ist es nicht so, dass es allgemeiner Konsens ist, dass der Vorstand als Vertreter des e.V. als alleinigem Gesellschafter der Komplementär-GmbH gegenüber Kentsch in Angelegenheiten der gewöhnlichen Geschäftsführung weisungsbefugt ist.
Sollte in diesem Punkt immer noch keine Einigkeit herrschen, so muss dies dringend geklärt werden, allerdings natürlich nicht in der Satzung des e.V. sondern in der Satzung der KGaA, selbst wenn diesem Passus nur deklaratorische Wirkung zukommen sollte.
 
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So nicht...

Ich hatte ja heute auch die neue Satzung in der Post und hab sie mir komplett durchgelesen und mit der jetzigen Satzung verglichen. Es stören mich einfach zu viele Dinge, z.B. Wahlausschuß. Da werde ich so nicht zustimmen am 16. Mai. Vielleicht kann mich ja jemand überzeugen, dass wir die neue Satzung unbedingt brauchen. Ich glaube, die neue Satzung braucht so nur eine gewisse, kleine Interessengemeinschaft.
 
Reviersport Nr. 31-2013

Ich schreib mal das Zitat so hier rein weil es leider nur in der Printausgabe vom Reviersport Nr. 31-2013 auf Seite 21 steht:

"Sportlich sind die Zebras auf Kurs, im administrativen Bereich sind die Weichen ebenfalls gestellt. Jetzt liegt es an den Mitgliedern und Fans, die Saison, die so katastrophal begann, zu einem positiven Ende zu bringen. Auf der Jahreshauptversammlung sollte die neue Satzung die nötige 75-Prozent-Mehrheit bekommen, damit die Stadionprojektgesellschaft der Mietminderung zustimmt. Außerdem muss die SLR-Arena am Montag gegen Köln endlich mal proppenvoll sein. Die Mannschaft und der Verein haben sich die Unterstützung in den letzten Wochen mehr als verdient." Zitat ende... Wurde geschrieben von Thorsten Richter.
 
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