@Kleinenbroicher
Dass das Quatsch mit Soße ist, dafür reicht das Fachwissen aber auch, wenn man mal in der Baumschule war. Und beim Brettergymnasium wäre man schon überqualifiziert. Fakt ist doch, dass die zusätzliche Bürgschaftsforderung das Rettungspaket, dass für Eintracht Frankfurt seinerzeit geschnürt worden war, als Ganzes infrage stellen musste. Bei welchem es überdies um erklecklich höhere Summen ging, als bei uns, wenn ich das jetzt richtig nachvollzogen habe. Eine Bürgschaft ist zwar kein Bargeld, kann aber zu solchem werden, das dürfte mittlerweile zum Grundbestand des kollektiven Wissens gehören, auch wenn man noch nie "Maybrit Illner" geguckt hat.
Es ist also exakt die Ausgangslage, in welcher wir uns auch befinden. Sofern es nicht am Ende doch eine Terminfrage ist, also darauf hinausläuft, wann Mails rausgingen und eingehen konnten, geht es darum, ob die Gründe, die für den Lizensierungsausschuss massgeblich waren, das Rettungspaket als Ganzes infrage zu stellen, vor dem Schiedsgericht bestand haben. Das Schiedsgericht könnte sich also sehr wohl vereinsseitig Erklärung X oder Y oder Abstandnahme Z anhören, und damit zu der Bewertung kommen, das Rettungspaket sei somit solide genug. Damit wird der Substanz desselben nicht unbedingt etwas hinzugefügt. Genau wie bei Frankfurt. Gibt, als Beispiel, Hellmich die Bedingungen auf, bleibt die Kohle im Topf. Es ist die Summe, die (hoffentlich) fristgerecht über die Ziellinie geschoben wurde, und durch das Abstandnehmen von bestimmten Bedingungen wäre sie sozusagen "freier" verwendungsfähig, weil Querverbindungen gelöst wurden.
Eine andere Sache wäre, wenn der Lizensierungsausschuss schlicht zu dem Urteil gekommen wäre, die Mietminderung auf ein ligaübliches Niveau habe lange genug Zeit gehabt, eine Tatsache zu werden. Dann wäre Essig, aber aufgrund einer völlig anderen Ausgangslage wie in Frankfurt. Jetzt spekulativ in die Vollen zu gehen, halte ich seitens selbsternannter Experten, die ja auch bei jedem tragischen Amoklauf an einer Schule wie Pilze aus dem Boden schiessen, für mehr oder weniger unverantwortlich.
Hoffnung kann einem machen, dass noch nirgends gesagt wurde, der Liquiditätsnachweis sei hinsichtlich von Summen unzureichend. Das Szenario, dass einer mit noch einem Geldkoffer ankommt, den man nicht mehr nachschieben kann, weil die Frist abgelaufen ist, scheint sich zunächst nicht zu ergeben. Eine Korrektur würde sich, wenn an den Spekulationen was dran ist, nicht auf aufzuwendende Summen beziehen. Die Fristsetzung durch die DFL kann ja dem Geiste keinen anderen Sinn haben, als dass der Verein nachweist, auch Helfer innerhalb gesetzter Zeiträume mobilisieren zu können.
Bei diesem doppelt genannten Darlehen ist mir allerdings nicht klar, ob es jetzt als Soll oder Haben zu Buche schlägt. Ist es Geld aus der Gegenrechnung bezüglich unserer laufenden Verbindlichkeiten, oder eine Summe, die zum Rettungspaket gehört? Wenn letzteres, dann liegen wir mit unserem eingereichten Zeug unter dem Schnitt, den wir nachweisen mussten, und dann ist ebenfalls eindeutig Sense, denn das Geld liesse sich nicht mehr nachmelden.